Straßenschaden nach Burnout

31. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
GoogleChrome
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Straßenschaden nach Burnout

Angenommen eine Person macht mit dem Motorrad mit Absicht einen Burnout, so dass die Straße danach ein Loch hat. Zählt das als Sachbeschädigung? Ist das etwas, was man der Stadt melden muss oder Anzeige bei der Polizei erstatten muss? Genug Zeugen existieren.

Lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von GoogleChrome):
Zählt das als Sachbeschädigung?

Was soll es sonst sein, so lange man nicht Banksy oder ein ähnlich populärer Künstler ist?



Zitat (von GoogleChrome):
Ist das etwas, was man der Stadt melden muss oder Anzeige bei der Polizei erstatten muss?

Nein, das ist freiwillig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Bei der Sachbeschädigung muss sich der Vorsatz nicht nur auf den "Burnout" beziehen, sondern auch darauf, dass damit ein Schaden heribeigeführt wird.

Eigentlich droht ein Schaden ja aber doch bei jeder Benutzung der Straße, also auch bei ordnungsgemäßer Benutzung. Das kann zu ernsthaften Abgrenzungsproblemen führen. Ich halte es für zweifelhaft, ob die Staatsanwaltschaft einen solchen Fall mit großem Eifer verfolgen würde. Vekehrsordnungsrechtliche Maßnahmen sind da einfacher und effektiver. Zudem kann der Eigentümer/Verantwortliche der Straße (?) einfach mal eine Schadenersatzforderung o.ä. an den Fahrer richten. Dann ist es der Fahrer, der sich Gedanken darüber machen muss, ob diese Forderung berechtigt ist oder nicht.

-- Editiert von User am 1. April 2023 17:55

0x Hilfreiche Antwort

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