Straftaten - wie sieht das mit dem Härtegrad aus?

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
LiliFee
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftaten - wie sieht das mit dem Härtegrad aus?

Hallo Leute,

da ich jetzt nun schon öfters Beiträge zu Diebstahl,Körperverletzung etc. gelesen habe, habe ich mir mal die Frage gestellt, wie das eigentlich mit der Härte der Straftaten aussieht,also ich meine das z.b Mord das härteste Vergehen ist und dann kommt danach z.b versuchter Mord (falls ich mich nicht irre)und das einfachste Vergehen wird wohl so was wie Üble Nachrede sein(oder?) Kann mir vielleicht einer mal auflisten,wie das mit dem Härtegrad aussieht..?

Würde mich mal brennend interessieren.

Vielen Dank :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

So eine Auflistung gibt es nicht. Es gibt zwar Höchststrafmaße, aber ansonsten kommt es immer auf den Einzelfall an.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Mord ist nicht immer gleich Mord

A ist schwer Krank und will,dass B ihn ermordet,wenn B es beweisen kann,dass A
den Tod wollte,dann hat B eine gute Chance
nur wegen § 216 Tötung auf Verlangen ranzukommen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

A ist total Besoffen und fährt dennoh mit dem Auto fährt B über den Haufen,da A den Tod von B nicht wollte ist es nur § 222
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dennoch sind die Menschen nicht mehr am Leben !!!

Würde man es jetzt mit den § 242
Diebstahl vergleichen

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Wie man sieht laut Gesetz gibt es nicht immer
grosse und kleine Straftaten,es kommt viel mehr auf das WARUM an weshalb es zu der Straftat gekommen ist !!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig. Es gibt eine Unterscheidung zwischen 'Vergehen' und 'Verbrechen' (siehe § 12 StGB ). Mord z.B. ist kein Vergehen, sondern ein Verbrechen, ebenso Raub. Diebstahl ist ein Vergehen, ebenso Beleidigung.

Ansonsten kann man die 'Härtegrade' nur anhand der Strafrahmen ersehen.

Die 'gängisten' sind z.B.

'...wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft' (z.B. Beleidigung in der 1. Alt)

'...wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft'(z.B. einfacher Diebstahl oder einfacher Betrug)

'...wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft' (z.B. schwerer Diebstahl)

'...wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft' (z.B. gefährliche Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, Wohnungseinbruchdiebstahl, schwerer Betrug)

'wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft' (alle 'Verbrechen' ohne erhöhtes Mindestmaß, z.B. einfacher Raub, Drogenhandel in nicht geringen Mengen, Meineid --> Die Höchststrafe ist bei Verbrechen prinzipiell 15 Jahre, ausgenommen bei Mord, bes. schwerem Fall des Totschlags und 'Hochverrat gegen den Bund', dort = lebenslange FS)

Dann gibt ee noch 'Verbrechen' mit erhöhtem Mindestmaß, z.B. 'schwerer Raub' wird mit 'Freiheitsstrafe nicht unter 3, bzw. nicht unter 5 Jahren' bestraft. 'Totschlag' mit 'nicht unter 5', 'Einfuhr von BTM in nicht geringer Menge nicht unter 2 Jahren', 'Hochverrat gegen den Bund' nicht unter 10 Jahren usw.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 20.12.2007 15:08:39

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