Ein Bekannter im offenen Vollzug möchte ab dem nächsten Semester ein Studium beginnen.
- Gibt es eine Möglichkeit für Freigänger den Berufsstatus "Student" zu erhalten? (Im offenen Vollzug ist der Erwerb einer Vollzeittätigkeit vorgesehen, die es dem Bekannten nicht gestatten würde zusätzlich ein Studium zu absolvieren.)
- Spielt es eine Rolle, dass mein Bekannter bereits ein Studium abgeschlossen hat?
-----------------
"Tobias (Tobotnik)"
Studieren im offenen Vollzug
Mir ist keine Regelung bekannt, nach der man als Freigänger kein Student sein dürfte. Zumindest an der Fernuni Hagen ist jeder Status erlaubt, dort studieren Inhaftierte genau so wie Freigänger als Vollzeitstudent, Teilzeitstudent, Akademiestudent oder auch ein reines Weiterbildungsstudium.
Dort kann man sogar Rechtswissenschaft studieren
Ob und welchen Beschränkungen Freigänger unterliegen, kann hier bestimmt noch jemand anderer mitteilen. (streetworker vielleicht ?)
-- Editiert von Leon6 am 27.02.2007 17:01:04
Hallo
das ist mir neu "Offener Vollzug" beutet doch nicht gleich"Freigänger" vielmehr heisst der offene Vollzug doch nur das die einzusitzenden sich frei in Ihren Zellen bewegen dürgen,und die türen zu den Zellen offen sind bis zu einschluss .wenn ich falsch bin um Verbesserung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ja Du kannst im offenen Vollzug studieren nachdem Du Freigängerstatus erlangt hast (nach ca. 4-6 Wochen) je nach Anstalt.
Hallo
Na gut ich weiss noch nicht so viel,aber Steffi hatt schon mehr erfahrung hat mir auch schon geholfen,dann gleich nochmals an steffi ,wie sieht es denn dan aus,wenn man als scherbehinterter in den offenen vollzug kommt und den freigänger Status erlangt,kann man dann auch zum arbeitsamt um eine Reha Masßahme zu erhalten,zum beispiel eine umschulung in einen anderen Beruf,oder Berufförderungsmassnahmen,wie sieht es damit aus.
danke
Hi,
ich nehme mal Steffis Antwort vorweg: Man kann! Schließlich fördert derlei die Resozialisierung.
Gruß vom mümmel
Hallo,
ja man kann sich Ausgang für einen begründeten Besuch des Arbeitsamts genehmigen lassen, genehmigte Umschulungsmassnahmen/Reha Massnahmen können ebenfalls wahrgenommen werden. Das ist alles Sinn und Zweck des offenen Vollzuges, sonst kann man die Leute ja gleich in den geschlossenen Sperren. Wer sich ein wenig informiert, und sich ein paar Gedanken macht, wird nur zum schlafen dort sein müssen.
grüße
steffi
Die Ausführungen von Steffi Klein sind letztlich richtig.
Allerdings ist es nicht einfach so weit zu kommen. Mittlerweile sind, selbst in den liberalsten Bundesländern, die Anforderungen für Vollzugslockerungen derart hochgeschraubt worden dass der "Freigängerstatus" kaum noch erreichbar ist. Hat man ihn jedoch ist, fast, alles möglich. natürlich auch ein Studium.
Vielen Dank, Euch allen schon einmal. Aber zu meinem Problem:
Ich weiß, dass dem Bekannten ein Studium offen steht. Die Frage galt eher dem Status, der damit erworben wird. Denn ihm wird im OV nur dann Freigang gewährt, wenn er den Status berufstätig hat. Das ist für Normalsterbliche auch üblich. Die JVA akzeptiert dies aber nicht. D.h. es bliebe ihm nur ein Fernstudium übrig, was sich im OV (kein Internet, beschränkte Buchsendungen)auch schwierig gestaltet.
-----------------
"Tobias (Tobotnik)"
Hallo,
wie kommst Du darauf das man im OV nur freigänge wird, wenn man Berufstätig ist? Mann kommt automatisch nach einer gewissenen Zeit in die Freigängerkonferenz, wo jeder der sich nichts zu schulden hat kommen lassen, Freigänger wird!
Sonst könnte man ja noch nicht mal seinen Urlaub wahrnehmen...
Jeder wird dort zur Arbeit gerufen, wenn man noch kein Freigänger ist innerhalb der Anstalt (Hofkolonne,Küche,etc) und nachher wenn man sich um nichts selber (auch z.b Studium, Abendschule etc) kümmert per Arbeitskolonne in irgendwelche Firmen..
Dein 'Status' als Student wäre dann Freigänger, jemand der draussen Arbeitet wird dann den Status Frei Beschäftiger tragen, und in der Knast Hirachie ganz oben stehen
grüße
steffi
Hi Steffi!
Ich arbeite in einer externen Resozialisationsgruppe im offenen Vollzug. In der betreffenden JVA gibt es selbstverständlich im offenen Vollzug bestimmte Termine für den Freigang, z.B. Familienbesuche am WE oder Vorstellungsgespräche. Nicht vorgesehen ist aber ein generelles Freizeitprogramm (z.B. Cafés) außerhalb der JVA. Wenn hingegen ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, erhalten die Häftlinge generell Freigang. Ein Teilnehmer der Gruppe möchte nun aber gerne an einer nahegelegenen Uni studieren. Dies ginge natürlich nur dann, wenn der Status "Student" von der JVA als Beruf akzeptiert würde. Wird er aber nicht. Jetzt frage ich mich als Nicht-Jurist, ob es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt oder, ob das die JVA al gusto entscheiden dürfen.
Weißt du hierzu etwas?
Viele Grüße, Tobias
-----------------
"Tobias (Tobotnik)"
hallo,
naja ein generelles Freizeitprogramm gibt es wohl in keiner offenen JVA wo die Gefangenen rein und raus maschieren können zum cafe trinken oder ähnliches
Die Berufstätigen haben ja auch festgelegte Zeiten in der sie die jva verlassen dürfen.
Aber zu Deiner Frage, es gibt laut Justizministerium die Möglichkeit für Gefangene im offenen Vollzug an einer Präsenz Univeristät zu studieren.
Ich würde mich, falls sich die JVA querstellt direkt ans Justizministerium des Landes wenden.
Ich weiss selber das eine Freundin von mir mit jemanden zusammen studiert hat, der im offenen Vollzug war (in Bayern)
grüße
steffi
Wie sieht es denn eigentlich mit der Finanzierung des Studiums über BAFöG oder Erwerbsarbeit, der Beteiligung an der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung aus? Dürfte man sich auch, wenn man sich etwa durch die herrschende Hochschulpolitik angegriffen fühlt, von der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen? (auch wenn viele Leute sehr in der Hinsicht inzwischen faul sind, ist es ja für eine normale Lerngruppe kein großer Schritt, zu besonderen Anlässen das regelmäßige Treffen mal ausfallen zu lassen).
Nicht, dass jemand den Eindruck bekommt, ich will mich über die eigentliche Fragestellung lustig machen, aber zum Studieren gehört für mich und in Abstufungen sicher auch andere nun einmal ein bißchen mehr als nur lernen.
Gute Frage =)
Ich tippe mal darauf das hierfür nur ein Urlaubsantrag in frage kommen würde.
Versammlungsfreiheit gibts ja nicht nur für Studenten.. dann könnten ja alle Knackies direkt mal ein wenig vorm Justizministerium demonstrieren gehen..
Vielleicht auch wegen solcher Fragen versucht man im offenen Verzug themen wie studieren an einer präsenzhochschule eher zu unterdrücken..
grüße!
Vieleicht sagst du uns in welcher JVA der Bekannte einsitzt. Da ich einige JVA`s kenne kann ich dann genau Auskunft geben.
Derzeit bin ich im offenen Vollzug der JVA Bielefeld-Senne. Hier erreicht Mann den Status Freigänger nach 6-8 Monaten je nach Länge der zu verbüßenden Strafe. Dann ist auch ein Studium an einer normalen Uni möglich. Bei uns studiert derzeitig einer Medizin, in Münster. Probleme gab es damit keine. Freiganszeit für Ihn: tägl. von 7-22 Uhr.
Vieleicht sagst du uns in welcher JVA der Bekannte einsitzt. Da ich einige JVA`s kenne kann ich dann genau Auskunft geben.
Derzeit bin ich im offenen Vollzug der JVA Bielefeld-Senne. Hier erreicht Mann den Status Freigänger nach 6-8 Monaten je nach Länge der zu verbüßenden Strafe. Dann ist auch ein Studium an einer normalen Uni möglich. Bei uns studiert derzeitig einer Medizin, in Münster. Probleme gab es damit keine. Freiganszeit für Ihn: tägl. von 7-22 Uhr.
Danke erst einmal für alle ernstgemeinten Tipps.
@Ralf: Es handelt sich hierbei um die JVA Mannheim.
-----------------
"Tobias (Tobotnik)"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
8 Antworten
-
15 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
18 Antworten