Straftat vor der Bewährung

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go521068-76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat vor der Bewährung

Hallo, ich wurde 2015 zu 1 Jahr 4 Monaten verurteilt mit dem §35. davon sind jetzt noch 10,5 Monate offen. ( Therapie nicht geschafft somit muss ich die Reststrafe ab nächste Woche absitzen.
Allerdings wurde ich 2019 für eine andere Sache Verurteilt 1 Jahr 1 Monat auf 4 Jahre Bewärung.
Besteht die Gefahr, das die Bewährung wiederrufen wird oder funktioniert es nicht, weil die Tat älter is...?
Danke für Ihre Hilfe




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Welche Bewährung soll widerrufen werden? Die aus 2019? Nein, das geht nicht.

Die kann nur bei neuen Straftaten widerrufen werden.

Wenn der Tat-Zeitpunkt der Tat für die du 2019 verurteilt wurdest vor 2015 liegen würde, wäre eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden, aber das ist ja anscheinend nicht der Fall.

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