Supermarkt Hausfriedensbruch

4. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Roborobo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Supermarkt Hausfriedensbruch

Hallo,

ich war in einem Supermarkt, um 23:54 Uhr, Öffnungszeiten gingen bis 24:00 Uhr.

Die automatische Tür ging von außen nicht auf, hat sich aber geöffnet als andere Leute den Markt verlassen hatten. Ich bin hineingegangen, ein Mitarbeiter meinte es sei schon geschlossen. Ich bin dann weiter gegangen, er hat mich kurz versucht festzuhalten, dann aber weitergehen lassen nachdem ich mich von seinem Griff befreit habe. Habe dann 2 Dosen genommen und an der noch offenen Kasse bezahlt, und den Markt um 23:56 Uhr wieder verlassen. Ist das Hausfriedensbruch? Schließlich wurde mir letztendlich ja etwas verkauft …

-- Editiert von Roborobo am 04.08.2022 08:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Roborobo):
ich war in einem Supermarkt, um 23:54 Uhr, Öffnungszeiten gingen bis 24:00 Uhr.

Die Öffnungszeit ist nicht verpflichtend.

Zitat:
Die automatische Tür ging von außen nicht auf, hat sich aber geöffnet als andere Leute den Markt verlassen hatten. Ich bin hineingegangen, ein Mitarbeiter meinte es sei schon geschlossen. Ich bin dann weiter gegangen, er hat mich kurz versucht festzuhalten, dann aber weitergehen lassen nachdem ich mich von seinem Griff befreit habe. Habe dann 2 Dosen genommen und an der noch offenen Kasse bezahlt, und den Markt um 23:56 Uhr wieder verlassen. Ist das Hausfriedensbruch?

Ja. Grundsätzlich schon. Sie sind unbefugt - weil gegen den erklärten Willen des Mitarbeiters - in den Markt eingedrungen.
Zitat:
Schließlich wurde mir letztendlich ja etwas verkauft …

Das ändert nichts am Tatbestand des Hausfriedensbruchs.

Aber wo liegt jetzt praktisch das Problem? Hat der Markt die Polizei gerufen und Strafantrag gestellt?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Roborobo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die Polizei hat er nicht gerufen. Ich habe bezahlt und bin wieder gegangen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

und warum machst du dir deshalb jetzt solche Sorgen??
Es ist nichts passiert und du bist gegangen.
Auch wenns Hausfriendsbruch war: Solang niemand was gemacht hat ist es nothing!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Roborobo):
Ist das Hausfriedensbruch?

Nicht so ganz eindeutig zu sagen, denn das vollkommen widersprüchliche Verhalten des Mitarbeiters wäre hier entscheidend um das zu bewerten, insbesondere seine und unbekannte Begründung für das Verhalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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