Beantragt ein Anwalt in einem Strafverfahren die Akteneinsicht, was genau bekommt er dann zu lesen?
Strafverfahren - was bekommt Anwalt bei Akteneinsicht zu lesen?
Hi,
die Ermittlungsakte. Polizeiberichte, Zeugenvernehmungen, Bericht der Spurensicherung usw.
Gruß vom mümmel
Ich weiß, dass ist eine dumme Frage jetzt. Bekommt er auch eine Übersicht der Beweise, bzw.Beweislage?
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Hi,
na, die Beweise ergeben sich doch aus der Ermittlungsakte. Oder die Abwesenheit von Beweisen - dann wird das Verfahren eingestellt.
Gruß vom mümmel
In der Ermittlungsakte, die dem Anwalt zugeht, befindet sich nur die Aussage des Geschädigten und des Beschuldigten. Gibt es dann keine Beweise?
Eine Aussage ist
ein Beweis. Ein Zeugenbeweis. Sie müßten vielleicht mal erklären, was genau Sie unter 'Beweis' verstehen...
Wenn Bauer XY seine ungeliebte Schwiegermutter mit dem Mähdrescher kleinhächselt und der Mähdrescher in seiner Eigenschaft als Tatwerkzeug und Spurenträger als Beweismittel beschlagnahmt wird, wird die Staatsanwaltschaft nach Gewährung der Akteneinsicht dem Anwalt nicht den Mähdrescher in die Kanzlei fahren..., obwohl er Beweismittel ist.
Wenn in einem Verfahren, wo sich Herr B. Trüger mittels einer gefälschten Sterbeurkunde die Lebensversicherung der quicklebendigen Gattin auszahlen läßt, das gefälschte Dokument beschlagnahmt wird, ist diese in der Regel im Beweismittelordner enthalten.
...Beweislage...
Die Beweislage ergibt sich ja aus den Beweisen, bzw. deren Bewertung. In der Praxis iaR. mit 'wesentliches Ergebnis der Ermittlungen' benannt.
Auch kommt es darauf an, ob das Ermittlungsverfahren überhaupt schon abgeschlossen ist. Evtl. hat die StA ja auch bereits vor dessen Abschluss AE gewährt, so dass noch Beweise hinzu kommen können. Am besten mal den RA fragen. Der wird es am ehesten wissen und dafür hat man ihn ja...
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
-- Editiert von !!streetworker!! am 02.04.2008 23:34:47
--- editiert vom Admin
Die Ermittlungen sind wohl abgeschlossen, weil es einen Strafbefehl gibt, gegen den Widerspruch eingereicht wurde.
Jetzt gibt es eine Gerichtsverhandlung. Es geht um versuchten und vollendeten Diebstahl.
In der Akte steht zwar, dass die Örtlichkeit besichtigt wurde und auch Videobänder eingesehen wurden. Aber es ist nirgendwo ersichtlich, ob z.B. auf den Videobändern der Diebstahl, nachzuweisen ist.
Der Geschädigte sagt, die Tasche wurde ihm gestohlen, und der Beklagte sagt, er hat die Tasche unbeaufsichtigt gefunden und war auf dem Weg, sie an der Kasse abzugeben.
Laut Akteneinsicht beträgt der Schaden etwa 120 Euro. Der Strafbefehl ist auf 900 Euro ausgestellt.
ob z.B. auf den Videobändern der Diebstahl, nachzuweisen ist.
Kann er dadurch ja auch kaum, bei der Aussage des Angeklagten. Auf dem Vidoband kann man ihn ja bestenfalls 'gehen' sehen. Ob er auf dem Weg zur Kasse war um die Tasche abzugeben oder ob er an der Kasse vorbeigegangen wäre, kann man daraus nicht ersehen.
Laut Akteneinsicht beträgt der Schaden etwa 120 Euro. Der Strafbefehl ist auf 900 Euro ausgestellt.
Die Höhe der Strafe richtet sich nicht, bzw. nur sehr unwesentl. nach dem Schaden, sondern nach dem Einkommen des Angeklagten und dem Maß der Schuld.
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Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Die Ehefrau des Geschädigten ist als Zeugin geladen. Wieviel trägt ihre Aussage zur Verhandlung bei, obwohl sie die ganze Zeit in einer Umkleidekabine war, um Kleidung anzuprobieren.Sie hat den Hergang doch gar nicht selber mitbekommen und weiß alles aus Erzählung ihres Ehemannes. Wie relevant ist diese Aussage?
Und jetzt?
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