Hallo Leute,
bräuchte mal hilfe.
Folgendes Szenario
Ich wurde 2018 zu einer Therapie nach Paragraph 64 verurteilt. Habe diesen erfolgreich abgeschlossen, jetzt gab es nur ein Problem.
Ich bin im dauerurlaub der Therapie des öfteren schwarzgefahren, was dann natürlich irgendwann rausbekommen ist, der Richter hat mich dann trotzdem entlassen, weil ansonsten alles reibungslos gelaufen ist in der Therapie.
Heißt, wurde auf Bewährung entlassen.
Im März habe ich jz die Verhandlung wegen des schwarzfahrens, meine Bewährungshilfe meinte,ein wiederruf der Bewährung ist nicht möglich,da diese taten vor beginn der Bewährung waren und die taten bei meiner entlassung aus dem 64er bekannt waren.
Was blüht mir da jetzt?
Meine sozialprognose ist sehr gut, fester job, vater geworden, die Bewährung läuft seit 1 jahr und das sehr gut.
Bitte um hilfe bzw vielleicht ist ja jemand hier der sich auskennt
-- Editiert von Moderator topic am 30. Dezember 2023 17:30
Straftat vor Bewährung
30. Dezember 2023
Thema abonnieren
Frage vom 30. Dezember 2023 | 11:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat vor Bewährung
#1
Antwort vom 30. Dezember 2023 | 17:29
Von
Status: Unbeschreiblich (34442 Beiträge, 17807x hilfreich)
Da "blüht" Ihnen vermutlich eine Geldstrafe. Die Bewährung ist nicht in Gefahr.
#2
Antwort vom 30. Dezember 2023 | 17:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Weil ich was gelesen habe mit nachträglicher gesamtstrafenbildung?
Geht aber nicht oder?
Anwalt meinte haft auf garkeinen fall...
Wäre auch kontraproduktiv oder?
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#3
Antwort vom 30. Dezember 2023 | 20:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Da "blüht" Ihnen vermutlich eine Geldstrafe. Die Bewährung ist nicht in Gefahr.
Nachträgliche gesamtstrafenbildung geht nicht meinte mein Anwalt...wäre denke ich auch kontraproduktiv, haft schließt er auch aus er meinte Bewährung oder Geldstrafe
Und jetzt?
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