Strafverfahren - Erkrankung eines Anwaltes

12. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Strafverfahren - Erkrankung eines Anwaltes

Ich bin vor etlichen Jahren auf eine Betrügerfirma hereingefallen, habe dann immer mehr Geschädigte kennengelernt. Vielen ging es finanziell sehr schlecht.
Wir haben uns zusammengetan und versuchen seit dem, dass uns Recht gesprochen wird.
Nun war ich kürzlich als Zeuge für viele Geschädigte zum Gericht geladen, mußte 600km weit fahren und dort übernachten um rechtzeitig zum Termin erscheinen zu können.
Als ich vor Ort war erhielt ich wenige Stunden vor dem Termin die Nachricht, die Verhandlung findet nicht statt, ein Anwalt ist erkrankt.
Ich habe dann zwecks Erstattung der Kosten angefragt, dies würde geprüft.
Es sind für mich schon beachtliche Kosten entstanden, zudem mache ich alles nur um anderen zu helfen.

Muss bei Erkrankung eines Anwaltes kein Ersatz gestellt werden, kann die Verhandlung so einfach abgesagt werden?

Wenn ich nun eine neue Ladung erhalte muss ich wieder anreisen- oder gibt es eine Alternative da ich gesundheitliche Probleme habe?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

auch ein Ersatzanwalt müßte sich ja erst in die Akten einlesen und kann daher nicht von heute auf morgen einen Kollegen ersetzen.
Die Kosten wird man Ihnen natürlich erstatten.

Gruß vom mümmel

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