Subotex Sicherstellung

28. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sternenstaub 187
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Subotex Sicherstellung

Hallo,
Vielleicht kann mir hier jemand helfen!

Und zwar bin ich mit Subotex erwischt worden.

Im Urteil habe ich eine Geldstrafe erhalten für den Besitz von 4g Heroin.
Es wurde aber nie Heroin bei mir sichergestellt sondern Subotex, somit finde ich das, dass Urteil falsch ist. In der Vorladung der Polizei steht auch " Betäubungsmittel ähnliche Medikamente ".

Kann ich dagegen Widerspruch einlegen?

Ich brauche schnelle Hilfe, da ich nur 14 Tage Zeit gab für den Widerspruch und ich finde keinen ähnlichen Fall woran ich mich mit meinem Problem orientieren kann.
-- Editiert von Sternenstaub 187 am 28.12.2017 12:10

-- Editiert von Sternenstaub 187 am 28.12.2017 12:22

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich denke nicht, dass ein Widerspruch etwas an der Strafe ändern würde, da der unerlaubte Besitz dieses Subutex offenbar genau so verboten ist, wie der von Heroin.

Meiner Meinung nach würde die Strafe bestehen bleiben. Leider bin ich aber auch kein Experte auf dem Gebiet Betäubungsmittel.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Wenn es ein Strafbefehl (= Verurteilung im schriftlichen Verfahren) ist, kann man Einspruch einlegen. Es kommt dann zu einer ganz normalen Gerichtsverhandlung. Wenn man bestreitet, dass es sich um Heroin handelt, wäre es sinnvoll, dass schon im Einspruchsschreiben anzugeben, damit das Gericht eine entsprechende Untersuchung beauftragen kann und das Untersuchungsergebnis zur Gerichtsverhandlung vorliegt.

Ob sich das "lohnt" (im Sinne von: mildere Strafe) kann man kaum vorhersagen, denn auch Subutex ist ja ein Betäubungsmittel.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ob sich das "lohnt" (im Sinne von: mildere Strafe) kann man kaum vorhersagen, denn auch Subutex ist ja ein Betäubungsmittel.

Könnte aber sein, das es sich bei anderen Sachen "lohnt" denn Heroin ist meines Wissen nach was "härteres" als Subutex.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Subutex ist ein Ersatzstoff für Heroin (wie Methadon). Der Wirkstoff ist Buprenorphin, ein Opiod. Es gehört ebenso zur Anlage III des BtMG wie Heroin.

Wenn es mit Heroin "verwechselt" wurde, wurde es ja wohl kaum in der regulären Tablettenform mitgeführt, sondern kleingestampft, richtig?!

Natürlich kann man Einspruch einlegen, aber ob es das ganze billiger macht ist die 2. Frage. Wenn ein Gutachten erstellt werden muss, dürfte es sogar teurer werden.

Einspruch würde sich allenfalls lohnen, wenn Sie das Zeug offiziell verschrieben bekommen haben (zum Tatzeitpunkt) und das nachweisen könnten.

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#5
 Von 
Sternenstaub 187
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ich eine Strafe bekomme, ist mir Klar, ich weiss auch das Subotex verboten ist.
Mir geht es nur darum das die Verurteilung sich auf das bezieht was auch bei mir gefunden wurde. Und nicht das aus Subotex einfach Heroin gemacht wird.
Deshalb die Frage ob ich Einspruch einlegen soll, damit ich auch für das verurteilt werde was man bei mir sichergestellt hat. Die können doch nicht hingehen und aus Subotexbesitz einfach Heroinbesitz machen oder sehe ich das falsch?
Der Strafbefehl ist von der Höhe her eigendlich sogar noch Human soweit man das über so etwas sagen kann. Mir geht da jetzt mehr ums Prinzip bzw. Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Und nicht das aus Subotex einfach Heroin gemacht wird.


Wurde es bereits, wenn im Strafbefehl "Besitz von Heroin" steht und nicht "Besitz von Subutex/Buprenorphin"

Zitat:
Deshalb die Frage ob ich Einspruch einlegen soll, damit ich auch für das verurteilt werde was man bei mir sichergestellt hat. Die können doch nicht hingehen und aus Subotexbesitz einfach Heroinbesitz machen oder sehe ich das falsch?


Nein, sehen Sie nicht. Dennoch bleibt es dabei, dass es bei einem Einspruch auch teurer werden kann, wenn es "dumm läuft".



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Deshalb die Frage ob ich Einspruch einlegen soll, damit ich auch für das verurteilt werde was man bei mir sichergestellt hat. Wenn Ihnen das die zusätzlichen Kosten, auf die Streetworker schon hinwies, wert ist, dann können Sie das natürlich machen. Freilich steht im BZR später ohnehin nur "Besitz von Betäubungsmitteln" ohne Hinweis auf die konkrete Substanz...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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