Strafverteidiger ein Jurastudent?

9. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jeton22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverteidiger ein Jurastudent?

Hallo habe mal eine Frage, ich wurde Angezeigt nach § 240 und möchte mich wehren.

Leider sieht es so aus dass ichh kein Pflichtverteidiger bekomme und ein RA selbst kann ich mir nicht leisten, daher möchte ich gerne wissen ob man die Möglichkeit hat ein Jurastudent dafür einzustellen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Nein, prinzipiell dürfen nur 'fertige' Rechtsanwälte oder 'Rechtslehrer an deutschen Hochschulen' als Verteidiger auftreten.

Zwar läßt § 138, Abs. 2 StPO Ausnahmen zu, die sind aber eigentl. nur theoretischer Natur und kommen nur in besonderen Verfahren zum tragen. Ich meine mich erinnern zu können, dass mal ein Steuerberater der daneben noch das 1. juristische Staatsexamen hatte (aber eben nicht das 2.) als Verteidiger in einer Steuerstrafsache zugelassen wurde.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert von !!streetworker!! am 09.04.2008 20:15:53

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jeton22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also muss ich mich selbst verteidigen oder haben sie ein Rat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Entweder selbst verteidigen oder Ratenzahlung mit einem Anwalt vereinbaren, für den Fall einer Verurteilung

Falls ein Freispruch rauskommt, würde die Staatskasse die Kosten des Anwalts tragen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1628
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Herr Helbig bekommt gerademal 345 Euros und hat eine Woche vor dem 1.kein Geld mehr für die Tafel,er sagt:ich muss mal sehen,ob ich noch 4,00Euros für die Tafel hinter meinem Sofa bezw.ind dessen Ecken finde,ansonsten muss ich die Reste essen!So sieht es aus und nicht anders!!!

1. Wer ist Herr Helbig?

2. Bekommen noch Millionen andere Hartz IV Empfänger 345,00 / mtl. und kommen damit über den Monat. Mehr schlecht als Recht, völlig klar, aber es geht. Ausserdem hat prinzipiell jeder SGB II - Empfänger die Möglichkeit z.B. einen 1,00 € Job zu machen. Bringt noch mal bis zu 160,00 € in die Kasse und gleichzeitig leistet man noch einen Beitrag für die Allgemeinheit.

Tut Euch Anwälen das nicht leid,den armen Leuten die letzen Kröten aus der Tasche zu luchsen????

Auch Anwälte wollen und müssen von irgendwas leben. Und gerade die Berufsstarter haben es alles andere als leicht. Sehr ich bei uns in der Stadt. Landgerichtsstandort --> Anwaltsschwemme --> viele Junge Anwälte mit wenige Mandanten, aber einem Haufen Kosten die zu zahlen sind (Kanzleimiete, ReFA, ggf. BaföG-Rückzahlung)

Ausserdem hat man als 'armer Schlucker' in Zivilsachen Anspruch auf PKH und sogar in Strafsachen Anspruch auf Beratungshilfe, bzw. ab einer bestimmten Grenze auf Pflichtverteidigung (wo die Kosten zumindest vorgestreckt werden). Auch hat man ja die Wahl einfach keine Straftaten zu begehen. Dann braucht man auch keinen Strafverteidiger.

Meine Mutter sagte auch immer,ich habe kein Gelde,doch bei ihrem Tod bekam ich noch 4627,00Euros!Also die Leute lügen,das sich die Balken biegen

Ganz schön unverschämt von Ihrer Mutter, dass Sie Ihnen nicht schon zu Lebzeiten ihr ganzes Geld gegeben hat....

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

->off topic

@!!streetworker!!

quote:
Ausserdem hat prinzipiell jeder SGB II - Empfänger die Möglichkeit z.B. einen 1,00 € Job zu machen. Bringt noch mal bis zu 160,00 € in die Kasse und gleichzeitig leistet man noch einen Beitrag für die Allgemeinheit.


man leistet mit den meisten mae jobs keinen beitrag für die allgemeinheit, sondern soz.versicherungspflichtige stellen werden abgebaut und durch mae jobber ersetzt, häufig zum profit des 'arbeitgebers'

mittlerweile befinden sich auch menschen die im rentenverfahren sind wg erwerbsminderung, im leistungsbezug alg2 und nicht (mehr) im sgb XII. die dürfen nicht arbeiten.
ausserdem gibt es auch nicht für jeden, selbst wenn man will, einen mae job

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Gipp dem Jura-Studenten ein Schanse.

:party:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

man leistet mit den meisten mae jobs keinen beitrag für die allgemeinheit, sondern soz.versicherungspflichtige stellen werden abgebaut und durch mae jobber ersetzt, häufig zum profit des 'arbeitgebers'

O.K., das Schwert ist 2schneidig, dass gebe ich zu. Das liegt aber m.E. daran, dass MAE-Leute dort eingesetzt werden, wo sie nichts zu suchen haben, näml.

a) bei Stellen die nicht gemeinnützig sind

b) zwar bei gemeinnützigen Stellen aber dort auf Positionen wo Ihnen die Qualifikation fehlt.

Wenn das mit dem MAE Stellen so laufen würde, wie es eigentl. geplant war/ist, halte ich es für eine gute Sache. Und viele Stellen (von denen, denen eigentl. die MAE Leute zugute kommen sollten, näml. gemeinnützige wo keine oder nur geringe Qualifikation erforderlich ist) hätten doch oft/meist gar keine Mittel eine reguläre Kraft einzustellen. Wir beschäftigen bei uns in der Einrichtung 17 MAE-leute (14 davon in einem beruflichen REHA-Projekt für Drogenabhängige/Straffällige im Naturschutzbereich und die anderen 3 'normal' direkt bei uns in der Einrichtung). Keine einzige dieser Stellen gäbe es ohne die MAE-Stellen, da sie einfach nicht zu finanzieren sind.

Natürlich gibt es Auswüchse, die nicht sein sollten und natürlich bekommt nicht jeder der eine MAE haben will auch eine (desw. sagte ich ja auch 'prinzipiell'). Aber wer mit seinen 345,00 nicht rumkommt, hat ja durchaus die Möglichkeit sich eine Stelle zu suchen, wo er selbst sich gut eingesetzt fühlt und wo er arbeiten möchte, und wo er gemeinnützig tätig ist. Ob er (schnell) eine bekommt, ist die 2te Frage, aber für unsere 130.000- Einwohnerstadt kann ich Dir garantieren, dass ich Dir eine besorge, wo Du garnatiert in den nä. 6 Monaten anfangen kannst und wo Du *wirklich* was für die Allgemeinheit tust, und keine SV-Stelle vernichtest. :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht zum Rechtsberatungsgesetz (geklagt hatte ein ehemaliger Richter des OLG Oldenburg) entschieden hat, dass es dem Schutzzweck der Norm widerspricht, auch Berufsjuristen die geschäftsmäßige Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten zu verbieten. Insofern wäre es vielleicht durchaus mal eine spannende Frage, wie das Bundesverfassungsgericht über Jura-Studierende in höheren Semestern oder Rechtsreferendare entscheiden würde.

Bei der Verteidigung von Totalverweigerern des Wehrdienstes scheint es sogar üblich zu sein, dass Personen, die deswegen selbst schon einmal vor Gericht standen, als juristische Laien die Strafverteidigung übernehmen und auch durchaus zugelassen werden. Teilweise gibt es dann allerdings Probleme mit der Akteneinsicht. Ich würde eigentlich keinen Grund sehen, weshalb nicht auch Jura-Studierende als Verteidiger zugelassen werden könnten, wie gesagt stellt sich aber die Frage der Akteneinsicht. Wenn Geld fließt oder ein Jura-Studierender sowas öfter macht, müßte er allerdings mit einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz rechnen. Insofern meine Meinung: Unter Freunden könnte man das vielleicht mal versuchen, sonst aber sollte man davon die Finger lassen, es sei denn, man möchte das genannte Gesetz selbst angreifen.

-- Editiert von danielB am 19.04.2008 20:36:19

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

->off topic

@!!streetworker!!

leider ist es in berlin so, dass eine große anzahl der mae jobs nicht dem entsprechen, was die vorgaben wollen:(

quote:
für unsere 130.000- Einwohnerstadt kann ich Dir garantieren, dass ich Dir eine besorge, wo Du garnatiert in den nä. 6 Monaten anfangen kannst

darauf komme ich zurück, wenn ich wieder arbeiten kann:)

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Klar, kein thema :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1628
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1628
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1628
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1628
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.686 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen