Strafvollstreckungsverjährung/EU-Haftbefehl

28. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alexkoonig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafvollstreckungsverjährung/EU-Haftbefehl

Hallo, ich habe eine Frage zur Vollstreckungsverjährung. Der Fall ist leider etwas verzwickt.

2011 habe ich eine Haftstrafe von 7 Monaten bekommen, kurz vor Haftantritt bin ich nach Spanien geflüchtet. 2 Monate habe ich mich per Lastschrift in diverse Hotels eingebucht. Das Konto, das ich benutzt habe, war aber abgemeldet.

Nach den 2 Monaten bin ich nach DE zurück. War weitere 4 Monate auf der Flucht und wurde dann im Juni 2011 inhaftiert.

Von den 7 Monaten habe ich 2/3 der Strafe abgesessen und ca 3 Wochen Bewährung mit nach draußen genommen.

2013 kam dann die Verhandlung wegen des „Hotelbetrugs". Der Richter sprach 12 Monate auf 3 Jahre Bewährung aus.

2014 bin ich dann wegen Erschleichung von Leistung erwischt worden. Es wurde ein Eilverfahren eingeleitet und das Richterliche Urteil ergab 6 Wochen Haft ohne Bewährung.

Gegen dieses Urteil bin ich erst in Berufung weil mir klar war, dass wenn ich 6 Wochen ins Gefängnis muss auch zwangsläufig die Bewährung widerrufen wird. Bin in Revision gegangen, bevor diese aber abgelehnt wurde, bin ich im September 2014 wieder nach Spanien geflüchtet, wo ich mich aktuell auch aufhalte.

Leider wurde aus meiner Geschichte ein EU-Haftbefehl gemacht, was dazu führte, dass ich 2015 das erste mal von der spanischen Polizei verhaftet wurde und nach Madrid zum Gericht geflogen wurde. Dort musste ich einer freiwilligen Auslieferung nach DE zustimmen. Dann hat mich der Richter wieder frei gelassen. Ein paar Tage später meldete sich ein spanischer Polizist bei mir mit einem Termin, an dem ich zum Flughafen sollte wo moch 2 deutsche polizisten empfangen und nach DE begleiten. Den Termin habe ich nicht war genommen und die Adresse gewechselt. 2017 wurde ich erneut kontrolliert und in Gewahrsam genommen. Ein spanischer Anwalt hat mich einen Tag später aus dem Arrest genommen und wieder meldete sich kurz darauf ein Polizist mit einem Termin, auch zu diesem bin ich nicht erschienen.

Meine Frage:
Wie lange muss ich warten bis die Geschichte verjährt ist und kann ich irgendetwas gegen den EU-Haftbefehl machen? Wichtig wäre mir einfach nur mein Leben in Spanien zu leben ohne die Angst bei einer zufälligen Personenkontrolle ausgeliefert zu werden.

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1 Antwort
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#1
 Von 
Alexkoonig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

PS: Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt zu beauftragen bzw wird er mir evtl helfen können in Spanien zu bleiben oder dabei helfen das es bei der Verjährungszeit bleibt? Oder wäre es schlauer sich das Geld zu sparen und im schlimmsten Fall die Strafe anzutreten?

Vielen Dank!

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