Strafverfahren wegen Beleidigung auf Ebay - "Lappen"

5. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.10.2023 15:04:03
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfahren wegen Beleidigung auf Ebay - "Lappen"

Hallo,

gegen mich läuft ein Strafverfahren wegen Beleidigung. Ich soll jemand auf Ebay als "Lappen" bezeichnet haben. Ich wurde bei der Polizei vorgeladen, ich habe den Termin aber nicht wahrgenommen. Ich habe jetzt ein Brief bekommen vom Jugendamt erhalten, dass die Staatsanwaltschaft beabsichtigt das Verfahren gegen mich gem. § 45 Abs. II JGG gegen Auflagen einzustellen.

Es wird mir Aufgegeben:

- Teilnahme an einem Gespräch im Jugendamt
- Erbringen von 10 Stunden gemeinnützigen Arbeitsleistungen
- Persönliche Entschuldigung beim Geschädigten

Ich finde das alles schon sehr lächerlich. Kann ich dagegen irgendwas machen, bzw. Einspruch einlegen? Ich finde "Lappen" ist keine Beleidigung. Und dafür 10 Stunden gemeinnützige Arbeitsleistungen?!

Woher will man überhaupt wissen, dass ich das geschrieben habe? Es ist ein Ebay Account. Theoretisch kann das jeder geschrieben haben. Und theoretisch kann man mit "Lappen" auch genauso ein Waschlappen gemeint haben :D

Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann :)

Und was würde passieren, wenn ich die Auflagen bzw. die 10 Stunden Arbeitsleistungen nicht machen würde?

-- Editiert von ichbrauchehilfe4 am 05.05.2021 15:37

-- Editiert von ichbrauchehilfe4 am 05.05.2021 15:41

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Backautomat
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

"Lappen" ist eine Beleidigung, Waschlappen ebenfalls.

Auf Ebay ist ja nun wirklich genau nachvollziehbar, wer da was geschrieben hat, dies kann man der Polizei problemlos zeigen.

Dagegen kannst Du nicht vorgehen.

Wenn Du die Auflagen nicht erfüllst, dann kommt es zu einem Verfahren.
Und das wird eher nicht mit läppischen 10 Arbeitsstunden enden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Tatsächlich bemerkenswert, dass die Staatsanwaltschaft dieser Sache weiter nachgeht. Vorbelastet? Grund sich zu beschweren haben Sie meines Erachtens aber nicht. Was wäre Ihnen denn lieber gewesen? Nur 8 Stunden? Oder nur 1? Das Strafrecht soll es nicht möglichst angenehm für den Täter machen.

Dass "Lappen" eine Beleidigung darstellt, halte ich für ganz offensichtlich. Für "Waschlappen" würde dasselbe gelten, wenn es nicht sogar genau dieselbe Behauptung wäre. Vielleicht wäre das trotzdem alles eingestellt worden, wenn Sie die Tat gestanden und Einsicht gezeigt hätten. Aber die Chance mit dem Geständnis wurde verpasst und Einsicht war offenbar nicht da. Hier besteht also noch Erziehungsbedarf.

Sollt es hier zu Verhandlung kommen, dann würde ich mir sehr gut überlegen, ob ich meine Einstellung zu dem Vorwurf nicht spätestens dann ändere oder dies zumindest einigermaßen glaubhaft vorspiele. Den Kreis der potenziellen Täter, also den der Nutzer dieses ebay-Accounts, kann der Jugendrichter vermutlich problemlos eingrenzen. Warum haben Sie eigentlich einen ebay-Account? Sind Sie volljährig? Jedenfalls wenn Sie (wider Erwarten) volljährig sein sollten, dann sollten Sie sich von nun auch entsprechend benehmen.

Ich bin mir noch so sicher, ob Staatsanwaltschaft und Jugendrichter es im Falle einer dann notwendigen, leider immer sehr kostspieligen Hauptverhandlung am Ende für Sie "günstiger" machen würden. Das wohl beste Angebot sind diese Auflagen, denen Sie aber offenbar nicht nachkommen wollen. Meiner Schätzung würde es von jetzt an dann allenfalls noch Sinn ergeben, auf den Freispruch hinaus zu sein. Aber ob das funktionieren wird?

Mit der Entschuldigung, dem Gespräch und zwei Arbeitseinsätzen hätten Sie das Problem aus der Welt geschafft und etwas für die Zukunft gelernt. So einen Termin vor dem Jugendrichter findet ja auch nicht jeder angenehm.

-- Editiert von Zuckerberg am 05.05.2021 16:48

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.10.2023 15:04:03
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Tatsächlich hatte das alles mit einer längeren Geschichte zu tun. Ich habe auf Ebay etwas verkauft per Auktion. Der Startpreis war bei 1€. Der Artikel ist ungefähr über 100€ Wert. Der Typ hat dann 1€ geboten. Und aus irgendeinen Grund wurde die Auktion dann nicht mehr in Ebay angezeigt. Man konnte die Auktion nicht mehr finden und der Artikel wurde für 1€ verkauft. Das war 100% ein Fehler von Ebay, irgendwas ist da falsch gelaufen. Ich habe es Ihn versucht zu erklären, er dachte natürlich, dass ich die Geschichte erfunden habe und hat gedroht mich anzuzeigen. Dann hat er mich angezeigt, weil ich den Kauf abbrechen wollte.

Dann wurde ich zur Polizei vorgeladen. Das alles aber wegen Betrug. Da war von Beleidung gar keine Rede. Aber anscheinend konnte er da nichts machen, weil er den Abbruch des Kaufes sogar bestätigt hat oder das alles ist nicht durchgekommen.

Dann habe ich irgendwann ein Brief wegen Ermittlungsverfahren wegen Beleidung erhalten. Eine Woche später habe ich einen Brief bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Und dann nach einer Woche wieder einen Brief, dass das Verfahren wieder aufgenommen wurde? Anscheinend hat der Typ nochmal etwas Druck gemacht.

Naja ich denke ich werde die Auflagen erfüllen, also schlimm wird das schon nicht sein. Ich finde das alles trotzdem sehr unnötig und lächerlich. Aber dann hab ich wenigstens eine lustige Geschichte zum erzählen ;) Und die 10 Sozialstunden haben sich ja nach einen oder zwei Tagen erledigt, davon geht die Welt auch nicht unter :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von ichbrauchehilfe4):
Kann ich dagegen irgendwas machen, bzw. Einspruch einlegen?


Du brauchst einfach nur die Auflagen nicht erfüllen. Dann wird nicht eingestellt und es gibt ein normales Verfahren vor Gericht mit "offenem Ergebnis".

Zitat (von ichbrauchehilfe4):
Woher will man überhaupt wissen, dass ich das geschrieben habe? Es ist ein Ebay Account. Theoretisch kann das jeder geschrieben haben. Und theoretisch kann man mit "Lappen" auch genauso ein Waschlappen gemeint haben :D


Ersteres kannst Du dann bei der Verhandlung dem Jugendrichter erklären. Vielleicht sieht er's ja genauso.

Jemanden als Waschlappen zu betiteln wäre ebenso eine Beleidigung, wie "Lappen".

Zitat (von ichbrauchehilfe4):
Und was würde passieren, wenn ich die Auflagen bzw. die 10 Stunden Arbeitsleistungen nicht machen würde?


Siehe Abs. 1

Zitat (von ichbrauchehilfe4):
er dachte natürlich, dass ich die Geschichte erfunden habe und hat gedroht mich anzuzeigen.


Verständlich aus seiner Sicht. Auch wenn eine (Straf-)anzeige eher nichts gebracht hätte. Er hätte allerdings zivilrechtiich auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen können.

Zitat (von ichbrauchehilfe4):
Dann wurde ich zur Polizei vorgeladen. Das alles aber wegen Betrug.

...

Aber anscheinend konnte er da nichts machen, weil er den Abbruch des Kaufes sogar bestätigt hat oder das alles ist nicht durchgekommen.


Richtig. Weil Betrug (also eine Straftat nach § 263 StGB) auch nicht ersichtlich ist.




Zitat (von ichbrauchehilfe4):
Eine Woche später habe ich einen Brief bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde.


Sicher, dass das nicht der Einstellungsbescheid wegen des vermeintlichen Betruges war?


Zitat (von ichbrauchehilfe4):
Naja ich denke ich werde die Auflagen erfüllen, also schlimm wird das schon nicht sein.


Wahrscheinlich eine kluge Entscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Tatsächlich bemerkenswert, dass die Staatsanwaltschaft dieser Sache weiter nachgeht.

Das liegt daran, das die Staatsanwaltschaften zu einem gewissen Prozentsatz auch "Kleinkram" verfolgen müssen.



Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wahrscheinlich eine kluge Entscheidung.

Sehe ich auch so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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