Strafverfahren Vorladung Vrltzng Unterhaltspflicht

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Dann81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafverfahren Vorladung Vrltzng Unterhaltspflicht

Hallo

Ich bin als beschuldigter zur Hauptverhandlung geladen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

Dass, ich mich nicht in der mentalen Lage sehe, dies zu überstehen, habe ich dem Gericht bereits schriftlich mitgeteilt. Nur frage ich mich folgendes:

1. Was passiert wenn ich zur Verhandlung nicht erscheine?
2. Entschuldigt und unentschuldigt?

3. Wie laufen Verhaftung und Vorführung ab?
... Das Gericht ist 3 Stunden Autofahrt von meinem Wohnort und Arbeitsort entfernt.

4. Werde ich unmittelbar verhaftet oder schriftlich über Ggfls einen Haftbefehl oder einer Geldbuße informiert?


Bin ich hier tatsächlich ein krimineller?
Vielen Dank für Antworten.

-- Editiert von Moderator am 11.12.2013 00:15

-- Thema wurde verschoben am 11.12.2013 00:15

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

m.A.n. dürfte hier ein Säumnisurteil (Beschluss) ergehen.

Deine Begründung....

quote:
Dass, ich mich nicht in der mentalen Lage sehe, dies zu überstehen

....dürfte wohl nicht ausreichend sein.

quote:
Das Gericht ist 3 Stunden Autofahrt von meinem Wohnort und Arbeitsort entfernt.


Das ist keine unüberwindbare Entfernung.

quote:
Werde ich unmittelbar verhaftet oder schriftlich über Ggfls einen Haftbefehl oder einer Geldbuße informiert?


Ich denke nicht, dass Du sofort inhaftiert wirst. Es wird wohl so geschehen, dass man Dir das Ergebnis der Verhandlung schriftlich zukommen lässt. Daraus sollte das Urteil dann für Dich ersichtlich sein.

LG nero

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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dann81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nero,

danke für deine Antwort.

Was mir noch einfiel, ich habe vor längerer Zeit eine Aussage bei der Polizei zu diesem "Vorwurf" gemacht.

Bekommt dies nicht auch das Gericht zur Einsicht bzw. Vorbereitung auf den Tisch?

Wäre dann ein persönliches erscheinen Ggfls zu ersetzen?

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)

Da muss ich nero070 ganz massiv widersprechen.

Es geht hier nicht um eine zivilrechtliche Forderung (wo ein Versäumnisurteil möglich wäre), sondern um einen Strafprozess wegen §170 StGB .
Ein Prozess in Abwesenheit des Angeklagten ist nicht möglich.

quote:<hr size=1 noshade>1. Was passiert wenn ich zur Verhandlung nicht erscheine? <hr size=1 noshade>

Das Gericht wird versuchen, dich telefonisch zu erreichen. Wenn das nicht klappt, wird man wahrscheinlich einen Streifenwagen bei deiner Wohnung vorbeischicken, um zu schauen, ob du zu Hause bist. Wenn nicht:
Die Verhandlung wird vertagt.
Anfallende Mehrkosten (z.B. Reisekosten und Verdienstausfall der vergeblich angereisten Zeugen) gehen zu deinen Lasten.

quote:<hr size=1 noshade>2. Entschuldigt und unentschuldigt? <hr size=1 noshade>

Natürlich nur bei "unentschuldigt". Eine Entschuldigung muss aber ganz schön gut sein, um vom Gericht akzeptiert zu werden. Ein bisschen Schnupfen reicht da nicht.

quote:<hr size=1 noshade>3. Wie laufen Verhaftung und Vorführung ab?
... Das Gericht ist 3 Stunden Autofahrt von meinem Wohnort und Arbeitsort entfernt. <hr size=1 noshade>

Rechtzeitig (also evtl. am Abend vor dem neuen Termin) kommt ein Streifenwagen bei dir zu Hause vorbei und holt dich ab.

quote:<hr size=1 noshade>4. Werde ich unmittelbar verhaftet oder schriftlich über Ggfls einen Haftbefehl oder einer Geldbuße informiert? <hr size=1 noshade>

Ersteres.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 11.12.2013 00:04

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Rechtzeitig (also evtl. am Abend vor dem neuen Termin) kommt ein Streifenwagen bei dir zu Hause vorbei und holt dich ab. Na ja, es kann auch schlechterdings ein Haftbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung erlasen werden (§ 230 StPO ) - Strafgerichte mögen es gar nicht, wenn Angeklagte meinen, sie könnten Verhandlungen nach Belieben fernbleiben. Ablauf: Der TE wird eingesackt und verbleibt bis zu einer erneuten Verhandlung in Haft. Üblicherweise dauert das so 2 bis 3 Wochen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

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