Straftat gemäß § 188 StGB

10. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Maier
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat gemäß § 188 StGB

Guten Abend

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Und zwar hatte ich mit einer Person einen WhatsApp Schriftverkehr.
Die Person (alles Bekannt der Staatsanwaltschaft) schrieb Nachweislich im Schriftverkehr wie folgt:
Zitat: Viele Politiker Fälschen Lebensläufe
Zitat: Ja jeder hat leichen im Keller

Ich stelle Strafantrag gemäß § 188 StGB.
Die Staatsanwalschaft stelle gemäss 170 abs.2 ein weil es kein Hinreichenden Tatverdacht gab.
Ich machte einen Beschwerde bei der Generallstaatsanwalschaft inklusive Volksverhetzung gemäß § 130.

Auch die Generallstaatsanwalschaft sah keinen Hinreichenden Tatverdacht.
u.A schrieb die Generallstaatsanwalschaft wie folgt:
1)Den Strafantrag können nur die Beleidigungsopfer stellen.
2)Die Äusserungen des Beschuldigten beziehen sich ersichtlich nicht auf meine Person (Anzeigeerstatter)
3)Der von Ihnen zusätzlich herangezogene Tatbestand der Volksverhetzung ist schon deshalb nicht erfüllt, weil die ausschliesslich Ihnen gegenüber getätigte Äusserung nicht geeignet ist, den Öffentlichen Frieden zu stören.

Freunde ist das wirklich alles Rechtens?
Ich finde das schon ziemlich Merkwürdig.

Mit freundlichen Grüßen

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Die Begründung der Staatsanwaltschaft teile ich. Eine Beleidigung bzw. eine Tat nach § 188 StGB muss sich gegen eine bestimmte Person richten. Dies war hier nicht der Fall. Der Täter schrieb nur über "Politiker" im Allgemeinen. Aber § 188 StGB soll nicht verbieten, schlecht über Politiker zu sprechen.

Der Herr hat auch gar nicht behauptet, dass ALLE Politiker ihren Lebenslauf gefälscht hätten. Sondern nur, dass dies "viele" getan haben. Und das ist offensichtlich korrekt.

"Leichen im Keller" bedeutet nur, dass jemand schonmal etwas Verwerfliches getan hat. Diese Aussage ist nichtmals irgendwie auf Politiker bezogen (oder beschränkt), sondern gemeint ist "jeder". Aber im rhetorischen Sinne ist "jeder" nicht wirklich "absolut jeder". Über irgendeine bestimmte Persopn wollte der Täter sich also gar nicht äußern.

Auch das mit der Volksverhetzung sehe ich ähnlich. Der öffentliche Frieden ist nicht in Gefahr. :smile:

Letzteres ist ein gutes Stichwort. Was stört Sie denn so sehr daran, wenn sich jemand so über Politiker äußert? Ich finde das nicht schlimm und halte das nicht für strafwürdig. Sie ersparen sich selbst doch auch viel Arbeit, wenn Sie solche Aussagen einfach unkommentiert stehen lassen, sie löschen oder den Kontakt abbrechen/blockieren. Dann können wir friedlich weiter in einer Welt leben, in der auch niemand immer zehn Mal nachdenken muss, bevor er den Mund aufmacht, weil er Angst vor Strafverfolgung haben muss. Und dann hat die Staatsanwaltschaft mehr Zeit zur Verfügung, um die echten Leichen im Keller zu suchen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120122 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Alexander Maier):
Und zwar hatte ich mit einer Person einen WhatsApp Schriftverkehr.

Das ist schon mal ausgeschlossen ...



Zitat (von Alexander Maier):
Ich finde das schon ziemlich Merkwürdig.

Was konkret findet man denn merkwürdig?
Das die Staatsanwaltschaft die Meinung des Anzeigenerstatters nicht teilt und auf Grundlage der Gesetze entscheidet? Das ist nicht merkwürdig sondern korrekt und üblich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)


Sehe das absolut genauso wie Zuckerberg und die Staatsanwaltschaft :-)



Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schon mal ausgeschlossen ...


Willste damit sagen, dass in Schriftform ausgetauschte Nachrichten nicht zum Schriftverkehr gehören?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120122 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Willste damit sagen, dass in Schriftform ausgetauschte Nachrichten nicht zum Schriftverkehr gehören?

Nö, im Gegenteil.
Und da man bei WA nichts in Schriftform austauschen kann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 308x hilfreich)

Zitat (von Alexander Maier):
Freunde ist das wirklich alles Rechtens?
Ich finde das schon ziemlich Merkwürdig.
Was genau? 188 StGB scheitert doch bereits daran, dass weder zum Nachteil einer Person noch öffentlich eine Beleidigung kundgetan wurde. Der 130 StGB des Weiteren ist derart abwegig, dass ich nicht wüsste, wo ich anfangen soll. Als Nächstes folgt dann eine Anzeige wg. 189 StGB, weil "viele Politiker" ja auch verstorben sind?

Zitat (von Dirrly):
Willste damit sagen, dass in Schriftform ausgetauschte Nachrichten nicht zum Schriftverkehr gehören?
Die Frage an sich ist zu dem Fall nicht passend. Natürlich gehören (auch oder gerade) in Schriftform ausgetauschte Nachrichten zum Schriftverkehr. Die Schriftform ist allerdings nicht notwendige Bedingung für den "Schriftverkehr", was im Falle von WhatsApp-Nachrichten auch nicht zuträfe.

-- Editiert von User am 10. November 2022 21:34

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#6
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Alexander Maier):
Ich machte einen Beschwerde bei der Generallstaatsanwalschaft inklusive Volksverhetzung gemäß § 130.


Interessant, weil Sie schon mal von diesem Paragrafen bzw. diesem Straftatbestand gehört haben, oder weswegen? Bzw. haben Sie eine Volksverhetzung angezeigt oder selbst eine begangen, oder was ist mit "inklusive" gemeint?

Zitat (von Alexander Maier):
Ich stelle Strafantrag gemäß § 188 StGB.


Sie sind Politiker?

Zitat (von Alexander Maier):
Freunde ist das wirklich alles Rechtens?
Ich finde das schon ziemlich Merkwürdig.


Merkwürdig (und zudem auch äußert unlogisch) finde ich nur Ihren Beitrag.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat (von Alexander Maier):
Freunde ist das wirklich alles Rechtens?
Ich finde das schon ziemlich Merkwürdig.


Ja ist es. Denn diese Äusserungen stellen keine Volksverhetzung dar

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38447 Beiträge, 14006x hilfreich)

Wir haben es mit einer allgemeinen Unmutsäusserung zu tun, weder öffentlich, noch gegen eine bestimmte Person gerichtet. So, damit sind wir am Ende der Fahnenstange angekommen. Die Tatbestandsvoraussetzungen sind nicht erfüllt, und das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Alexander Maier):
Freunde ist das wirklich alles Rechtens?


Vollkommen.
Passiert regelmäßig, wenn das angezeigte nicht zutrifft, oder man das "Falsche" anzeigt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat (von Alexander Maier):
Freunde ist das wirklich alles Rechtens?


ja ist es
auch ich sehe hier keine strafbaren Handlungen

[quoteZitat: Viele Politiker Fälschen Lebensläufe
Zitat: Ja jeder hat leichen im Keller]

bezieht sich eben nicht auf bestimmte Personen

ich weis auch nicht genau wie viele Politiker, von der untersten kommunalen Ebene bis rauf zum Bundespräsidenten es insgesamt in Deutschland gibt.
da aber nur von viele Politiker die Rede ist und keine konkrete Abgrenzung stattfindet ist einfach der Tatbestand nicht erfüllt

und bei dem Zitat:
ja jeder hat leichen im Keller
sehe ich auch keine Volksverhetzung, da sich jeder auf alle Personen bezieht

letztlich arbeiten bei der Staatsanwaltschaft und Generallstaatsanwalschaft Juristen deren täglich Brot es ist strafrechtlich relevante Beurteilungen und Einschätzungen zu laufenden Ermittlungsverfahren zu machen

beide sagen hier das es nicht strafbar ist
da sollte man dann akzeptieren und daran nichts merkwürdig finden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Alexander Maier
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke sehr herzlichs bei denjenigen die Sachlich und Fachlich ihre Sichtweise und Meinung vorgetragen haben.
Für mich Persönlich ist es eine Straftat aber das ist nur meine eigene sicht...
Wisst ihr ich habe schon häufig gehört das Gesetze auslegungssache sind..aber naja...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120122 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Alexander Maier):
Für mich Persönlich ist es eine Straftat aber das ist nur meine eigene sicht...

Juristische Laien sind des Öfteren überrascht, das die Gesetze nicht so funktionieren wie sie es meinen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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