Straftat nach Bewährung,zu der ich genötigt wurde

20. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Peridot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat nach Bewährung,zu der ich genötigt wurde

Hallo brauche Rat! Lebenswichtig!
Eine zuharte Geschichte. Ich wurde von der Staatsanwaltschaft genötigt, den Ankauf von 2,5 Kg Heroin zuzugeben (was ich nie Tate). Nach einer Tehrapie bekam ich eine Bewehrungsstrafe.
Nun wurde ich mit einer kleiner Menge, ca. 0,5 gr Heroin aufgegriffen und bekam schon eine Anklageschrieft.
Hate nie andere Straftaten wie Besitz, bzw. Ankauf also nie Schaden dritten angetan!
Was blüht mir? Wird ein Wiederruf durchgesetzt? Hat das Gericht da überhaupt ne andere Möglichkeit?
Ich versuchte schon vorher in einem Substitutions-Programm unter zu kommen, jetzt noch vermehrt(leider erfolgslos) nur um während der Bewehrung gesichert bin und kein Unsinn mache, ausserdem befind ich mich immer noch in Psychologischer Behandlung, nützt dies mir Juristisch was?
Bitte um guten Rat und einschätzungen!
Schreibe gerne intresierten die ganze unglaubliche, zu harte Storry!!![color=blue][/color]

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-- Editiert am 20.05.2010 01:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:
Ich wurde von der Staatsanwaltschaft genötigt , den Ankauf von 2,5 Kg Heroin zuzugeben


Ja nee, ist klar... "Nötigung". Gebt's doch mal für die Hälfte Leute...

Wie wurdest Du denn "genötigt"? Daumenschrauben oder Waterboarding???

Den 35er BtmG den es dann "dafür" (den § 31 BtmG) gab, hast Du aber schon gerne angenomen, oder? Dazu mußte man Dich wohl nicht "nötigen"...

Fakt ist doch wohl eher, dass man Dir den § 31 BtmG schmackhaft gemacht hat und Dir dafür eine Strafobergrenze von 2 Jahren und den 35er zugesagt hat.

Das ist insoweit immer nocht ein sog. "Deal" und keine "Nötigung"

quote:
Wird ein Wiederruf durchgesetzt?


Hellsehen kann hier keiner. Möglich ist es. Genausogut kann es aber auch unterbleiben und lediglich die Bewährungszeit verlängert werden, Auflagen erteilt werden o.ä..

quote:
Hat das Gericht da überhaupt ne andere Möglichkeit?


Ja, siehe 1 Absatz höher...

quote:
nützt dies mir Juristisch was?


Natürlich macht es sich immer besser, aktiv etwas zur Abhängigkeitsbekämpfung zu tun, als nichts zu tun...

quote:
Schreibe gerne intresierten die ganze unglaubliche, zu harte Storry!!!


Meinethalben geschenkt. Nach knapp 15 Jahren in der Straffälligen-/Drogensozialarbeit und im Streetwork kenne ich schon alle "zu harten Storys" (und jede davon in min. 3 Variationen ;) )

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 20.05.2010 01:17

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peridot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Nötigung:
Ich bin nicht unschuldugig. Ich habe 4 bis 6 mal im Jahr etwas Pulver gekauft, bin in ein Hotel übers Wochenende und habe es dort Konsumiert!
Dies in der Schweiz.
Während 2003 bis 2005 sagte nun mein Verkäufer aus, ich hätte 2,6 Kg bei ihm erworben.(unteranderem beschuldigte er mehrer meist Deutsche ca. 35 Kg bei ihm erworben zu haben).Ich kam höchstens auf 50 gr. in den 2 Jahren.
Die Staatsanwaltschaft erleuterte meinem Anwalt, das wenn ich eine Konlikt-Verhandlung anstrebe das sie auf 4 bis 7 Jahren plädieren. Wenn ich es eingestehe 30 Monate.
Das Problem: Schweizer-Ausländer müssen nicht zur Verhandlung kommen, nach der 2 Verhandlung wird der Polizist, der ihn Vernommen hat, geladen und nach der Glaubwürdigkeit des Anschuldigers befragt, was er ihm garantiert zuspricht, weil sonnst sie ja nicht korrekt ermittelt hätten. Dann bist du unglaubwürdig und bekommst das volle Programm!
Ich bereue das ich es zugab, klar will nicht 7Kalender einsitzen aber ich habe mich brechen lassen und hab seit her sowas von Depressionen.Nun, ich machte ernsthaft Therapie, bin aber rückfällig geworden und gleich in eine dumme Kontrolle geraten.
Ich saß 9 Monate U-Haft, machte 3 Monate Statonäre Theapie, wurde positiv(also OK entlassen) sofort wieder 5 Wochen eingesperrt(zu unrecht, bekam auch Haftenschädigung)machte nochmals eine ambulante Therapie und gehe heute noch in Behandlung. Allerdings wenniger wegen Sucht sondern weil durch den Knast, vorallem nach den 5 Wochen nach der Therapie, wegen Traumatisierung.
Ich verlor quasi wegen Eigenkonsum, klar mit Ankauf alles. Job, soziale Bindungen u.v.m.. Ich bin -war Arbeitstherapeut, dies macht ich 15 Jahre, fand nach intensiever Suche kein Job mehr, wegen dieser Storry. So frustriert machte ich dummer Weise ein Rückfall aber wenn ich deswegen nun noch ein wiederruf bekomme...., wäre ich zum 3mal wegen einem Ding im Knast das ich nie brachte!
Unüberstehbar oder???

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#3
 Von 
Peridot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

P.S.:
§ 31: keine Option für mich!

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Von einer Nötigung ist hier weit und breit nichts zu sehen. Man hat Dir einen Deal (eine Strafmaßabsprache) angeboten und die hast Du angenommen. Das war Deine Entscheidung.

Zur der neuen Sache sieht es so aus, wie ich schon sagte:

Sicherlich ist theoretisch ein Widerruf möglich, aber genausogut eben auch eine mildere Maßnahme (wie Verlängerung der Bewährung, Erteilung von Auflagen usw.)

Schreib mal ans Gericht, dass für das neue Verfahren zuständig ist und beantrage, dass Dir nach § 140 , Absatz 2 StPO ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Als Begründung schreibst Du, dass bei einer Verurteilung ein Bewährungswiderruf zu befürchten ist. In dem Schreiben benennst Du gleich einen Anwalt, den Du als Pflichtverteidiger beigeordnet haben möchtest (das mußt Du mit dem RA natürlich absprechen)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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