Strafvereitelung

8. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
parteuno
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafvereitelung

Hallo,

Ein Freund hat eine Straftat begangen, wurde im Berufungsverfahren zu 12 Monaten verurteilt(von den 12 Monaten sind noch 76 Tage offen, der Rest wurde bereits in Untersuchungshaft "abgesessen"). Gleichzeitig mit Urteilsverkündigung wurde der Haftbefehl aufgehoben da nicht ausreichend Gründe zur Aufrechterhaltung des Haftbefehls vorhanden waren. 2 Monate später schickt die Staatsanwaltschaft einen Stellungsbefehl zum 15.08.11. Er kommt diesem nicht nach und er wohnt seitdem bei mir.Kann ich wegen Strafvereitelung in Regress genommen werden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das ist grenzwertig. Strafvereitelung durch Unterlassen ist nur durch Garantenpflichtige strafbar. Hier stellt sich aber die Frage ob nur ein bloßes Unterlasses gegeben ist oder nicht doch eher aktives Tun.

So wurde z.B. die bloße Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers durch den AG grds. erst mal nicht als Strafvereitelung gewertet, was sich jedoch änderte, sobald das Arbeitsverhältnis derart ausgestaltet war, dass eine bewußte Abschirmung vor der Polizei "enthalten" war.

Problematisch bei Ihnen könnte sein, dass er erst seit seinem "Nicht-Strafantritt" bei Ihnen wohnt, also er genau aus dem Grund kam.

Hätte er schon die ganze Zeit bei Ihnen gewohnt und das wäre nach der Ladung einfach fortgesetzt worden, läge eher keine Strafvereitelung vor.

Insgesamt ist es eine Einzelfallentscheidung, die von hier aus nicht 100%ig mit ja oder nein beantworten kann.

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