Straftaten während Bewährung - Strafmaß ?

22. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb319980-47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftaten während Bewährung - Strafmaß ?

Mich würde mal interessieren welche Strafe (Geld-, Bewährungs- oder Haftstrafe) in folgendem Fall zu vermuten ist:

Während einer laufenden Bewährungstrafe (7 Mon, 3 Jahre Bewährungszeit)wurde wegen folgenden Straftaten Anklage erhoben: Fälschung beweiserheblicher Tatsachen in Tateinheit mit falscher Verdächtigung (es wurde eine E-Mail gefälscht und dann als Beweismittel beim Familiengericht eingereicht), Vortäuschen einer Straftat in Tateinheit mit Mißbrauch von Notrufen sowie ein Trunkenheitsfahrt (etwas über 2 Promille).
Außerdem wurden Körperverletzung, Freiheitsberaubung (außerhalb der Bewährung), Beleidigung und Bedrohung angezeigt - da sieht die Staatsanwaltschaft allerdings vorläufig von der Verfolgung ab.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Das läßt sich mehr oder weniger nur raten. Das kann eine Geldstrafe im höheren Bereich (über 90 Tagessätze) geben, oder auch eine kurze Freiheitsstrafe. Ob eine solche nochmals zur Bewährung ausgesetzt würde, hängt nicht unwesentlich davon ab, für welche Delikte es die laufende Bewährung gab.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
fb319980-47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ob eine solche nochmals zur Bewährung ausgesetzt würde, hängt nicht unwesentlich davon ab, für welche Delikte es die laufende Bewährung gab


Die gab es für gefährliche Körperverletzung und ebenfalls einer Trunkenheitsfahrt

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Da kann man wirklich nur orakeln. Es kommt ja auf den Eindruck in der Hauptverhandlung an. Von einer (saftigen) Geldstrafe (die zur Verlängerung der BW führen würde) bis zu einer unbedingten Freiheitsstrafe (die zum Widerruf führen würde) ist alles drin.

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