Hallo, ich wurde 2015 zu 1 Jahr 4 Monaten verurteilt mit dem §35. davon sind jetzt noch 10,5 Monate offen. ( Therapie nicht geschafft somit muss ich die Reststrafe ab nächste Woche absitzen.
Allerdings wurde ich 2019 für eine andere Sache Verurteilt 1 Jahr 1 Monat auf 4 Jahre Bewärung.
Besteht die Gefahr, das die Bewährung
wiederrufen wird oder funktioniert es nicht, weil die Tat älter is...?
Danke für Ihre Hilfe
Straftat vor der Bewährung
29. Juli 2019
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Frage vom 29. Juli 2019 | 17:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat vor der Bewährung
#1
Antwort vom 29. Juli 2019 | 21:13
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Welche Bewährung soll widerrufen werden? Die aus 2019? Nein, das geht nicht.
Die kann nur bei neuen Straftaten widerrufen werden.
Wenn der Tat-Zeitpunkt der Tat für die du 2019 verurteilt wurdest vor 2015 liegen würde, wäre eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden, aber das ist ja anscheinend nicht der Fall.
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