Strafverfahren wegen Schlagring

3. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fluderbacke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafverfahren wegen Schlagring

Hallo zusammen, ich habe bei *** (Online China Shop) für lausige 3€ einen Schlagring bestellt.
Jetzt wurde dieser beim Zoll entdeckt und ich bekam gleich ein Strafverfahren deswegen.
Meine Rechtsschutz greift leider nicht und den ersten Anwalt den ich kontaktiert habe, meinte das kostet min. 500€ brutto bei ihm.

Meine Frage, was kann mir denn blühen, wenn ich z.B.
1. gar nicht darauf reagiere
2. Antworte ich habe das niemals bestellt
oder
3. es einfacht zugebe und sage, dass ich es nicht wusste das dies Strafbar ist, da bei dem Onlinehändler, ja auch keinerlei Informationen drin standen, dass dies nicht erlaubt ist.

Vielen Dank im voraus.


-- Editiert von Moderator am 04.09.2018 00:49

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Fluderbacke):
Meine Frage, was kann mir denn blühen, wenn ich z.B.

zu 1. da die Tatsachen schon feststehen, kann man auch schweige
zu 2. wer soll das glauben?
zu 3. Gesetze gelten auch, wenn man diese nicht kennt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


In der Regel eine Geldstrafe.

Kommt darauf an, wie alt man ist und welche Vorstrafen man schon hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Fluderbacke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich einfach schweige, wie hoch kann so eine Strafe ausfallen, wenn man keinerlei Vorstrafen hat und 40 Jahre ist?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren dann einfach eingestellt wird?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Fluderbacke):

1. gar nicht darauf reagiere


Das macht Sie verdächtig und man wird Ihnen wahrscheinlich eine geringe Geldstrafe per Strafbefehl aufbrummen.

Zitat (von Fluderbacke):

2. Antworte ich habe das niemals bestellt


Wenn dies den Tatsachen entsprechen würde,

[edit by mod] was es aber erkennbar nicht tut

Aber da Sie ja selbst sagten, dass Sie es bestellt haben

zielen die halbseidenen Ratschläge des guten "Dr." zum wiederholten Male auf versuchte Strafvereitelung ab, die hier nicht geduldet wird, wie er eigentlich aus seiner erst kürzlichen Sperre aus dem selben Grund wissen müsste.

Darüber hinaus vergaß er mal wieder zu erwähnen, dass bei einem solchen Sacheverhalt die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass das Gericht solch einen Unsinn als Schutzbehauptung werten wird und man per "Überzeugung des Gericht" dennoch verurteilt werden wird.

Zitat (von Fluderbacke):

3. es einfacht zugebe und sage, dass ich es nicht wusste das dies Strafbar ist, da bei dem Onlinehändler, ja auch keinerlei Informationen drin standen, dass dies nicht erlaubt ist.


Dann gibt es entweder eine Einstellung des Verfahrens (Mit Glück, wenn die Staatsanwaltschaft überlastet ist) oder ein Angebot das Verfahren einzustellen, wenn Sie eine geringe Spende an einen gemeinnützigen Verein zahlen.



Damit Sie mal ein ungefähren Richtwert für Diese Chance haben:

Ein Täter der mit einem Luftgewehr auf ein Pferd geschossen hat und anhand einer Zeugin und seiner Autokennzeichen bei der Polizei vorgeladen wurde, war einverstanden, dass sein Luftgewehr (Kosten 300 Euro) welches eine Tatwaffe war eingezogen wurde und des weiteren noch bei der Polzei gesagt hat, dass er das Pferd eigentlich garnicht treffen wollte, sondern daneben schießen wollte, hat glücklicherweise eine Verfahrenseinstellung erhalten und war so weiterhin unbestraft.

Dieser hat allerdings auch noch zusätzlich eine Tierarztrechnung in Höhe von 500 Euro geleistet und somit 800 Euro an Ausgaben gehabt welche von der Staatsanwaltschaft bereits als "Strafe genug" gewertet wurden.


(gelöscht - Hifesuchende zu veräppeln wird hier nicht geduldet)


-- Editiert von Dr. Lamar am 03.09.2018 20:25

-- Editiert von Moderator am 03.09.2018 21:09



-- Editiert von Moderator am 04.09.2018 00:43

-- Editiert von Moderator am 04.09.2018 02:14

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Dr. Lamar):
Sie hätten dann ja nichts dafür gekonnt,

Tja, da man bezahlt hat, wird man auch beim Zahlungsdienstleister die Daten löschen müssen ... hat der gute Dr. übersehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Dr. Lamar):
Sie hätten dann ja nichts dafür gekonnt,

Tja, da man bezahlt hat, wird man auch beim Zahlungsdienstleister die Daten löschen müssen ... hat der gute Dr. übersehen ...


Ne hat er nicht.... da er ja extra geschrieben hat "wenn dies den Tatsachen entsprechen würde" in Kombination damit, dass es dadurch einen Kauf ja nie gegeben hat. Und wenn es einen Kauf nicht gegeben hat, dann muss man ja auch keinen Zahlungsdienstleister benennen (Welcher im Fall des Threaderstellers, welcher es ja zugegeben hat, zu 99% Paypal sein wird, da kaum einer Bock hat von seinem Bankkonto auf ein Chinesisches zu Zahlen, alleine aufgrund des Umweges bzw. Verlängerter Wartezeit). Es wurde ja auch nur die Datenauswertung des PC`s genannt.

Vom Grundsatz haben Sie natürlich recht, dass es beim Zahlungsdienstleister (Auch wenn es Paypal ist) dort gespeichert bleiben wird, auch dann, wenn man dieses Konto mit sofortiger Wirkung schließen würde. Eine Ermittlung bei sämtlichen Zahlungsdienstleistern die in Frage kämen seitens der Polizei, um in einem solchen Fall nachzuforschen wird es alleine schon aus Zeit- und Kostengründen nicht geben und ist so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto.


-- Editiert von Dr. Lamar am 03.09.2018 20:47

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Fluderbacke):
Wenn ich einfach schweige, wie hoch kann so eine Strafe ausfallen, wenn man keinerlei Vorstrafen hat und 40 Jahre ist?

Ich schätze mal 20-30 Tagessätze.



Zitat (von Fluderbacke):
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren dann einfach eingestellt wird?

50:50


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fluderbacke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Wurde nichts bezahlt
Gibt Klarna, da muß man erst bezahlen, wenn die Ware tatsächlich eingetroffen ist.
Anderseits ist es aber bei *** hinterlegt, dass dieser ja bestellt wurde. Weiß nicht ob der Zoll sich die Mühe macht, alles Chinesischen Online Händler abklappert und auch diese Info bekommt.

-- Editiert von Moderator am 04.09.2018 00:51

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Eine Ermittlung bei sämtlichen Zahlungsdienstleistern...


So viele gibt es da nicht und wenn man beim Lügen erwischt wird, dann kann man sich eine Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO abschminken.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fluderbacke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
[

Ich schätze mal 20-30 Tagessätze.

Was soviel?
Dann erschieße ich lieber ein Pferd, kostet nur ein Drittel

Spass bei Seite, 100€ wäre schon viel.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
100€ wäre schon viel.


Mit 100,00 EUR wird man hier nicht hinkommen. Wenn man den "Doktor'schen Ratschlägen" folgen würde und es mit aller Gewalt auf eine Hauptverhandlung hinauslaufen lassen will, lägen allein die Gerichtskosten (weitere Verfahrenkosten noch unberücksichtigt) schon bei mind. 140,00 EUR im - sehr wahrscheinlichen- Verurteilungsfalle.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Fluderbacke):
Zitat (von Harry van Sell):
[

Ich schätze mal 20-30 Tagessätze.

Was soviel?
Dann erschieße ich lieber ein Pferd, kostet nur ein Drittel

Spass bei Seite, 100€ wäre schon viel.
Hmmm, dann sollte man halt vorher sicherheitshalber den Strafkatalog wälzen und sich dann was raussuchen, was nicht so teuer kommt ;)

Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Waffengesetz, das gibt's nicht zum Sparpreis - aber 20-30 TS sind nun auch nicht die Welt, das geht besser ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ich gehe schon davon aus, dass das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt wird. Die damit verbundene Geldauflage wird aber im 3-stelligen Bereich liegen, d.h. 100€ wären wenig.

Auf der anderen Seite staune ich manchmal auch darüber, was denn so alles nach § 153 StPO , d.h. ohne Auflage eingestellt wird.

Für die "Justierung" der eigenen Einschätzung sind wir in diesem Forum durchaus dankbar, wenn es eine Rückmeldung gibt, wie die Sache tatsächlich ausgegangen ist.

-- Editiert von hh am 04.09.2018 12:47

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Fluderbacke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Oder kenn jemand einen günstigen Anwalt, der das ohne jegliche Strafe hin bekommt?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ein Anwalt für so eine Sache kostet schnell 500€ und wenn es zur Hauptverhandlung kommt auch 1.000€. Ob sich das lohnt?

Mit Deiner Variante 3 und Zeigen von Reue wird es auch nicht teurer und mit viel Glück wird es nach § 153 StPO , d.h. ohne Strafe eingestellt. Das hängt sehr viel mehr davon ab, an welchen Staatsanwalt man gerät als davon, wie gut der eigene Anwalt ist. Bei einer guten Begründung, warum man sich denn überhaupt einen Schlagring gekauft hat, kann ein Anwalt natürlich behilflich sein.

Die 20-30 Tagessätze gelten dann, wenn man es zur Hauptverhandlung mit Urteil kommen lässt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)


Zitat:
Oder kenn jemand einen günstigen Anwalt, der das ohne jegliche Strafe hin bekommt?


Anwalt kostet selbst bei Einstellung ohne Auflage um die 800,00 Euro. Da kommst Du bei Einstellung mit Auflage (und ohne Anwalt) mglw. günstiger weg.

Davon abgesehen liegt das "ohne Strafe" auch nicht in der Macht des Anwalts

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Fluderbacke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, danke für die schnelle Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@Fluderbacke

Gerne

@die im Forum Strafrecht tätigen Mods

Bitte mal in den Mod.-Bereich schauen... Danke ...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Manii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Fluderbacke wollte fragen wie es verlaufen ist gab es eine Verhandlung oder Geldstrafen. BITTE UM INFO. Ich habe den gleichen fehler begangen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Fluderbacke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, hab einen Anwalt eingeschaltet und der hat es erreicht das das Verfahren eingestellt wurde. Trotzdem musste ich eine Strafe zahlen + die Anwaltskosten. Waren insgesamt um die 750€!
Aus Fehlern lernt man....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Manii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle antwort. Ich habe bereits auch ein Anwalt eingeschaltet mal abwarten

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Manii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie viel war die Strafe?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Fluderbacke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Strafe der Staatsanwaltschaft war 200€ bei mir.

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