Strafrechtlich verfolgbar?

7. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
LexBrannigan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Strafrechtlich verfolgbar?

Ich habe ein paar Fragen zur strafrechtlichen Relevanz des folgenden Sachverhalts:

Ich bin Hauptmieter einer WG und habe bis vor kurzem eine Untermieterin gehabt. Wie sich leider erst gegen Ende des Mietverhältnisses herausstellte, ist sie keine Person, mit der ein Zusammenleben erwünscht scheinen sollte.

Die ehemalige Mieterin sollte vor dem Einzug einer neuen ihr Zimmer streichen. Da ich zu der Zeit abwesend war, strich sie ihr Zimmer (mangelhaft) mit Hilfe eines Freundes. Am kommenden Tag stellte ich fest, dass aus meiner Geldkassette in meinem Zimmer 150 EUR entwendet worden waren. Nur sie oder er kommen infrage. Bei meiner Konfrontation mit dem Sachverhalt stritt sie alles ab. Ich kann hiervon nichts beweisen, aber es soll die Einordnung für folgendes bieten:

Da sie mit meiner direkten Nachbarin (2 Wohnungen pro Etage) ein sehr gutes Verhältnis führt, ist sie oft dort zugegen. Vor kurzem hat sie die Gelegenheit meiner Abwesenheit genutzt, mit meiner neuen Mitbewohnerin Kontakt aufzunehmen und sie vor mir zu warnen. Kern der Aussagen war, ich würde sie belästigen und verführen wollen. Sie könne nun aber mit ihr eine neue WG eröffnen. Sie solle mir nichts von dem Gespräch erzählen. Das hat zu massiven Verwerfungen mit meiner neuen Mieterin geführt, bis es zu einer Aussprache und der Offenlegung des Hintergrunds kam. Ich habe nun wieder ein sehr gutes Verhältnis zur neuen Mieterin.

1. Handelt es sich hierbei um Verleumdung und besteht Erfolg einer Anzeige?

Während des oben dargestellten Gesprächs innerhalb meiner Wohnung wollte die Ex-Mieterin meine neue davon überzeugen, sie würde zu viel Miete zahlen. Deswegen ging sie (während meiner Abwesenheit und ohne Erlaubnis) in mein Zimmer und fand meinen Hauptmietvertrag innerhalb einer Minute. In Anbetracht dessen, dass sich der Vertrag innerhalb von 10 Aktenordern im Schrank befindet, liegt die Vermutung nahe, dass sie mein Zimmer nicht zum ersten Mal durchsucht hat. Den Mietvertrag hat sie danach zurückgelegt.

2. Kann ich sie hierfür wegen Einbruch oder Hausfriedensbruch belangen?

Gegenüber einer Freundin von mir hat sie hinterrücks ähnliche Anschuldigungen wie bei meiner neuen Mitbewohnerin hervorgebracht. Dabei aber nebenbei erwähnt, sie hätte öfters „versehentlich" meine Post geöffnet und Wisse, was ich verdiene.

3. Wie stehen die Chancen einer Anzeige wegen Verletzung des Briefgeheimnisses?

Sie ist mir nicht nur die letzte Miete schuldig, sondern hat in Bezug auf die Rückgabe aller Wohnungsschlüssel ebenfalls gelogen. Sie hat einen Wohnungsschlüssel nachmachen lassen (ohne Genehmigung) und gegenüber meiner Bekannten angeboten, sich bei mir „zu rächen" indem sie sich während meiner Abwesenheit Zutritt zur Wohnung verschafft. Was sie weiter plant ist unklar.

Zusatzfrage: Ich möchte das Schloss nun zeitnah austauschen, weil jegliches Vertrauensverhältnis zerstört ist. Muss ich ihr vorher die Gelegenheit zur Aushändigung des Schlüssels geben?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meine Fragen beantworten würden.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es mag sein, dass die ein oder andere Straftat tatsächlich dabei ist, aber letztlich ist das alles Kinderkram, für den sich ein Staatsanwalt nicht sonderlich interessiert. Außerdem ist die Beweisführung auch einigermaßen schwierig.

Schließen Sie Ihr Zimmer ab, und dann ist gut.

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"justice"

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#2
 Von 
Paragraphenreiter123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich schließe mich justice an... Straftatbestände wären soweit erfüllt, genau wie Du geschrieben hast, Beweisführung fast unmöglich und da es sich ja um eine WG handelt ist es ein Fall für Abteil Q beim StA.
Es handelt sich nämlich bei diesen Strafsachen nicht um ernsthafte Straftaten die von ernsthafter krimineller Energie zeugen sondern vielmehr aufgrund von Reibereien durch "aufeinanderkleben" entstehen. Sind in WGs und Nachbarschaften üblich.

quote:
Dabei aber nebenbei erwähnt, sie hätte öfters „versehentlich" meine Post geöffnet und Wisse, was ich verdiene.


War die Post denn offen oder hast Du Briefe vermisst? Die Post zu öffnen hinterlässt normalerweise Spuren... Sie ist ja zugeklebt ;) Da kommt man doch eigentlich relativ schnell dahinter...

quote:
2. Kann ich sie hierfür wegen Einbruch oder Hausfriedensbruch belangen?

Hausfriedensbruch ja, theoretisch wenn die andere Person dazu aussagt und es sich beweisen lässt. In einer WG aber alles schwierig. Zu einfach ist das Betreten eines Zimmers, hast auch keine Vorkehrungen deinerseits getroffen, dass dies erschweren würde (wie zusperren). Sehr geringer Tatunwert. Wenn man wirklich nachweisen könnte, dass jemand das Zimmer regelrecht "durchsucht" hat würde ich höhere Erfolgsaussichten sehen. Das bloße betreten kommt in WGs allgemein schon öfters vor, auch um sich kurz was auszuleihen...

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#3
 Von 
LexBrannigan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Das mit dem Brieföffnen hat Sie einer gemeinsamen Bekannten von sich aus erzählt. Der Zutritt zu meinem Zimmer erfolgte, als sie keine Mieterin mehr wahr. Sie hat sich im Prinzip über meine neue Mieterin "eingeschlichen". Insofern gäbe es Zeugen.

Zumindest den Hausfriedensbruch würde ich gern ahnden. Sie möchte demnächst in die Privatinsolvenz gehen. Soweit ich weiß wäre ein anhägiges Verfahren hinderlich.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ein Hausfiedensbruch ist ein absolutes Antragdelikt. Das heißt Sie müssten einen Strafantrag stellen, und zwar spätestens 3 Monate nach der Tat. Wann ist das denn passiert?

Ich gehe jede Wette ein, dass der Staatsanwalt das Verfahren auf den Privatklageweg verweist, weil es ihn nicht die Bohne interessiert, welcher WG-Bewohner mal "rechtswidrig" in das Zimmer eines anderen WG-Bewohners gegangen ist. Die Staatsanwaltschaft hat da wirklich besseres zu tun.

Ein solches Verweisen auf den Privatklageweg bedeutet rein faktisch eine Einstellung des Verfahrens. Denn eine echte Privatklage in diesem Zusammenhang ist ein für dich teures und nicht sonderlich effektives Vergnügen. Ganz einfach ist es auch nicht und insgesamt der steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum möglichen Erfolg.

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"justice"

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Sie möchte demnächst in die Privatinsolvenz gehen. Soweit ich weiß wäre ein anhägiges Verfahren hinderlich. Nein, ist es nicht.
Zumindest den Hausfriedensbruch würde ich gern ahnden. Das Recht zur "Ahndung" liegt aber bei der Justiz. Und falls Sie tatsächlich eine Privatklage erwägen - da übernehmen Sie zwar die Rolle des Staatsanwaltes, aber das Gericht kann das Verfahren trotzdem einstellen. Und Geld (Ihr Geld!) kostet das auch noch.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119877 Beiträge, 39788x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich möchte das Schloss nun zeitnah austauschen, <hr size=1 noshade>

Ich weis zwar nicht, was DU unter "zeitnah" verstehst, aber morgen früh ab 8 Uhr wäre ein sehr guter Zeitpunkt.

Dir ist hoffentlich klar, das im tatsächlich eintretenden Schadenfalle keine Versicherung etwas zahlen wird?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#7
 Von 
Paragraphenreiter123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Ich gehe jede Wette ein, dass der Staatsanwalt das Verfahren auf den Privatklageweg verweist, weil es ihn nicht die Bohne interessiert, welcher WG-Bewohner mal "rechtswidrig" in das Zimmer eines anderen WG-Bewohners gegangen ist. Die Staatsanwaltschaft hat da wirklich besseres zu tun.


Genauso war es auch in Österreich des öfteren ;) Da haben auch WG Mitbewohner uä des öfteren angezeigt dass ihr Zimmer und damit ihre persönliche Wohnstätte unerlaubt betreten wurde.

Die Politik hat da kurzerhand vor Jahren reagiert: Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt (§ 109 atStGB)

Mit anderen Worten: In Österreich könntest gar nichts machen, selbst wenn dein Zimmer täglich ohne Ermächtigung von A bis Z durchsucht wurde :) Nur eben zuschließen... und wenn in Deutschland ebenfalls jeder Furz zum Hausfriedensbruch in Zukunft angezeigt wird, so wird diese Klausel sicher vom Gesetzgeber auch irgendwann eingebaut, weil die Staatsanwälte wirklich besseres zu tun haben und ihr Abteil Q (Querulanten) so schon fast überläuft ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
LexBrannigan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

@Justice005

Sie war zu diesem Zeitpunkt eben nicht mehr meine WG-Mitbewohnerin. Das mit den drei Monaten würde knapp werden. Es geschah wohl in der zweiten September-Woche. Kenntnis davon habe ich aber erst seit vorletzter Woche.

Mir geht es im Wesentlichen um die Einschätzung der Erfolgsaussichten. Da habt ihr mir schon sehr geholfen, danke!

Ich werde jetzt über einen anderen Weg gehen - Mietrecht. Die Miete steht noch offen und das mit dem Schlüssel dürfte wohl zur Kostentragung des Austauschs führen.

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