Angenommen Person A bezieht Sozialleistungen vom Staat. Nebenbei hat Person A hin und wieder selbständig einer Person B (Lebt in Nicht EU-Land) geholfen und hochwertige Wertgegenstände (die die Sozialleistungen insgesamt übersteigen) von Person B zugeschickt bekommen und andere Dinge bezahlt bekommen.
Das Privatkonto von Person B wird wegen Verdacht der Geldwäsche eingefroren.
1. Wie hoch ist die Warscheinlichkeit, dass sich in diesem Verfahren der Nicht EU-Staat wie auch immer an D wendet? (Person B sagt er habe damit Freelancer bezahlt)
2. Wie hoch ist die Warscheinlichkeit, dass das Verfahren in dem Nicht-EU Staat bereits eingestellt wird?
3. Welche Gefahr besteht ganz konkret für Person A?
4. Was genau könnte zu einem Strafverfahren in D führen? (Eine Anzeige wird es nicht geben. Aber Komissar Zufall?)
5.
Kann der Nicht-EU Staat mit der Person A (aus D) sprechen?
In Deutschland besitzt Person A diese Wertgegenstände und hat sie nicht veräußert.
Im Raumen stünden ja wenn dann Betrug (Leistungsmissbrauch) und eventuell Steuerhinterziehung.
Strafverfahren möglich bei Betrug und Steuerhinterziehung
25. Oktober 2020
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Frage vom 25. Oktober 2020 | 23:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfahren möglich bei Betrug und Steuerhinterziehung
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2020 | 23:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119497 Beiträge, 39733x hilfreich)
Zitat1. Wie hoch ist die Warscheinlichkeit, dass sich in diesem Verfahren der Nicht EU-Staat wie auch immer an D wendet? (Person B sagt er habe damit Freelancer bezahlt) :
Irgendwo zwischen 0-100%
Zitat2. Wie hoch ist die Warscheinlichkeit, dass das Verfahren in dem Nicht-EU Staat bereits eingestellt wird? :
Irgendwo zwischen 0-100%
Zitat3. Welche Gefahr besteht ganz konkret für Person A? :
Das 1-2 Strafverfahren auf ihn zu kommen
Einstellung der Leistungen
Rückzahlung von Leistungen
Zahlung von Steuern
und damit verbundene Nebenwirkungen
Zitat4. Was genau könnte zu einem Strafverfahren in D führen? (Eine Anzeige wird es nicht geben. Aber Komissar Zufall?) :
Nichts, denn eine Anzeige ist die Grundlage für ein Strafverfahren.
Aber woher man das Wissen hat, das es eine Anzeige nicht geben wird ... ?
Zitat5. Kann der Nicht-EU Staat mit der Person A (aus D) sprechen? :
Nein, kann er nicht.
Aber einer seiner Vertreter könnte es.
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