Strafverfolgung - Urkundenfälschung

18. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
sunny50echt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfolgung - Urkundenfälschung

Hallo,
wie ist das. Durch Verletzung des Bankgeheimnisses wird eine Urkundenfälschung entdeckt. Ist die Urkundenfälschung dann verfolgbar.
Bitte nur sachkundige Antworten. Es geht um einiges.
Danke vorab Klaus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Klaus,

zur Beantwortung wäre eine detailliertere Sachverhaltsschilderung nötig.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunny50echt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht darum, daß jemand in meinem Bekanntenkreis durch die Verletzung des Bankgeheimnisses (Straftat) in Schwierigkeiten kam, weil dadurch eine Urkundenfälschung aufgedeckt wurde. Die Frage ist nun, können Erkenntnisse aus einer Straftat weiter verfolgt werden oder geht das nicht. Ich denke, daß aus Straftaten erworbene Erkenntnisse nicht verwertet werden dürfen
Gruß Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

Es gibt kein "Bankgeheimnis" demzufolge ist die Verletzung desselben nicht zwingend eine Straftat oder unzulässig und der Sachverhalt ist immer noch äußerst ungenau.

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