Hallo.
Ich habe gerade Post von dem Hauptzollamt bekommen indem mir 2 facher Betrug vorgeworfen wird. Ich soll Arbeitslosengeld 1 bekommen haben und bei 2 Arbeitsstellen gearbeitet haben. Dieses stimmt auch. Jedoch habe ich mich gemeldet und dieses gesagt. Jedoch erst nach einem Monat weil ich im Urlaub war. Meine Frage ist ob ich die Tat zugeben soll oder ein Anwalt einschalten soll. Zudem fragen die mich wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, ob ich damit einverstanden bin mit der Anwendung des strafbefehlsverfahren. Ist es vorteilhaft wenn ich mich geständig zeige? Bin ich vorbestraft wenn sie mich bestrafen?
-- Editiert von Moderator am 31.10.2016 12:10
-- Thema wurde verschoben am 31.10.2016 12:10
Strafverfahren wegen Betruges nach §263 stgb Arbeitslosengeld.
30. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 30. Oktober 2016 | 21:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfahren wegen Betruges nach §263 stgb Arbeitslosengeld.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Oktober 2016 | 21:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatJedoch erst nach einem Monat weil ich im Urlaub war. :
Das ist ja nun nicht mal im Ansatz eine gute Begründung.
ZitatMeine Frage ist ob ich die Tat zugeben soll oder ein Anwalt einschalten soll. :
Ein Anwalt kostet ab 460 EUR aufwärts. Und die Beweislage ist eindeutig.
Da kan man sich den Anwalt sparen.
Zitatob ich damit einverstanden bin mit der Anwendung des strafbefehlsverfahren. :
Das wäre auch meiner Sicht nicht zu beanstanden.
ZitatIst es vorteilhaft wenn ich mich geständig zeige? :
Absolut. Einsicht sollte auch nicht fehlen.
ZitatBin ich vorbestraft wenn sie mich bestrafen? :
Ab 91 Tagessätzen wäre man vorbestaft.
Hat man schon andere Vorstrafen?
#2
Antwort vom 31. Oktober 2016 | 14:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab 91 Tagessätzen wäre man vorbestaft.
Hat man schon andere Vorstrafen?
Nein ich bin nicht vorbestraft. Habe noch nie Probleme mit dem Gesetz oder Geld Angelegenheit gehabt.
Haben sie erfahreung mit solchen Fällen? Mit welcher Strafe kann ich rechnen?
Und jetzt?
Schon
268.226
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten