Täter-Opfer-Ausgleich ... jemand Erfahrung?

23. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)
Täter-Opfer-Ausgleich ... jemand Erfahrung?

Hallo, hat jemand Erfahrung mit Täter-Opfer-Ausgleich? Es geht darum, dass zwei Anzeigen gegen meinen Ex laufen wegen häuslicher Gewalt und Nötigung. Wir haben eine Tochter und ich erwarte das zweite Kind von ihm. Deswegen wäre ich bereit so einen Schlichtungsweg zu gehen. Ich hab diesen Begriff im Internet gelesen, aber nicht wie man so etwas beantragen kann? Kommt der Staatsanwalt selbst auf die Idee so etwas vorzuschlagen? Kann man das auch als "Opfer" beantragen? Wenn ja, wie?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 337x hilfreich)

leider kann ich dir nicht helfen
aber eine frage die mich auch interessieren würde wäre wenn ein Staatsanwalt oder ein Gericht sowas anordnet aber das Opfer will nicht, was dann?

kann das Opfer (möglicherweise durch Zwangsmaßnamen) gezwungen werden an sowas teilzunehmen??

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

@Bettina124,
Bitte suchen Sie eine Opfer-Beratungsstelle auf und überlegen Sie mit professioneller Hilfe, ob ein Täteropferausgleich für Sie überhaupt richtig wäre.
Der Staatsanwalt schlägt den Ausgleich vor, wenn es ihm sinnvoll und angemessen erscheint.



-- Editiert altona01 am 23.01.2014 23:51

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#3
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

sie meinen sowas wie weisser ring? habe nämlich gerade gegoogelt unter opferberatungsstelle und mein wohnort, da ist leider keine... aber der weisse ring wäre in der nähe

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Ja, den meine ich auch. Besprechen Sie da die Situation. Ach ja, wenn da nun zufällig kein qualifizierter Ansprechpartner ist oder Sie die Lösung nicht passend finden, scheuen Sie sich nicht, hier wieder zu mailen :rock:


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#5
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Für einen Täter Opfer Ausgleich gibt es dafür ausgewählte Rechtsanwälte. Empfeheln tut das nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ist ein taktisches Mittel vom Anwalt deines Ex Freundes bzw. des Beschuldigten.

Du musst dem Täter Opfer Ausgleich zustimmen durch Unterschrift. Dein Ex überweist dir dann z.B. 500,- Euro auf dein Konto. Der Überweisungsbeleg wird dem für den Täter-Opfer-Ausgleich zuständigen Rechtsanwalt geschickt. Der Täter Opfer Ausgleich ist nun erfolgreich zustande gekommen. Eine Bescheinigung erhältst dann Du, dein Ex bzw. der Rechtsanwalt deines Ex und die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet dann wie es weitergeht.

Ein Täter Opfer Ausgleich kann sich strafmildernd auswirken bis hin zur Einstellung des Verfahrens.

Im Fall von häuslicher Gewalt bringt aber ein Täter Opfer Ausgleich so gut wie gar nichts. Die Staatsanwaltschaft geht die letzen 8-10 Jahre hart gegen häusliche Gewalt vor. Dein Ex wird verurteilt werden und hat je nach Einkommen und Vorstrafen mindestens mit einer Strafe von 80 Tagessätzen zu rechnen.

Gerade wenn Kinder im Spiel sind, sollte man sich überlegen ob man eine Anzeige bei der Polizei stellt. Diese kann nicht zurückgenommen werden. In den meisten Fällen verträgt man sich danach nämlich wieder und für das Wohle des Kindes ist es nicht ratsam das hier Geld aus einer Tagessatzstrafe an den Staat fließt wenn man eher davon Windeln kaufen kann.

Ich hoffe ich konnte helfen,

Gruß

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-- Editiert dr.frank am 29.01.2014 12:21

-- Editiert dr.frank am 29.01.2014 12:22

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

quote:
Empfeheln tut das nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ist ein taktisches Mittel vom Anwalt deines Ex Freundes bzw. des Beschuldigten.


In diesem Fall hat den TOA offenbar noch niemand angeregt, auch nicht der Verteidiger des Beschuldigten.

Grundsätzlich kann der TOA durch alle Verfahrensbeteiligten angeregt werden, also auch durch die StA, ebenso wie das Gericht, den Beschuldigten und auch das Opfer.

quote:
Du musst dem Täter Opfer Ausgleich zustimmen durch Unterschrift. Dein Ex überweist dir dann z.B. 500,- Euro auf dein Konto. Der Überweisungsbeleg wird dem für den Täter-Opfer-Ausgleich zuständigen Rechtsanwalt geschickt.


Diese Erklärung greift (viel) zu kurz. Im Rahmen des TOA ist normalerweise (nicht zwingend) eine persönliche Begegnung zwischen Täter und Opfer unter Begleitung eines Konfliktschlichters vorgesehen, in der die Tat "aufgearbeitet" wird. Das muß kein Rechtsanwalt sein und ist es auch in den meisten Fällen nicht, sondern ein Mitarbeiter eines "Täter-Opfer-Ausgleich-Büros" einer Konfliktschlichtungsstelle oder -hier bei uns in Niedersachsen- eines Mediationsbüros für Strafsachen.

quote:
Der Täter Opfer Ausgleich ist nun erfolgreich zustande gekommen.


Für den Täter ist er das iaR. auch dann, wenn das Opfer nicht am TOA teilnimmt, bzw. kein Interesse an einem Ausgleich hat. denn für die Strafmilderung etc. pp. ist es ausreichend, wenn der Täter sich ernsthaft bemüht einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erzielen, auch wenn dieser letztlich nicht gelingt.

@Bettina124

Wenn Sie mir Ihre Postleitzahl verraten, kann ich Ihnen ggf. eine entspr. Stelle bei Ihnen in der Nähe nennen. Ich bin selbst in dem Bereich beruflich tätig. Zwar nicht direkt beim TOA, aber allgemein bei der Straffälligenhilfe Niedersachsen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#7
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Alle richtig was !!Streeworker!! hinzugefügt hat. Wollte jedoch nicht zu tief in die Materie TOA eindringen...

Allerdings muss ich eins hinzufügen: mir wäre persönlich nicht ein Fall bekannt, indem der StA oder ein Richter einen TOA in Sachen häuslicher Gewalt empfiehlt.

Alles in allem bleibe ich bei meiner Aussage bzgl. TOA bei häuslicher Gewalt. Er bringt nichts...

Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

Zitat:
Allerdings muss ich eins hinzufügen: mir wäre persönlich nicht ein Fall bekannt, indem der StA oder ein Richter einen TOA in Sachen häuslicher Gewalt empfiehlt.


Richtig, was seinen Grund in der Art des Deliktes hat (häusliches Umfeld)

quote:
Alles in allem bleibe ich bei meiner Aussage bzgl. TOA bei häuslicher Gewalt. Er bringt nichts...


Das sehe ich prinzipiell genau so und denke, dass man das Bettina 124 auch bei einer entsprechenden Beratungsstelle so mitteilen wird. Und so jemandem, der einem das "Auge in Auge" sagt, glaubt man idR. eher, als uns "Internethanseln" hier :party: :cheers: :devil:




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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"



-- Editiert !!Streetworker!! am 29.01.2014 14:14

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#9
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Dem ist nichts hinzuzufügen !!Streetworker!! - So soll Hilfe sein, weiter so!!!

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