Strafrechtlicher Teil bei Urheberrecht?

20. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
corpID
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)
Strafrechtlicher Teil bei Urheberrecht?

Guten Tag,

vor einem Monat habe ich Post von "KUW Rechtsanwälte" bekommen.
In diesem Brief bezog sich die Kanzlei, auf ein Spiel das über einen "torrent" heruntergeladen wurde.
Dies stimmt soweit... wie mir mein Sohn am selben Tag noch erklärt hat.
So... da in diesem Brief, eine Unterlassungserklärung beilag, sowie die Information das eine Zahlung von 150€ auch genüge, habe ich dieses schonmal beglichen.
Heute bekam ich nochmals Post und wurde mit großschrift und fett-druck drauf hingewiesen das die ANgelegnheit ZIVILRECHTLICH erledigt ist.
Im 1. Schreiben wurde ich darauf hingewiesen das die Staatsanwaltschaft auch den Strafrechtlichen Teil bearbeitet, hier der Auszug:

"Die zuständige Staatsanwaltschaft bearbeitet die Angelegenheit aus STRAFRECHTLICHER SICHT nach eigenemn ermessen und unabhängig von der zivilrechtlichen Seite. Wir weissen darauf hin, dass sich das vorgehen der Staatsanwaltschaft unserem Einflussbereich entzieht, wir also auch keinen Einfluß auf das Erlmittlungs/Strafverfahren ausüben können, z.B. durch Rücknahme der Strafanzeige."

Jetzt meine Frage: Was genau kann da noch auf mich zukommen? Im moment läuft nämlich Privat nicht alles rund bei mir und ich habe keine Lust auf ein hohes Strafgeld und/oder eine Gerichtsverhandlung.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen :-)

Mfg

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
corpID
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

Puh da bin ich aber erleichtert :-)
Und mein Sohn kommt mit einem Monat Hausarrest davon... :-D

Danke für die schnelle Hilfe :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Huhu_ich _bins
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ICh habe ein SPiel runtergeladen und dann ein Schreiben bekommen von den KUW Anwälten bekommen. Dieses habe ich unterschrieben zurück gesendet und den Betrag von 150€ bezahlt. Nun, zwei Monate später habe ich eine Vorladung bekommen zu meiner Vernehmnung als beschuldigte Person. Da haben mich viele in Sicherheit gewogen und nun verfolgt die Staatsanwaltschaft das doch....

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#5
 Von 
Huhu_ich _bins
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

ich habe ein Spiel illegalerweise runtergeladen. Meine Mutter hat ein viertel Jahr später Brief von den KUW Anwälten bekommen, da der I-Net Anschluss auf ihren Namen läuft. Sie unterschrieb das beigelegte Formular und bezahlte die geforderten 150€.
Nun kam ein Brief bei uns an: "Vorladung zur Vernehmnung als beschuldigte Person.... Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz".
Ich hatte ja gehofft das es keine strafrechtlichen Folgen haben würde, da es ja nur ein Spiel ist... tja falsch gedacht.
Kann mir jemand sagen, was im schlimmsten Fall passieren kann??

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#6
 Von 
heimdahl
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 6x hilfreich)

Sehr geehrte forenmitglieder,

was ist davon zu halten?
In einer strafsache vor dem AG(Schöffengericht)
wurden zwei verhandlungtermine angesetzt.
Der erste halbstündig, zu ihm wurden k e i n e
zeugen geladen. Es wurde die (kurze) anklageschrift verlesen, der angeklagte wurde
gefragt, ob er sich äussern wolle.
Der zweite termin fand kurze zeit später mit ladung a l l e r zeugen und verhandlung zur sache statt.
Wie ist das zu bewerten? Es fielen beim ersten
termin nur kosten an.(Termingebür RA, Gerichtskosten) Es bestand, aufgrund der sachlage k e i n grund für den ersten termin.
Ankageschrift war eine dinA4 seite lang.
Gibt es eine möglichkeit, sich gegen so eine verfahrensweise beschwerde einzulegen?
Der verteidiger sagte zu seinem mandante, so etwas hätte er in 20jahen strafverfahrenspraxis noch nicht erlebt.

Für beitäge im voraus vielen dank.

Mfg


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