Hallo,
Ich habe einen Strafbefehl bekommen. Ich soll 2000€ Zahlen weil ich jemandem mit Mord gedroht haben soll. Gegen diesen Strafbefehl habe ich nun Wiederspruch eingelegt. Am 18.05.16 ist der Prozess. Nun ist es so, das ich für die Person die mich angezeigt hat, seit kurzem arbeite. Nun zu meiner eigentlichen Frage.Macht es Sinn, wenn wir einen gemeinsamen Brief an das zuständige Amtsgericht schicken, mit derbitte um einstellung des Verfahrens um den neu gewonnenen Frieden und die Neue Geschäfftsbeziehung zu schützen? Was sagt ihr dazu?
Danke im Vorraus. Jan Frackowiak
Strafverfahren bitte um Einstellung
Hallo,
da sowieso schon ein Termin zu Hautverhandlung angesetzt ist, könnte das ja dort geklärt werden. In der Hauptverhandlung kann man diesen Vorschlag ja mchen. Jedoch ist wenn dann eine Einstellung nach § 153a StPO
unter Auflagen drin. Wesentlich günstiger als der Strafbefehl wäre das trotzdem. Dass die Staatsanwaltschaft jedoch nach einem Strafbefehl in gleicher Sache noch einer Einstellung ohne Auflagen nach § 153 StPO
zustimmt, kann ich mir nicht vorstellen.
Grüße
Nein, das macht eher keinen Sinn.
Sinn macht es eher denjenigen als Zeugen zur Verhandlung laden zu lassen (wenn er nicht sowiso geladen ist) und sein Ansinnen dann dort vorzubringen. Auch dort ist eine Einstellung noch möglich. Ich würde mich jedoch -wenn dann- auf eine Einstellung gegen Auflage einstellen, denn es ist nicht primärer Sinn oder Aufgabe der Strafgerichtsbarkeit für Frieden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sorgen. Entweder haben Sie ihn bedroht, dann gibt es zu Recht eine Verurteilung (und die können Sie dann auch nicht ihm anlasten) oder Sie haben ihn nicht bedroht. Dann sollten Sie auf einen Freispruch in der Hauptverhandlung setzen. Oder eben die Zwischenlösung: Einstellung wegen geringer Schuld nach § 153a StPO
gegen Auflage.
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Ich danke euch für die schnelle Antwort dann weis ich bescheid. Ist es denn nicht rechtlich so das ein bedrohter sich auch bedroht fühlen muss damit der Tatbestand der bedrohung überhaubt erfüllt ist? Ich hab ihn ja nicht bedroht und jetzt hat er mich gefragt ob ich für ihn Arbeiten will.
Zitat:Dass die Staatsanwaltschaft jedoch nach einem Strafbefehl in gleicher Sache noch einer Einstellung ohne Auflagen nach § 153 StPO zustimmt, kann ich mir nicht vorstellen.
Kann man so nicht sagen. Ich habe jetzt leider nur die Zahlen von 2009, aber so extrem wird sich das nicht ändern:
In 2009 sind in der Hauptverhandlung (bzw. nach Anklage) mit Zustimmung der StA immerhin 23% aller Fälle nach §§ 153 oder 153a StPO eingestellt worden. Davon 10,3% ohne Auflage und 12,7% mit Auflage.
Zitat:Ist es denn nicht rechtlich so das ein bedrohter sich auch bedroht fühlen muss damit der Tatbestand der bedrohung überhaubt erfüllt ist?
Nein, aber abgesehen davon: Wenn er sich nicht bedroht gefühlt hat, warum hat er dann Anzeige erstattet?
Es ging um eine Frau und er wollte mich zum schweigen bringen. muss ich mehr dazu sagen? Ist ne lange Geschichte die wir beide am liebsten hinter uns lassen würden aber gut dann müssen wir wohl durch die Hauptverhandlung durch dann sag ich mal Lieben Dank und einen angenehmen Tag noch.
Und jetzt?
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