Hallo,
ich möchte zurück nach Deutschland ,habe die Hosen voll ich weiß nicht ob gegen mich was vorliegt,da ich mittlerweile an nichts mehr glaube....möchte ich nur sicher gehen,da mir
das Konsulat keinen Reisepass geben wollte...ihn mir doch gab..aber ich bekam keine genaue Auskunft.
Was ich sicher weiß ist das gegen mich ein Verfahren mit Urteil gibt:
1.) Fahren ohne Versicherungsschutz Rottweil 1467 € 45 Tagessätze
Urteil kam leider im Ausland weit nach rechtskraft an,obwohl ich mich
ordnungsgemäß abgemeldet,habe und auch meine Adresse mitgeteilt
habe,so das jeder weiß wo ich mich aufhalte,ebenso ist hier genauso
habe alles ordentlich angemeldet ( Mallorca)
2.) Fahrsperre für zwei Monate wegen gefährlichem auffahren ( 13,2 m).
Alles fand 2007 statt.
PS:Zu allem übel ist mir auch noch mein Führerschein gestohlen worden,habe ich aber
gemeldet bei der Policia National.Allerdings habe ich den Führerschein nie abgegeben.
Kann mir jemand eine Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen aus Mallorca
hilsenbeck1
Strafverfolgung?
5. April 2013
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Frage vom 5. April 2013 | 21:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 4x hilfreich)
Strafverfolgung?
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#1
Antwort vom 6. April 2013 | 12:56
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 354x hilfreich)
Wenn Sie die Geldstrafe nicht bezahlt haben, ist davon auszugehen das gegen Sie ein Vollstreckungshaftbefehl vorliegt. Damit die Geldstrafe oder wenn Sie kein Geld haben die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden kann.
Das ganze ist aber kein Problem wenn Sie die Geldstrafe bei Ihrer Wiedereinreise bezahlen können. Und zwar nicht irgendwann sondern sofort an Ort und Stelle. (Bar)
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
#2
Antwort vom 6. April 2013 | 14:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
Da müßte doch aber Vollstreckungsverjährung eingetreten sein? Die Frist beträgt hier doch nur 5 Jahre...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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#3
Antwort vom 7. April 2013 | 10:32
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 354x hilfreich)
quote:
Da müßte doch aber Vollstreckungsverjährung eingetreten sein? Die Frist beträgt hier doch nur 5 Jahre...
Mist, da haben Sie völlig Recht! Ich hatte den Eintrag zur Jahreszahl zwar gesucht aber nicht gefunden...
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