Hallöchen,
Hätte da mal eine kurze Frage zum Thema Erpressung. Stellen wir uns mal vor, A hat von B eine Erpressung halten. Nur ist das nicht die Schrift von B. A vermutet, dass C die Schrift von B nachgemacht hat, um halt A zu erpressen. Die Erpressung möchte A natürlich nicht auf sich sitzen lassen und will eine Anzeige erstatten. Nur gegen wen? Gegen B, weil dessen Unterschrift auf dem Brief und dessen Anschrift auf dem Briefumschlag ist? Oder gegen C, weil dieser ja eigentlich die Erpressung vefasst hat?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Danke im Vorraus.
Liebe Grüße
Suche dringend Rat wegen einer Erpressung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Gegen "unbekannt", um keine möglicherweise falsche Verdächtigung zu verbreiten.
-- Editiert von Retels am 07.06.2017 10:14
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Und was ist, wenn B bestätigt, dass C die Erpressung verfasst hat?
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Dann wegen "Verdachts der Erpressung durch C". B wird ohnehin vorgeladen und kann sich dann dazu auch nochmal äußern.
A und B stecken ja nicht unter einer Decke. Eher B und C, die sich gegen A verschworen haben. Und somit wäre es doch eigentlich gar keine falsche Verdächtigung, wenn B genau weiß, dass es C war, oder?
Und wenn B UND C zusammen den Erpresserbrief geschrieben haben, kann A doch beide anzeigen, oder? Also, vom Standpunkt gesehen, dass C die Schrift von B nachgemacht hat und B hat halt diese Sache auch noch unterschrieben. Dann haben sich doch beide strafbar gemacht, oder nicht?
Zitat:A und B stecken ja nicht unter einer Decke. Eher B und C, die sich gegen A verschworen haben.
Dann müssen sie aber relativ unterbelichtet sein. Welchen Sinn soll es denn in dem Fall machen, dass C die Unterschrift von B nachmacht? Wenn A auf die Erpressung -zum Schein- eingeht (ggf. mit der Polizei im Hintergrund), wird man ja sehen wie B reagiert. Will C ihn reinlegen, weiß er ja von der Erpressung nichts und wird das Geld (oder was auch immer) nicht annehmen. Nimmt er es an, ist er maximal wahrscheinlich in die Erpressung involviert. Da nützt es dann auch nichts, dass C seine Unterschrift nachmacht.
Im Übrigen zeigt man streng genommen eine "Tat" an, nicht eine Person. Man äußert lediglich einen Verdacht, wer der Täter sein könnte, oder es ergibt sich -wie hier- aus den Umständen. B ist als Absender natürl. erst mal Verdächtiger. Wenn A seinen Verdacht hinsichtlich C bei der Polizei äußert, ist auch C Verdächtiger. Wen die Polizei/StA dann zum Beschuldigten macht (B oder C oder beide) ist deren Entscheidung
-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.06.2017 14:15
Zitat:unterbelichtet
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