Hallo ich habe da mal eine Frage.Und zwar habe ich heute Post bekommen das ich zu einem Täter Opfer Ausgleich hin muss.Wie läuft das da ab?Und was passiert wenn das Opfer nicht mit macht?
Zur Sache dazu:Ich hatte vor ca.3Monaten einer ehemals bekannten im Affekt eine Ohrfeige gegeben.Eigendlich eher durchs Gesicht gestriffen.Vorher hatte sie mich aber geschubst und mich danach an den Haaren gezogen.
Sie hatte dann Anzeige gemacht wegen Körperverletzung.Ich hatte meine Aussage bei der Polizei gemacht und auch die Sachlage so erklärt wie es passiert ist.In ihrer Aussage hat sie nichts davon gesagt das sie mich auch Attackiert hat.
Ich wurde gefragt ob ich sie wegen dem Haare ziehen und Schubsen auch Anzeigen möchte?Doch ehrlich gesagt war mir das zu Kindisch.
Jetzt kam dieser Brief und ich bin unsicher was mich nun erwartet?
Weil sie hat weder ein Attest vom Arzt noch sonst irgendetwas!
Täter Opfer Ausgleich
12. Juni 2009
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Frage vom 12. Juni 2009 | 10:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Täter Opfer Ausgleich
#1
Antwort vom 12. Juni 2009 | 18:28
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 365x hilfreich)
Guggst Du mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4ter-Opfer-Ausgleich
Googlen hilft....
Wenn das Opfer nicht mitmacht, dürfte eine Einstellung des Verfahrens unter Verweis auf den Privatklageweg äußerst wahrscheinlich sein.
-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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