Strafverfahren wegen Bedrohung über dritte

26. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
dempan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfahren wegen Bedrohung über dritte

Hallo,
meine Freundin wurde über Dritte gedroht das Person X dafür sorgen wird das sie "umgenietet wird" wenn sie nochmal ******* erzählt, auf gut deutsch, was sie aber nie gemacht hat.

Daraufhin habe ich Stunden später meinem Schwiegervater geschrieben das Person X aufpassen soll und ich es nicht zulasse das meiner Freundin (seiner Tochter) was angetan wird. Dann habe ich noch ein Bild (von Google) gepostet von einer Schreckschusswaffe und darunter geschrieben das "ich" nur 7 Schuss habe aber einer davon wird treffen.

Person X hat auch schon ihr mündlich gedroht hat das sie aufpassen soll das es nicht gleich klatscht usw.

Jedenfalls hat meine "Schwiegermutter" das bei ihrem mann (der Vater meiner Freundin) im Handy gelesen und davon ein Screenshot gemacht und es Person X geschickt, daraufhin hat er anzeige erstattet gegen mich.

Ich muss dazu sagen das seit knapp einem Jahr "Krieg" herrscht in dieser Familie und nur Unwahrheiten erzählt wird und es nur ärger gibt.

Nun meine Frage, was soll ich machen? Soll ich eine Aussage machen? Soll ich zum Anwalt gehen? Ich könnte ja alles genau so abstreiten weil auf dem Screenshot nur mein Name zu sehen ist und keine Nr von mir. Faken kann man heutzutage alles.

Eins noch, der Vorfall ereignete sich schon Anfang April, nur hat die "Schwiegermutter" erst heut morgen bei ihrem mann im Handy gelesen was ich damals geschrieben hatte.

Welche Strafe erwartet mich bzw kann mich erwarten? wird es vor Gericht gehen?

Ich habe ihm nicht Persönlich gedroht.


-- Editiert von dempan am 26.04.2020 21:19

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Nein, Sie haben gegenüber einer dritten Person angekündigt einen Mord zu begehen. Ob Sie vor Gericht müssen kommt darauf an wie sehr der Staatsanwalt der Meinung ist das diese Drohungen ernst gemeint sind. Ansonsten wird es wohl eher mit einem Strafbefehl enden oder einer Einstellung ggf. gegen Auflagen.

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