Folgender Sachverhalt:
Der Kunde A eines Unternehmens bittet den Unternehmer als Freundschaftsdienst eine Scheinrechnung auszustellen. Dieser will der Kunde bei seiner Versicherung einreichem, um eine Versicherungsleistung zu erhalten. Der Unternehmer willigt ein, um den Kunden nicht zu verlieren. Etwas später will der Unternehmer seinen Fehler gutmachen und bittet den Kunden um Rückgabe der Scheinrechnung zusammen mit einer Erklärung, dass dieses Dokument nicht bei der Versicherung eingereicht wird. Der Kunden anwortet, die Rechnung sei bereits eingereicht und droht dem Unternehmer ihm "Ärger' zu machen, wenn er nicht Ruhe gibt. Wie ist die Rechtslage ? Kann der Unternehmer etwas gegen die Drohung des Kunden tun ? Wer hat sich strafbar gemacht ?
Vielen Dank !
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