Hallo!
Ich habe Interesse daran, etwas über den Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht zu erfahren. Mir ist von einem Anwalt gesagt worden, dass durch die Durchführung eines TOA eine erhebliche Strafmilderung in Betracht kommt.
Hat jemand damit schon praktische Erfahrungen?
Genehmigt werden muss das ganze ja wohl durch die StA; in Betracht kommen soll es lt. einer Internetquelle nicht für Bagatelldelikte, sondern schon zumindest mittelschwere Vergehen.
Wird so ein TOA in der Regel auf Beantragung des Beschuldigten genehmigt?
Zwei Aussagen, die ich von Anwälten erhalten habe, lauteten, dass selbst bei einem gewerbsmäßigen Fall des Diebstahls so ein Ausgleich erfolgen kann. Wie kann eine TOA-Stelle dies denn handhaben, wenn sie es mit 20-30 Opfern zu tun hat, die womöglich alle von woanders herkommen? Lt. RA kann ein TOA bei gewerbsmäßigem Diebstahl sogar eine Strafe von max. 90 Tagessätzen herbeiführen, wenn kein nicht wiedergutzumachender Schaden bleibt, alles im Vorverfahren "bereinigt" wurde, der Täter ehrlich bereut, eine ehrliche Versöhnung zu den Opfern sucht und ihm gute Prognosen für die Zukunft bescheinigt werden (im Vgl. war die Rede von etwa einem Jahr - 14 Monaten zur Bewährung ohne TOA).
Vielleicht ist hier ja jemand, der selbst einmal einen TOA durchgeführt hat oder darüber näher bescheid weiß.
Sollte(n) das/die Opfer den TOA ablehnen; bringt es dem Beschuldigten dennoch etwas, wenn er im Vorverfahren den entstandenen Schaden durch finanziellen Ausgleich und eine zumindest schriftlich verfasste Entschuldigung auszugleichen versucht?
Ist ein sehr interessantes Thema dieser TOA, den ich für pädagogisch in einigen Fällen für sehr sinnvoll halte (bei Gewaltverbrechen bin ich da eher skeptisch).
Grüße
Markus