Strafverfolgung - Verjährung

8. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tapier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfolgung - Verjährung

Hallo
bin vor 4 Jahren aus Deutschland weggezogen ins Ausland.
Habe jetzt bei der Deutschen Botschaft einen neuen Pass beantragt und habe von da erfahren das gegen mich bei der Staatsanwaltschaft seit 2007 ermittelt wird (mit Aktenzeichen). Ich weiß aber nicht warum?(maximal offene Rechnung) Wo kann ich was darüber was erfahren und gibt es da Verjährungsfristen. Habe mich damals regulär abgemeldet und in meinem Land angemeldet. Danke für Eure Hilfe


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Wo kann ich was darüber was erfahren


Bei der Staatsanwaltschaft, die ermittelt.

quote:
und gibt es da Verjährungsfristen


Wenn es nicht um Mord geht, ja. Wie lang die Verjährungsfrist ist, kommt zum einen auf den Tatvorwurf an (welcher Straftatbestand) und darauf ob und wenn ja irgendwelche verjährungsunterbrechenden Maßnahmen stattgefunden haben.

Falls es um Betrug geht, wäre die Regelverjährungsfrist 5 Jahrem, welche durch Unterbrechungshandlungen auf max. 10 Jahre verlängerbar wäre. Nach 10 Jahren wäre dann absolute Verjährung eingetreten.

Wobei es bestimmte Betrugsarten gibt (z.B. fortlaufender Sozialleistungsbetrug), bei denen die Verjährung ggf. noch nicht einmal begonnen hätte, da sie erst mit "Beendigung" der Tat zu laufen beginnt. So lange man aber eine lfd. Sozialleistung in betrügerischer Weise bezieht, ist die Tat nicht beendet, bzw. erst mit dem letzten Zahlungsempfang.

Ohne den ganz genauen Tatvorwurf zu kennen, kann man daher zur Verjährung nichts definitives sagen.

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