Straftat vor Bewährungszeit

23. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
J8484
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat vor Bewährungszeit

Guten Tag,

bin neu hier und würde mich über hilfreiche antworten freuen.

Ich wurde im Dezember 2010 zu 6 Monaten Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.

Nun habe ich einen Gerichtstermin in naher Zukunft wegen einer anderen Sache. Dies passierte in dem Zeitraum vom 14.03.2010 bis zum 30.03.2010. Also vor dem Urteil der Bewährungsstrafe.
Mich interessiert nur, ob man die Bewährungsstrafe widerrufen kann ? Spielt es eine Rolle, ob es vor oder während der Bewährungszeit passiert ist?

Vielen Dank

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18 Antworten
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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mich interessiert nur, ob man die Bewährungsstrafe widerrufen kann ? Spielt es eine Rolle, ob es vor oder während der Bewährungszeit passiert ist? <hr size=1 noshade>


Nein, kann nicht. Läßt sich auch durch einfaches lesen des Bewährungsparagrafen feststellen ;) :

quote:<hr size=1 noshade>§ 56f StGB
Widerruf der Strafaussetzung

(1) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person
1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,
2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich der Aufsicht und Leitung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlaß zu der Besorgnis gibt, daß sie erneut Straftaten begehen wird, oder
3. gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt.

Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Tat in der Zeit zwischen der Entscheidung über die Strafaussetzung und deren Rechtskraft oder bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen der Entscheidung über die Strafaussetzung in einem einbezogenen Urteil und der Rechtskraft der Entscheidung über die Gesamtstrafe begangen worden ist. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>Hier wird es wohl zu einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung kommen <hr size=1 noshade>


Wird es auf jeden Fall, da die Gesamtstrafenbildung zwingend vorgeschrieben ist, in solch einem Fall.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
J8484
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Dann bin ich etwas beruhigt.

Ich bin zwar nicht schuldig (was sich erst durch Zeugenaussagen bestätigen wird), trotzdem macht man sich Gedanken, da ich mich mit dieser Geschichte nicht auskenne.

Solange man mir im schlimmsten Falle die Bewährungszeit verlängert oder ähnliches,bin ich noch einverstanden.

Danke

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

So ist es. Es gibt für die frühere Tat, wenn es zur Verurteilung kommt, eine eigene Strafe. Da diese Tat theoretisch bei der Verurteilung im Dezember 2010 hätte mit abgeurteilt werden können, muss eine Gesamtstrafe gebildet werden, was dadurch geschieht, dass die höchste Einzelstrafe entsprechend erhöht wird. Wenn es wieder eine Freiheitsstrafe gibt, muss auch über die Strafaussetzung zur BW neu entschieden werden, was kein Problem sein dürfte, da es bei dem letzten Urteil eine BW gab.
Wenn jetzt für die frühere Tat eine Geldstrafe herauskommt, ist die Gesamtstrafenbildung allerdings nicht zwingend.

Ich bin zwar nicht schuldig (was sich erst durch Zeugenaussagen bestätigen wird)
Wie Sie meinen. Wurden die Zeugen nicht schon im Ermittlungsverfahren gehört?

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#6
 Von 
J8484
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Meine Bewährungshelferin hat mir heute genau dies bestätigt.

Die Zeugen sind damals leider nicht erschienen und werden bei der Gerichtsverhandlung aussagen. Wofür ich allein schon dankbar bin, da es mir enorm helfen wird, meine Unschuld zu beweisen.

Die Geschichte ist dies:
Mein Vater hat mir im Januar 2010 eine zweite Dispokarte samt mit Geheimzahl gegeben, um schlechte Zeiten zu überbrücken (ich war damals arbeitslos und meine Freundin hatte nur nen Teilzeitjob). Wenn ich Geld brauchte, durfte ich also abheben. Die Karte hatte nen Limit von 4.000 €. Ich hob insgesamt 1.600 € ab. Als mein Vater die Rechnung bekam, machte er ne Anzeige, dass die Karte missbraucht wurde, weil er angeblich mir mündlich nen limit von 1.000 € gesetzt hatte. Meine Brüder und meine Mutter waren dabei, also Zeugen, dass er dies nicht tat.

Nun hab ich die Anzeige und am 13. Februar ist die Verhandlung.
Die Zeugen (meine Brüder und meine Mutter) werden natürlich die Geschichte so wiedergeben, wie es war und zwar dass mein Vater mir mündlich KEIN Limit gesetzt hatte.

Wird es mir was bringen, wenn 3 Zeugen für mich aussagen ?
Muss ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen ?
Die Anklage lautet: "Ich werde angeklagt durch zehn selbständige Handlungen [10 Abhebungen insgesamt 1600€] in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unbefugte Verwendung von Daten beeinflusste, wobei er gewerbsmäßig handelte."
Strafbar als Vergehen des Computerbetruges in zehn Fällen

So steht es in der Anklage.
Außerdem hat mein Vater ausgesagt, dass ich mir sowohl die Karte als auch die Geheimzahl gestohlen bzw selbst besorgt habe. DIe Zeugen widerum können das Gegenteil behaupten.

Die Sache mit der Bewährung wäre zwar geklärt, nun mach ich mir Gedanken, was die Strafe betrifft. Keine ahnung was mich da erwarten würde.
Eine Sache noch nebenbei. Die 1.600 € habe ich meinem Vater bereits zurückgezahlt, was er wohl oder übel vor Gericht bestätigen muss, aber hab die Belege dafür, die ich vor Gericht zeigen werde.

Über weitere Antworten würde ich mich sehr freuen und allen jetzt schon ein riesen Dank, die sich Mühe geben.

Gruß
J8484

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#8
 Von 
J8484
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich möchte hier niemand wem an das Bein pinkeln, aber mein Vater hat leider damals eine falsche Aussage abgegeben...wieso und weshalb,keine Ahnung!
Und mal ganz egal, ob Familienmitglieder in die Sache verwickelt sind oder nicht, hier gehts dann vor Gericht vor allem um Gerechtigkeit!
Ich find es sehr schade und bin traurig, dass sowas innerhalb der Familie passiert, aber es ist nun mal passiert.
Meine Eltern sind kurz vor der Scheidung und ich bereue es, die Karte jemals angenommen zu haben. Und die Familie ist nur wegen dieser Geschichte zerrüttet, eben wegen der falschen Aussage von meinem Vater. Meine Eltern sind 29 Jahre verheiratet und wegen dieser Sache werden sie halt die Konsequenzen tragen müssen.
Hier wird niemand für den Gunsten des anderen aussagen. Ich find es einfach fair, dass jede/r versucht ,die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen.
Ich hätte kein Problem damit, für ein Verbrechen inhaftiert zu werden. Jedoch auch nur, wenn ich schuldig bin und in dieser Sache bin meiner Meinung nach (und nicht nur meiner Meinung nach) nicht schuldig.
Jedoch weiß ich nicht, wie das Verfahren ablaufen wird und will einfach mal vom schlimmsten ausgehen.Obwohl das schlimmste ja schon passiert ist und zwar die Familie ist kaputt!

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Irgendwie passt die Story nicht. Einmal will er Dir ein Limit von 1.000 € gesetzt haben (und hat das auch bei der Polizei erzählt) und einmal sollst Du Karte und PIN geklaut haben (und das hat er auch der Polizei erzählt) Wie soll dass zusammenpassen?

"Wenn Du mir mal irgendwann meine Karte und PIN klaust, dann heb aber gefälligst nur max. 1000,00 € ab" ?!?!

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#11
 Von 
J8484
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass seine Aussagen nicht genau hinhauen und wirklich "komisch" klingen, weiß ich....Ich kann es mir selbst nicht erklären. Ich kann nur von dem ausgehen und berichten, was in der Anklage steht. Was er letztendlich der Polizei genau gesagt hat, werde ich vor Gericht mir anhören müssen.
Aber dies ist ja sein Problem mit der falschen Aussage.
Ich habe keine Anwalt eingeschaltet (weil ich es nicht für nötig halte), daher weiß ich auch nicht was die Akte so mit sich bringt.

Ich weiß nur, was mir vorgeworfen wird und da steht nix von "1.000 € Limit", sondern nur dass ich sowohl die Karte, als auch PIN gestohlen habe.
Auch wenn es irgendwie öde klingt, mir ist es egal was mit ihm passiert und ob er wegen falschaussage bestraft wird...mir geht es nur um mich!

wenn alle so aussagen, wie es war, mache ich mir keine gedanken,nur weiß man halt nie wie so eine verhandlung laufen würde und ich vertraue bei der sache niemanden.
womit müsste ich im schlimmsten falle rechnen ?

ich bedanke mich nochmals für eure antworten.

P.S. ich find es ebenfalls schade, dass einige User nachdem sie ihre antwort erhalten haben, sich hier bzw. die themen löschen.
macht weiter so!!! ihr hilft mit euren schnellen antworten ziemlich vielen menschen!

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#12
 Von 
J8484
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Und anhand der Anklage lässt sich entnehmen, dass es wohl Hinweise darauf gibt, dass du dir die nötigen Daten durch den Einsatz einer Software erschlichen hast. Es geht im Prozess nicht darum, ob dein Vater dir gesagt hat, dass du maxmimal 1000€ abheben darfst oder nicht.


Könnten sie mir das genauer erklären, was damit gemeint, "durch den Einsatz einer Software" ?

Wie gesagt, ich weiß nicht wirklich was er ausgesagt hat, kann nur das erzählen, was ich weiß bzw. von ihm weiß.

Fakt ist, ich hab sowohl die Karte als auch PIN von ihm persönlich erhalten.

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Es braucht keine Software. Beim Computerbetrug ist es einfach so, (einfach gesagt) dass ein Computer "getäuscht" wird (der Geldautomat über die Berechtigung zum abheben) anstatt eines Menschen. Wenn die Karte und PIN geklaut wäre und am Automaten eingesetzt wurde, wäre das Computerbetrug, das ist schon so richtig, wie es angeklagt ist.

Über eine Strafe -im Falle einer Verurteilung- kann man nichts sagen, da wie gesagt eine Gesamtstrafe mit der anderen Freiheitstrafe zu bilden ist (durch die Erhöhung derselben). Da könnten durchaus noch ein paar Monate draufkommen. Sicherlich aber nicht so viel, dass der bewährungsfähige Bereich verlassen wird

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#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Angeklagt ist gewerbsmäßige Begehungsweise. Das erhöht die Mindeststrafe pro Fall auf 6 Mo. Wenn es zu einer Verurteilung kommt wäre es ein ziemliches Wunder, wenn keine Freiheitsstrafe herauskäme. Da auch eine Gesamtstrafenbildung im Raum steht, wäre verwunderlich, wenn die dann unter 1 J. bleiben würde, was bedeutet, dass ein Pflichtverteidiger beizuordnen wäre.

Was nun herauskommt, kann hier keiner wissen. So haben alle Familienangehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn die, insbesondere der Vater, davon Gebrauch machen, ist die Sache geplatzt.
Angesichts Ihrer Angaben, mal unterstellt, es stimmt, was Sie sagen, hätte Ihr Vater auch ein Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO , weil er bei einer Bestätigung seiner bisherigen Angaben entweder lügen würde oder bei einer Richtigstellung eine falsche Verdächtigung einräumen müsste.

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
Angeklagt ist gewerbsmäßige Begehungsweise


Stimmt. Hatte ich übersehen...

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#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Freut mich, dass ich dich auch mal "erwischt" habe :cheers:

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#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

:cheers:

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#18
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Und anhand der Anklage lässt sich entnehmen, dass es wohl Hinweise darauf gibt, dass du dir die nötigen Daten durch den Einsatz einer Software erschlichen hast.


Das ist natürlich im vorliegenden Fall so gut wie ausgeschlossen.

So etwas wäre aus aktueller Sicht nur beim Online-Banking möglich. Hier geht es aber um die Girokarte und der dazugehörigen PIN. Dass die PIN durch einen präparierten Bankautomat ausgespät wurde, kann man hier wohl ausschließen.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 29.01.2012 15:13

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