Hallo!
Habe eine wichtige Frage zum Thema "Nord/Süd Gefälle".
Es ist ja bekannt, dass in Norddeutschland sowohl der Strafvollzug wie auch die Urteile in Strafprozessen um einiges Humaner sind, als in Süddeutschland.
Hierzu nun folgende Fragen:
1) Macht es Sinn während laufenden Ermittlungen nach Norddeutschland zu ziehen? Wenn ja, welche Gegend ist zu empfehlen?
2) Kann man durch dem Umzug von Süd- nach Norddeutschland die Ermittlungen verzögern und Zeit gewinnen?
Strafurteile/Strafvollstreckung Nord/Süd Gefälle
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Der Ort der Taten kann aber so nicht bestimmt werden, denn der Ort ist das Internet, also der Standort des Servers.
Und bei der Strafvollstreckung spielt der Lebensmittelpunkt/Wohnort vort der Inhaftierung eine Rolle.
Ich denke daher nicht, dass meine Fragen so einfach mit dem §7 STPO zu beantworten sind. Oder Irre ich?
Und wenn die Taten noch Fortlaufen...Dann ist die Übergabe an die örtliche Staatsanwaltschaften bei einem Umzug auch gegeben, oder nicht?
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Bei Internetstraftaten kann auch die StA/das Gericht des Wohnorts des Geschädigten
zuständig sein, da auch dieser als "Tatort" im Sinne von § 7, Abs. 1 StPO
angesehen werden kann. Wo der Beschuldigte wohnt, ist dann egal.
Ansonsten auch mal den ganzen Komplex über den Gerichtsstand in der StPo lesen. Das ist nur § 7, sondern §§ 7-21 StPO
(insb. §§ 8
, 9
, 12
, 13 StPO
).
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und der Tatort, der originär die Zuständigkeit begründet, bleibt ja. Also verlängert sich für den Angeklagten nur die Anreise zur Hauptverhandlung. Und wenn er verurteilt wird, kann er das wenigstens auch selbst bezahlen.
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