Strafverfahren wegen Betruges nach §263 stgb Arbeitslosengeld.

30. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb452789-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfahren wegen Betruges nach §263 stgb Arbeitslosengeld.

Hallo.
Ich habe gerade Post von dem Hauptzollamt bekommen indem mir 2 facher Betrug vorgeworfen wird. Ich soll Arbeitslosengeld 1 bekommen haben und bei 2 Arbeitsstellen gearbeitet haben. Dieses stimmt auch. Jedoch habe ich mich gemeldet und dieses gesagt. Jedoch erst nach einem Monat weil ich im Urlaub war. Meine Frage ist ob ich die Tat zugeben soll oder ein Anwalt einschalten soll. Zudem fragen die mich wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, ob ich damit einverstanden bin mit der Anwendung des strafbefehlsverfahren. Ist es vorteilhaft wenn ich mich geständig zeige? Bin ich vorbestraft wenn sie mich bestrafen?

-- Editiert von Moderator am 31.10.2016 12:10

-- Thema wurde verschoben am 31.10.2016 12:10

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fb452789-54):
Jedoch erst nach einem Monat weil ich im Urlaub war.

Das ist ja nun nicht mal im Ansatz eine gute Begründung.



Zitat (von fb452789-54):
Meine Frage ist ob ich die Tat zugeben soll oder ein Anwalt einschalten soll.

Ein Anwalt kostet ab 460 EUR aufwärts. Und die Beweislage ist eindeutig.
Da kan man sich den Anwalt sparen.



Zitat (von fb452789-54):
ob ich damit einverstanden bin mit der Anwendung des strafbefehlsverfahren.

Das wäre auch meiner Sicht nicht zu beanstanden.



Zitat (von fb452789-54):
Ist es vorteilhaft wenn ich mich geständig zeige?

Absolut. Einsicht sollte auch nicht fehlen.



Zitat (von fb452789-54):
Bin ich vorbestraft wenn sie mich bestrafen?

Ab 91 Tagessätzen wäre man vorbestaft.

Hat man schon andere Vorstrafen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb452789-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Ab 91 Tagessätzen wäre man vorbestaft.

Hat man schon andere Vorstrafen?

Nein ich bin nicht vorbestraft. Habe noch nie Probleme mit dem Gesetz oder Geld Angelegenheit gehabt.

Haben sie erfahreung mit solchen Fällen? Mit welcher Strafe kann ich rechnen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.226 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen