Hallo,
Ich habe vor über einem Jahr eine Straftat(diebstahl) begangen.Habe nach der hausdurchsuchung und Vernehmung bei der Kripo nichts mehr gehört.Wie lange kann es sich bis zur Verhandlung hinziehen?
Straftat warten auf Verhandlung
19. August 2005
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Frage vom 19. August 2005 | 21:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat warten auf Verhandlung
#1
Antwort vom 20. August 2005 | 09:48
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 29x hilfreich)
wann genau war denn die tat und wann die HD+verhör?
es kann zw tat und verhandlung schonmal locker 1 - 1,5 jahre vergehen.
#2
Antwort vom 20. August 2005 | 11:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Beides war im Juli vergangenen Jahres.
Und jetzt?
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