Strafrechtliche Folgen?

16. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb505569-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafrechtliche Folgen?

Person A und B sind Eheleute und leben getrennt.Person C ist der Neffe der Eheleute.
Durch falsche Anschuldigungen,mußte Person B das Wohnhaus verlassen (Wohnungszuweisung) und ging gegen diesen Beschluß des Familiengerichts in die Beschwerde beim OLG.Das Verfahren dauerte gut vier Jahre.Als sich abzeichnete ,das Person B das Verfahren gewinnen würde,bot Person A dem Neffen ,der einen erheblich kriminelle Karriere hinter sich hat,Geld ,wenn er Person B zusammenschlägt oder sogar tötet.Das,spielte sich im Jahr 2016 ab.Person B,wußte allerdings nichts davon und erführ erst 2018 vom Neffen,das Person A dieses Angebot unterbreitet hat.Meine Frage,hat sich Person A durch dieses Angebot an den Neffen strafbar gemacht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ist das eine Frage mit einem realen Hintergrund oder eine Frage im Rahmen einer juristischen Ausbildung?

Falls es einen realen Hintergrund hat, kann und sollte der Fall bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Wobei es einen erheblichen Unterschied macht, ob es "nur" um die versuchte Anstiftung zu einem "Zusammenschlagen" ging (eher straflos) oder um den Versuch einer Anstiftung zu einem echten Mord (strafbar). Außerdem dürfte es entscheidend sein, ob und wie die Sache nachgewiesen werden kann. Es dürfter wohl von der Aussage des Neffen abhängen.

Falls die Frage fiktiv ist, empfehle ich einen Blick in § 30 StGB und in die entsprechenden Kommentare der einschlägigen Fachliteratur.

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#2
 Von 
fb505569-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

die Frage hat einen realen Hintergrund.Der Neffe ,hat Person B vor ein paar Tagen über das Ansinnen von Person A informiert.Er sollte Person B wenn möglich umbringen,dann hätten sich andere, anhängige Verfahren auch erledigt.Der Neffe ist EU Ausländer und lebt auch im Ausland, daher kam es vorher auch zu keiner Aussprache mit Person B.Der Vater des Neffen,hat mitlerweile bestätigt,das der Neffe ihm schon vor Monaten davon erzählt hat.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann ist es versuchte Anstiftung zum Mord.

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