Strafverfahren wegen Beleidigung

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
slimak
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfahren wegen Beleidigung


Hallo Leute,

Ich bin vor drei Jahren in die geschlossene Irrenanstalt zwangseingewiesen mit Einsatz von körperlicher Gewalt durch zwei Poliziebeamten. Nach einigen Monaten Zwangsbehandlung habe ich mich nach den rechtlichen Vorausetzungen erkundigt und herausgefunden, dass es kein richterlicher Beschluss vorlag. Gegen die besagte Irrenanstalt habe ich Strafanzeige erstattet, Ermittlungsverfahren läuft bereits seit 1,5 Jahren. Durch die körperliche Gewalt, die damals die Polizeibeamten, die Pleger der Irrenanstalt angewendet haben, leide ich unter posttraumatischen Belastungssyndrom. Deswegen habe ich versucht,den Tätern von damals in die Augen zu schauen. Ein Polizeioberkommissar schlug mir einmal vor, zu der Wache zu kommen und die Angelegenhiet einem der Dienstvorgestzten zu erzählen.Dies habe ich auch getan. Leider bin ich nach 5 Minuten durch dieselben Polizeibeamten vom Stuhl auf den Boden gschmissen, auf den Bauch getretten, über den Boden gezogen und in einen Raum eingesperrt. Nach 15-20 Minuten kam der diensthabende Irrenarzt und hat mir freundlich geraten sich zu ver*****n und hier nie wieder blicken zu lassen. Einige Tage später fand ich in meinem Postkasten die Teile meiner Uhr, die bei dem Einsatz kaput gegangen ist. Ich habe die zur Wache gebracht und dem Polizeibeamten den ausgestreckten Finger gezeigt. Einige Woche später kam der Stafbefehl wegen Beleidigung. Ich habe Einspurch gelegt und sogar eine Anwältin angeschaltet. Leider hat mir diese Anweltin vergessen zu erzählen, dass in der Verhandlung außer dem Richer, der Staatanweltin und den Protokolannten auch Praktikanten und Studenten anwesend wären, Teil von deren geht auf meine Anweltin zurück. Ich war leider nicht in der Lage etwas dagegen tun, denn hätte ich davon eine Ahnung hätte bei dieser Vorgeschichte den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.Ich habe auch nicht wirklich vermutet, dass eine Richterin dermaßen krank sein kann um solche Nummer abzuziehen.Ich habe dann nur da gesessen und stillschweigend dem Perversen Austausch zwischen meiner damaligen Anweltin und der Staatanweltin zugehört. Am ende sollte ich Sozialstunden ableisten, was ich selbstverständlich nicht tat. Die Verhandlung wurde wieder aufgenommen. Das Gericht hat mein persönlicher Erscheinen angeordnet. Meine Frage ist : wird denn ein Haftbefehl bei dieser Straftat erlassen, wenn ich nicht komme. Oder begnügen sich die Herrschaften den Strafbefehl von damals wieder einzustzen (ursprünglich wurde ich zu einer Geldstafe veruteilt)

Ich wäre dankbar für jeden Rat.Ich habe mittlerweile mein Studium abgeschlossen und eine Stelle in England gefunden.Wenn ich jetz ins Gefängniss musste , wäre es ziemlich unpassend.
Ich weiß wie die Geschichte sich anhören mag und dass meine Zwangsbehndlung in der geschlossenen Irrenanstalt meine Galubwürdigkeit/ Seriösität beeinträchtigen kann. Ich hoffe aber, dass ich hier Rat finde.

Katia

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> wird denn ein Haftbefehl bei dieser Straftat erlassen, wenn ich nicht komme. Oder begnügen sich die Herrschaften den Strafbefehl von damals wieder einzustzen (ursprünglich wurde ich zu einer Geldstafe veruteilt) <hr size=1 noshade>


Das ist so nicht zu beantworten. Grundsätzlich gilt, dass gegen einen nicht erschienen Angeklagten keine Hauptverhandlung möglich ist. So will es § 230 StPO . Nach dieser Norm ist dann aber die Vorführung und auch ein Haftbefehl zur Verfahrenssicherung möglich.
Normalerweise würde das Gericht bei einer "kleinen" Verfehlung nicht so weit gehen und tatsächlich einen Strafbefehl erlassen.
Aufgrund des geschilderten Falles würde ich mich darauf aber keineswegs verlassen.
Immerhin gab es schon einen Strafbefehl, den Sie mit einem Einspruch quittiert haben, um die dann erreichte Einstellung(?) gegen Sozialstunden zu ignorieren, weil Ihnen das Ergebnis nicht passte. Es ist gut möglich, dass das Gericht nicht noch einmal einen Strafbefehl erlässt.

Ich würde an Ihrer Stelle hingehen.

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