Mich würde mal interessieren welche Strafe (Geld-, Bewährungs- oder Haftstrafe) in folgendem Fall zu vermuten ist:
Während einer laufenden Bewährungstrafe (7 Mon, 3 Jahre Bewährungszeit)wurde wegen folgenden Straftaten Anklage erhoben: Fälschung beweiserheblicher Tatsachen in Tateinheit mit falscher Verdächtigung (es wurde eine E-Mail gefälscht und dann als Beweismittel beim Familiengericht eingereicht), Vortäuschen einer Straftat in Tateinheit mit Mißbrauch von Notrufen sowie ein Trunkenheitsfahrt (etwas über 2 Promille).
Außerdem wurden Körperverletzung, Freiheitsberaubung (außerhalb der Bewährung), Beleidigung und Bedrohung angezeigt - da sieht die Staatsanwaltschaft allerdings vorläufig von der Verfolgung ab.
-----------------
""
Straftaten während Bewährung - Strafmaß ?
22. November 2011
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2011 | 10:01
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftaten während Bewährung - Strafmaß ?
#1
Antwort vom 22. November 2011 | 10:13
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Das läßt sich mehr oder weniger nur raten. Das kann eine Geldstrafe im höheren Bereich (über 90 Tagessätze) geben, oder auch eine kurze Freiheitsstrafe. Ob eine solche nochmals zur Bewährung ausgesetzt würde, hängt nicht unwesentlich davon ab, für welche Delikte es die laufende Bewährung gab.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 22. November 2011 | 13:44
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Ob eine solche nochmals zur Bewährung ausgesetzt würde, hängt nicht unwesentlich davon ab, für welche Delikte es die laufende Bewährung gab
Die gab es für gefährliche Körperverletzung und ebenfalls einer Trunkenheitsfahrt
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. November 2011 | 20:28
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1500x hilfreich)
Da kann man wirklich nur orakeln. Es kommt ja auf den Eindruck in der Hauptverhandlung an. Von einer (saftigen) Geldstrafe (die zur Verlängerung der BW führen würde) bis zu einer unbedingten Freiheitsstrafe (die zum Widerruf führen würde) ist alles drin.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.212
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
76 Antworten
-
54 Antworten