Straftat vor Bewährung wird nach Bewährung erst aufgedeckt ; Was wird passieren?

2. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Trupsoil
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat vor Bewährung wird nach Bewährung erst aufgedeckt ; Was wird passieren?

Guten Tag,

ich habe eine Frage die mich mal interessieren würde:

- Person A wird im Januar 2013 zu einer Bewährungsstrafe zu 2 Jahren Haft bei einer 3-jährigen Bewährungszeit verurteilt (Sagen wir für schwere Körperverletzung die er im November 2009 begannen hat). Die Strafe wird ihm dann im Januar 2016 schriftlich erlassen.

- Doch im März 2016 wird eine Straftat aufgedeckt (sagen wir gewerbsmäßiger Betrug in 15 Fällen) welche Person A im Oktober 2012 begannen hat (Also noch vor der Bewährungsstrafe wg. Körperverletzung). Zu diesem Zeitpunkt sind die Straftaten ja noch nicht verjährt. Im September 2016 soll dann die Gerichtsverhandlung wegen dieser Straftaten stattfinden. Man nehme mal an das Gericht hätte für diese Straftaten, wenn es die Körperverletzung nicht gegeben hätte eine 1 jährige Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesprochen.


Was würde nun passieren?

- Wird eine einheitliche Strafe in Höhe von 3 Jahren ausgesprochen, obwohl die Bewährungsstrafe (wg. Körperverletzung) ja eigentlich bereits erlassen wurde?
- Kriegt Person A nun einfach nur 1 Jahr auf Bewährung?
- Oder wird eine ganz andere Konstellation passieren?




Danke im Voraus für eure Meinungen.

-- Editier von Trupsoil am 02.07.2016 12:57

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Es wird keine Gesamtstrafe gebildet - die Bewährung ist ja schon erlassen und damit vollstreckt. Insofern wird es wohl eher das Jahr auf Bewährung sein, oder auch ohne Bewährung - weil ein Gericht ihn 2013 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hat, muß das ein Gericht 2016 nicht zwingend auch tun. Allerdings ist die Bewährung schon wahrscheinlicher...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Im Grunde ist es so. Durch den Straferlass der Bewährungsstrafe kann keine (nachträgliche) Gesamtstrafe mehr gebildet werden. Ein Widerruf des Erlasses ist auch nicht möglich, da die neue Straftat nicht in der Bewährungszeit lag.

Es kann jedoch ein sog. Härteausgleich vorgenommen werden, d.h. die Strafe die dem Gericht fiktiv für den Betrug vorschwebt, kann aufgrund der nicht mehr möglichen Gesamtstrafenbildung gemildert werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen