Tabakladen

19. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.07.2024 12:11:17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Tabakladen

Ich hab da mal eine Frage ich hab in einem Tabakladen eine Eine Tasche mitgenommen und sie vom Fundbüro der Deutschen Bahn abgegeben. am 10. Mai waren die Polizei bei mir haben mich wegen der Tasche gefragt. Hab meine Wohnung durchsucht und nichts gefunden. Haben aber ein Bild von der Überwachungskamera, wo mein Gesicht drauf ist. Aber da ist nur zu sehen, dass ich sie in der Hand hab. Ich hab die Tasche dort abgegeben. Und jetzt hab ich einen Brief bekommen mit Anklageschrift wegen dieser Tasche die unterstellen ich hab die Tasche geklaut, obwohl ich sie nur da abgegeben habe also vor der Tür hingelegt aber vielleicht im Nachhinein nicht so ne gute Idee und die unterstellen mich hätte mich daran bereichert. Ich arbeite. Hab sowas nicht nötig, irgendwelche Taschen zu klauen mein Problem ist halt ich wollte helfen hätte ich im Endeeffekt nicht mehr machen sollen, was ich auch nicht mehr machen werde. aber meine Angst jetzt weil ich auf Bewährung bin, dass ich jetzt ewig lang ins Gefängnis
Komme ich hab’s sie aber nicht geklaut was kann ich da jetzt machen oder vor Gericht sagen

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12 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Es wäre sinnvoll, den Sachverhalt in einer für Dritte verständlichen Form zu verfassen...



Zitat (von Inderin ):
sie vom Fundbüro der Deutschen Bahn abgegeben

Dann hat man ja sicherlich eine Quittung von den Mitarbeitern des Fundbüros bekommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12320.07.2024 12:11:17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In verständlicher Form ich hab eine Tasche gefunden. Hab die vor dem Fundbüro abgegeben nicht im Fundbüro einfach vor der Tür abgelegt weil es hat ja auch nicht mehr offen und am 10. Mai haben die bei mir geklopft haben eine Durchsuchung gemacht haben nichts gefunden. Ich habe sie auch nicht geklaut. Ich hab sie nur da abgegeben und fertig was danach damit passiert ist keiner weiß Einfach weil ich eine gute Tat machen wollte und ich stehe jetzt im Endeeffekt der Idiot bin und mir geht’s darum, wenn es vor Gericht landet, was dann alles passieren könnte und wie ich argumentieren kann

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33341 Beiträge, 17413x hilfreich)

Es landet vor Gericht - das ist, wenn Anklage erhoben wurde, quasi sicher. Zum Rest kann man nichts sagen - Sie haben ja weder verraten, warum Sie fremde Taschen aus dem Tabakladen mitnehmen, noch warum Sie die vor die Tür des Fundbüros schmeissen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von Inderin ):
ich hab eine Tasche gefunden.

Nö, die hat man recht offensichtlich aus einem Laden geklaut.
Zitat (von Inderin ):
ich hab in einem Tabakladen eine Eine Tasche mitgenommen




Zitat (von Inderin ):
Hab die vor dem Fundbüro abgegeben

Zitat (von Inderin ):
einfach vor der Tür abgelegt

Finde den Widerspruch...



Zitat (von Inderin ):
Einfach weil ich eine gute Tat machen wollte

Eine Tasche zu klauen und dann einfach irgendwo ablegen ist so weit von einer guten Tat entfernt, das einem das erst mal keiner glauben würde.



Zitat (von Inderin ):
wie ich argumentieren kann

Man würde zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft / des Gerichtes erklären müssen, wie man zu der Auffassung kam, das "Tasche klauen und danach irgendwo ablegen" das Kriterium eine "gute Tat zu vollbringen" erfüllen würde.
Außer geistige Insuffizienz fällt mir da eigentlich gerade nichts ein.
Wobei es vermutlich auch nicht weiterhilft dieses dann nur zu behaupten, sie müsste dann durch z.B. ärztliche Gutachten belegt werden



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12320.07.2024 12:11:17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine gute Taten in dem Sinne, dass ich Ich sie beim Fundbüro vor die Tür gelegt hab das hat nicht mehr offen. Das war eine Kurzschlussreaktion von mir. Ich hab die einfach mitgenommen da hingelegt, weil sie da am sichersten aufgehoben war. Was weiß ich ich hab sie auf jeden Fall nicht geklaut aber was denkt ihr, was da rauskommen würde,

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#6
 Von 
guest-12320.07.2024 12:11:17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also knast Safe nicht

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von Inderin ):
Ich hab die einfach mitgenommen da hingelegt, weil sie da am sichersten aufgehoben war.

Der Gedankengang ist ja noch absurder und völlig lebensfern.



Zitat (von Inderin ):
was denkt ihr, was da rauskommen würde,

Da wir keinerlei Details über den Vorwurf und das Abhandengekomme haben, ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Wenn das Schmuck für 2 Millionen drin war, kann es gut sein das man einfährt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12320.07.2024 12:11:17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann dir nicht sagen, was drin gewesen ist. Ich hab sie ja nur genommen da hingelegt und bin dann nach Hause gegangen.

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#9
 Von 
guest-12320.07.2024 12:11:17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber Sie Taschen drin ist, wird ein bisschen Bargeld sein Karten und sowas

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#10
 Von 
guest-12320.07.2024 12:11:17
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir wird jedenfalls unterstellt, ich hab sie geklaut mich daran bereichert und das ist einfach nicht der Fall. Ich hab sie nicht geklaut. Ich hab sie nicht für mich beansprucht. Ich habe sie nicht geklaut. Darum ging es einfach was die denken was ich für ne Strafe Krieg wenn es vor Gericht landet.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von Inderin ):
Ich kann dir nicht sagen, was drin gewesen ist.

Die Polizei wird es wohl wissen, man sollte das also mal in Erfahrung bringen (z.B. durch Akteneinsicht).
Eine Hausdurchsuchung wird nicht wegen Kleinigkeiten gemacht.

Neben dem Strafrechtlichen wird man vom Opfer wohl auch noch zivilrechtlich in Anspruch genommen werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33341 Beiträge, 17413x hilfreich)

Was gestohlen wurde, steht in der Anklageschrift. Davon hängt ab, was rauskommt, und natürlich von Ihren Vorstrafen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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