Hallo,
wie ist das. Durch Verletzung des Bankgeheimnisses wird eine Urkundenfälschung entdeckt. Ist die Urkundenfälschung dann verfolgbar.
Bitte nur sachkundige Antworten. Es geht um einiges.
Danke vorab Klaus
Strafverfolgung - Urkundenfälschung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag Klaus,
zur Beantwortung wäre eine detailliertere Sachverhaltsschilderung nötig.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Es geht darum, daß jemand in meinem Bekanntenkreis durch die Verletzung des Bankgeheimnisses (Straftat) in Schwierigkeiten kam, weil dadurch eine Urkundenfälschung aufgedeckt wurde. Die Frage ist nun, können Erkenntnisse aus einer Straftat weiter verfolgt werden oder geht das nicht. Ich denke, daß aus Straftaten erworbene Erkenntnisse nicht verwertet werden dürfen
Gruß Klaus
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Es gibt kein "Bankgeheimnis" demzufolge ist die Verletzung desselben nicht zwingend eine Straftat oder unzulässig und der Sachverhalt ist immer noch äußerst ungenau.
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