Strafsache Chat

12. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafsache Chat

Hallo und guten Tag ,
ich hoffe sie können mir helfen soo zu meinen Problemm

ich hatte mich an einen Tag in einem iCq Chat eingeloggt und daa gesagt das ich mich als 13 Jährige mit Bruder 18 jährigen Bruder ausgegeben habe abe rich muss dazu sagen das ich alleine bin und älter bitte nicht falsch vertsehn jetzt
Da kam man ins Schreiben mit einigen die auch Bruder und sis haben nach einiger Zeit kam aufeinmal ne Meldung Lka,,,,,,, wir haben ihre ip-id Adresse und werden uns in den nächsten tagen mit ihnen in Verbindung setzen.
Jetzt HAB ICh natürlich Angst und bin ratlos was da kommen könnte alles soo da ich auch in einen Verein als Trainer bin und die Kinder zu Auswärtsspielen sowie Turniere fahre muss und betreunen kann

Zu meiner Vorgeschichte noch wurde ich 2007 zu 1 Jhar und2 Monate zu Bewährung schon verurteilt in einer Sache mit Bildertausch jetzt hab ich Angst das ich ins gefängniss musss das kann ich meiner Mum nicht zumuten

Ich hoffe auf Antowrt von euch bitte nicht so hart ins gericht gehn

Danke
SOSOS

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Da kann man nichts verkehrt verstehen, höchstens gar nicht!


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#2
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

WIE MEINST DUD AS JETZT GENAU


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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Was hast denn im Netz gemacht und was könnte dir vorgeworfen werden?



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#4
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
kam aufeinmal ne Meldung "Lka,,,,,,, wir haben ihre ip-id Adresse und werden uns in den nächsten tagen mit ihnen in Verbindung setzen."



.... alles klar
Vielleicht meldest du dich vorab schonmal beim LKA und schilderst die Sache, macht bestimmt einen positiven Eindruck :party:
Im ernst, das ist nichts vom LKA...



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#5
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

jAA mit einigen geschrieben über Sexuelles und was man macht am Pc z.B Befriedigung usw und über Sex geschrieben dann

und geschrieben das ich mich als 13 jährige mit Bruder der 18 ist ausgegeben habe aber das hab ich nicht und bin auch etwas älter

Wo es dann kam das lka usw hatte ich schnel zurückgeschrieben das ich alleine wäre

Sexueller chatverstoss vielleicht




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#6
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey Tiger ,

abe rdie hatten dahinter eine numme stehn beim Lka die will ich jetzt nicht nennen unbedingt

Hab abe rwahnsinne Angst davor wieder eine durchsunchuing zu haben


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#8
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schon mehr Angst machen geht jja wolllauch nicht mehr oder


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#9
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Das LKA meldet sich wohl kaum vorher an, dass wird irgendjemand im Chat gewesen sein, der dir etwas Angst machen wollte, was ich ihm nicht verdenken kann.

Nichtsdestotrotz ist man hier je nach Art des Geschriebenen schnell mal im Bereich von §184b StGB . Und sollte die genannte Vorstrafe wegen "Bildertausch" das sein, was ich denke, könnte dann durchaus eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung drinliegen.

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#10
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen ,

Soo viele lesen es kann mir jemand noch was schreiben dazu genau dann.


Ich würde auch alles machen Therapie /pcÜberwachung usw ausse rins Gefängniss zu gehn und in ner Anstalt für par Monate

Danke euch allen

sosos

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#11
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Diese Sache ist aber schon mit den bildertausch 2009 vom Tisch wieder

Es sind auch keine Bilder mehr getauscht worden seit dem Fall 2005

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#12
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Eine Bewährungsstrafe aufgrund eines einschlägigen Delikts ist auch eine erhebliche Vorbelastung, wenn die Bewährungszeit schon abgelaufen ist. Dann kann es wegen einer erneuten Tat auch schon mal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung setzen.

Es haben dir doch schon mehrere Leute gesagt, dass dies kaum das LKA gewesen sein wird. Solange du aber in Internetchats solche sexuellen Dinge im Zusammenhang mit Minderjährigen schilderst, was den Straftatbestand erfüllen kann (wenn es als pornographisch erachtet wird), solange kann dir auch niemand die Angst vor Strafverfolgung nehmen.

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#13
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

Der TE hat ja wohl eher zu besorgen, daß jemand seine Chatphantasie ernst genommen hat, Anzeige erstattet hat und nun ein Staatsanwalt denken könnte, da sei wirklich ein 18-jähriger, der seine 13-jährige Schwester mißbraucht.

In dem Fall kündigt aber kein "LKA" irgendwas an, da wird direkt die Polizei hingeschickt, sobald die Adresse ermittelt ist.

Genau deswegen ist es halt auch völlig dämlich, solche Sachen irgendwo zu schreiben. Da kann man auch gleich schreiben "ich bin der Ibrahim und habe 5 Kilo radioaktives Material und morgen geht in ... die Bombe hoch".

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#14
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke das ihr mit mir nicht so hart ins Gericht gekannen seit .

Ich werde mcih auch in den nächsten zwei -drei Wochen in einer Therapie begeben darum und hoffe mal das da nix mehr kommt dann

Danke an allen

Sosos

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#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Das ist hier kein Forum, in dem "hart ins Gericht gegangen" werden soll. Zunächst mal gibt es bei sachlichen Fragen, und Sie haben ja eine solche gestellt, sachliche Antworten (Ausnahmen gibt es allerdings immer wieder). Anders als offenbar andere habe ich kein Problem damit, auch bei solchen Sachen was zu sagen. Betrug/Untreue und Diebstähle sind ja nun auch keine besseren Straftaten.

Da sind ja mehrere Sachen: Zum einen könnte einer denken, dass ein 18jähriger etwas mit einer 13jährigen macht. Das wäre ein sexueller Missbrauch.
Aber auch das Schildern sexueller Handlungen an/mit einer 13jährigen kann eben strafbar sein, weil es nunmal die Schilderung eines sexuellen Missbrauchs ist, also schlichtweg Kinderpornographie.
Dazu kommt, dass anscheinend Bilder verschickt worden sind. Wenn die so aussehen, wie ich das jetzt einfach mal vermute, besitzen Sie Kinderpornos, was strafbar ist.


Es erscheint unwahrscheinlich, dass sich das LKA online einmischt. Wie war denn diese Meldung?
Eher ist zu vermuten, dass Ihnen da jemand einen Schreck einjagen wollte.

Wäre ich in so einer Situation, würde ich natürlich nicht von selbst zur Polizei laufen. Ich würde dafür sorgen, dass der Rechner sauber ist, und zwar gründlich (!). Die IP-Nummern werden, das hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden, nicht mehr als Vorratsdaten gespeichert. Allerdings halten die Provider die Daten unterschiedlich lange vor.
Ich würde mich also nicht darauf verlassen, dass eine Rückverfolgung nicht möglich ist. Daher sollten Sie sich von Ihren "Schätzen" trennen (der Besitz ist strafbar, aber das wissen Sie ja).

Wenn es eine Durchsuchung geben sollte: Wichtig ist, zu den Polizeibeamten bei der DS nichts zu sagen. Kein "aber ich wollte ja nur", "ich dachte es ist ja nicht so schlimm", "es war ja nur Spiel" oder sonst was. Die nehmen sowieso alles mit.
Die alte Bewährung ist 2009 abgelaufen? Das ist zwar einerseits schön, weil es kein Bewährungsverstoß ist. Aber andererseits wäre es die nächste einschlägige Tat.
Wenn dann nochmal eine Bewährungsstrafe herauskommen soll, ist es wichtig, dass Sie etwas vorzuweisen haben.
Die Idee mit der Therapie ist gut. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es wirklich ein Verfahren gibt. Also machen Sie das. Wenn es ein Verfahren gibt, haben Sie etwas in der Hand, was für Sie spricht. Gibt es keines, wird es Ihnen ganz bestimmt nicht geschadet haben.
Wenn Sie Kinder trainieren, warten Sie besser nicht, bis Sie mal die Kontrolle verlieren.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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#16
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Guten Morgen,

quote:<hr size=1 noshade>Zu meiner Vorgeschichte noch wurde ich 2007 zu 1 Jhar und2 Monate zu Bewährung schon verurteilt in einer Sache mit Bildertausch <hr size=1 noshade>


Dass Sie eine derart drastische Strafe nur wegen "Bildertausch" bekommen, lässt den Schluss zu, dass es sich dabei nicht wirklich um harmlose Bilder gehandelt hat. Eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe soll eigentlich den Zweck haben, auf den Täter einzuwirken, dass er künftig unter dem Eindruck einer drohenden Haftstrafe keine Straftaten mehr begeht. Wenn der Täter dann - verzeihen Sie mir, jetzt muss ich mit Ihnen trotzdem hart ins Gericht gehen - SO dämlich ist, weiter einschlägige strafbare Handlungen zu begehen, dann hat er eine Zeit lang gesiebte Luft aber mehr als verdient!

Gleichzeitig kann ich Ihnen die Angst auch wieder nehmen. Wie viele meiner Vorschreiber schon erwähnt haben, wird eine Hausdurchsuchung oder ähnliches nie vorher angekündigt. Ist doch auch klar: Der Täter soll keine Möglichkeit haben, Beweise zu vernichten, bevor die Ermittlungsbehörden vor Ort sind. Was die ominöse LKA-Meldung betrifft, so gehe ich davon aus, dass Sie entweder einem Hoax (Scherz eines anderen Users) aufgesessen sind oder aber sich einen Virus eingefangen haben.

VG
InsoFlo

P.S.: Kleiner Tipp von mir: Die Gedanken sind frei. Erst wenn man sie zu Papier bringt, kann man sie greifen...

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt HAB ICh natürlich Angst und bin ratlos was da kommen könnte alles soo da ich auch in einen Verein als Trainer bin und die Kinder zu Auswärtsspielen sowie Turniere fahre muss und betreunen kann <hr size=1 noshade>


Das muss ich glatt überlesen haben... Aber so überspitzt, wie der ganze Sachverhalt hier dargestellt wird, werde ich langsam aber sicher das Gefühl nicht los, ein Fake vor der Nase zu haben...

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

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