Hallo,
die Ex-Kollegin (A) von noch einer Angestellten (B) hat dem AG von B und somit Ex-AG von A eine anonyme Mail zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass B den (Ex-)AG und dessen arbeitsrechtlichen Verstöße bei einer Aufsichtsbehörde angezeigt. B hatte das A unter Anwesenheit eines Zeugen (C) erzählt.
B möchte nun aber gegen A vorgehen, da sich B von A in ihren Rechten gestört und ihrer Persönlichkeit gestört fühlt.
Welche konkreten Dinge, Straftaten kann nun B gegen A anzeigen, aus denen B irgendwelche Gelder von A erhalten kann?
Dankeschön.
LG
PS: Die IP-Adresse von der anonymen Mail einer anderen Mailadresse an den AG soll lt. B mit der IP-Adresse von A und deren eigenen Mailadresse übereinstimmen.
Straftat oder mind. Anzeigengrund!?
16. Oktober 2020
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Frage vom 16. Oktober 2020 | 16:21
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat oder mind. Anzeigengrund!?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2020 | 18:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:Welche konkreten Dinge, Straftaten kann nun B gegen A anzeigen, aus denen B irgendwelche Gelder von A erhalten kann?
Keine
#2
Antwort vom 16. Oktober 2020 | 23:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
ZitatWelche konkreten Dinge, Straftaten kann nun B gegen A anzeigen, aus denen B irgendwelche Gelder von A erhalten kann? :
Gar keine.
Zum einen ist keine strafrechtlich relevante Handlung zu erkennen.
Zum anderen kommen Strafen im Strafrecht dem Staat zugute.
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#3
Antwort vom 3. Februar 2021 | 05:35
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Könnte hier eine Verleumdung nach StGB vorliegen?
#4
Antwort vom 3. Februar 2021 | 08:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
ZitatKönnte hier eine Verleumdung nach StGB vorliegen? :
Nö.
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