Im rechtlichen Kontext betrachtet, wirft die Handlung von Mutter Geiß im Märchen "Der Wolf und die sieben Geißlein", den Bauch des schlafenden Wolfes mit Steinen zu füllen, tatsächlich einige Fragen auf.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (§ 32 StGB). Zum Zeitpunkt, als Mutter Geiß den Wolf aufschlitzt und mit Steinen füllt, ist der unmittelbare Angriff auf die Geißlein bereits beendet. Die Geißlein sind gerettet und der Wolf schläft. Da der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist, handelt es sich bei Mutter Geiß' Aktion nicht mehr um eine klassische Notwehrsituation. Es könnte daher als Überschreitung der Notwehr oder als eigenständiger Angriff auf den Wolf angesehen werden.
Hier wäre es fraglich, ob das Töten des Wolfes objektiv erforderlich war, da er bereits geschlafen und keine unmittelbare Gefahr mehr dargestellt hat. Abgesehen von der Abwendung der unmittelbaren Gefahr, ging ja vom Wolf eine latente Bedrohung aus, da er von seinem Vorhaben, die Geißlein zu fressen, keinen Abstand genommen hat.
Inwieweit wäre hier eine präventive Notwehr noch straffrei?
Strafrechtliche Verantwortung der Mutter Geiß
off topic
Alle Genannten unterstehen Tierschutzrechten.
Es ging hier um präventives Notwehrrecht, nicht so sehr um Tierrechte.
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off topic 2
Geißen und Geißlein und auch Wölfe waren auch schon zu Grimms Zeiten Tiere und konnten sich schon damals (vor 1800) nicht auf Notwehr berufen. Weder präventiv... noch kurativ noch ....putativ.
Was soll erst die verbrannte Hexe im Märchen von Hänsel und Gretel reklamieren? Die war immerhin kein Tier.
Mein etwas humoristischer Ansatz ging wohl total daneben?
In Grimms Märchen haben Tiere eine metaphorische Rolle um menschliche Verhaltensweisen darzustellen.
DIe Mutter schlitzt den Bauch auf, um die noch lebenden Kinder dort herauszuholen. Zu diesem Zeitpunkt war der Angriff also noch nicht vorüber.
"Interessant" ist dann nur noch die Frage, wie das Einnähen der Steine in den Bauch und der anschließende Stoß in den Brunnen zu bewerten ist. Diese zweite Handlung scheint tatsächlich nicht mehr durch § 32 gedeckt zu sein. Dasist aber nicht überraschend. Wer sich an diesem Ergebnis stört, der muss einfach nur einsehen, dass die deutschen Gesetze nunmal auf das Leben in Deutschland zugeschnitten sind, aber nicht auf die Märchenwelt.
Die Anforderungen der Paragrafen ab § 32 sind Ausdruck des staatlichen Gewaltmonopols. Außerhalb dieser Grenzen soll ein Bürger selbst seine berechtigten Interessen nicht durch Selbstjustiz verfolgen, sondern das dem Staat überlassen. In Deutschland hat eine Mutter bei einem schlafenden Täter genügend Zeit, denn die Polizei kann in wenigen Minuten vor Ort sein, um Mutter und Kinder zu schützen. In der Märchenwelt aber gibt es keine Polizei. Es gibt kein Gewaltmonopol, das für den Schutz der Mutter und ihrer Kinder einsteht. Dann aber darf man in der Märchenwelt auch nicht die Mutter den engen Grenzen des deutschen Strafrechts unterwerfen.
Oder kurz gesagt: In der Märchenwelt existiert das deutsche StGB zu Recht nicht.
Zitat :Mein etwas humoristischer Ansatz ging wohl total daneben?
Machen wir es kurz: User Anami verweigert sich recht regelmäßig dem Konzept des "lesen und verstehen", versteht deswegen oft nicht wirklich etwas und sollte deshalb am besten ignoriert werden.
Man könnte meinen die Funktion "Beiträge ausblenden, Nutzer blockieren" wäre extra wegen dieses Users geschaffen, aber es gab sie lange vorher.
Zitat :Zum Zeitpunkt, als Mutter Geiß den Wolf aufschlitzt und mit Steinen füllt, ist der unmittelbare Angriff auf die Geißlein bereits beendet.
Nein, denn in dem Moment wo sie ihn aufschlitzt, sind die noch lebenden Geißlein im Bauch und das Aufschlitzen dieses Bauches dient der Entnahme und Flucht derselben.
Das füllen des Bauches könnte man auch noch unter dem Aspekt der Notwehr / Nothilfe sehen, denn mit Wackersteinen im Bauch pflegt man regelmäßig deutlich langsamer zu laufen.
Unter Berücksichtigung der Aspekte, das Wölfe Hetzjäger sind und im Notfall ein Beutetier tagelang verfolgen können und die Beine der kleinen Geißlein noch recht kurz sind, erscheint es durchaus legitim sich einen Vorteil bei der möglichen Verfolgung zu schaffen.
Zitat :und der anschließende Stoß in den Brunnen zu bewerten ist.
Ein Stoß in den Brunnen? Er fiel doch mangels Eigensicherung von selber dort hinein? Das wäre dann "selber schuld"?
Ein Stoß in den Brunnen - eventuell sogar hinterrücks - da würde man wohl schon eine sehr gute Begründung benötigen, wo da noch Notwehr / Nothilfe herkommen sollte.
Zitat :denn die Polizei kann in wenigen Minuten vor Ort sein,
Wenn man das große Glück hat,
1.) in einer größeren Stadt zu wohnen
2.) das dann zu dem Zeitpunkt auch genügend Einsatzmittel noch zur Verfügung stehen
Zitat :der muss einfach nur einsehen, dass die deutschen Gesetze nunmal auf das Leben in Deutschland zugeschnitten sind, aber nicht auf die Märchenwelt.
Nehmen wir doch einfach den Handtaschenräuber, welchen man hinterrücks in eine Baugrube stößt wo er von Moniereisen aufgespießt wird. Dann passt es wieder.
Das Einnähen der Steine war eine Notwehrhandlung, damit der Wolf die Entnehme der Geißlein nicht bemerkt und keinen neuen Angriff startet.
Da Mutter Geiß damit rechen musste, dass der Wolf diese Täuschung bald bemerken würde, war der Stoß in den Brunnen eine Nothilfe.
Machen wir es kurz:Zitat :In Grimms Märchen haben Tiere eine metaphorische Rolle um menschliche Verhaltensweisen darzustellen.
Menschliche Verhaltensweisen sind sicher nicht, einer schlafenden Person den Bauch aufzuschneiden, Sechslinge herauszunehmen und den leeren Bauchraum mit grad umherliegenden Steinen aufzufüllen und wieder zuzunähen.
Metaphorisch ist gut und schön--- aber deutsche Gerichte urteilen über solche Verhaltensweisen sicher nicht.
Bei Person A, B, C und weiteren Unholden --- sähe das mit der Meta-Ebene schon anders aus.
oder war etwa dieser Fall gemeint:
https://www.ardmediathek.de/video/filme/emma-nach-mitternacht-der-wolf-und-die-sieben-geiseln
-- Editiert von User am 5. Juli 2024 14:37
Zitat :Da Mutter Geiß damit rechen musste, dass der Wolf diese Täuschung bald bemerken würde, war der Stoß in den Brunnen eine Nothilfe.
Da wäre zu prüfen, ob nach der Befreiung nicht ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte (z.B. den Jäger rufen) denn der Wolf schlief ja die ganze Zeit tief und fest.
Man könnte auch diskutieren ob das nicht die Grenzen aus Furcht oder Schrecken erfolgt ist, wenn der Wolf z.B. plötzlich wieder aufgewacht wäre.
Zitat :Menschliche Verhaltensweisen sind sicher nicht, einer schlafenden Person den Bauch aufzuschneiden, Sechslinge herauszunehmen und den leeren Bauchraum mit grad umherliegenden Steinen aufzufüllen und wieder zuzunähen.
https://www.n-tv.de/panorama/Paar-schneidet-Schwangerer-Baby-aus-dem-Bauch-article23764831.html
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/baby-aus-bauch-geschnitten-texanerin-droht-die-todesstrafe-18361946.html
Ok, Einzelkinder und ohne Wackersteine ... aber immerhin ...
Und jetzt?
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