Täter-Opfer-Ausgleich ohne Opfer?

21. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2009 09:24:40
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)
Täter-Opfer-Ausgleich ohne Opfer?

Hallo zusammen,

zwei Männer (21 und 19 Jahre) schlagen einen Mann (29) zusammen.

Die beiden werden ausfindig gemacht. Sie sind nicht vorbestraft, geben die Tat zu, bieten dem Opfer ein TOA an (bzw. Geld) und wollen sich im Laufe dessen bei dem Opfer entschuldigen.

Das Opfer ist zwar an dem TOA bzw. dem Geld interessiert, hat aber sehr wenig Interesse daran, seinen Peinigern gegenüberzutreten. Das Opfer hat (noch) keinen Anwalt, keine Rechtsschutzversicherung und auch kein Geld.

Besteht die Möglichkeit, dass ein TOA ohne Opfer stattfindet oder dass der Anwalt der Täter mit dem Opfer korrespondiert und es auf diesem Wege zu einer gütlichen Einigung bezüglich des Schmerzensgeldes und des Schadenersatzes kommt? (Auf dem schriftlichem Wege können sich auch die Täter über ihren Anwalt beim Opfer entschuldigen. Denn die persönliche Entschuldigung der Täter ist dem Opfer ... egal. Nur Pack schlägt und verträgt sich!)

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn es hier um "Zusammenschlagen" und nicht um herumschubsen geht, dann brauchen Sie sich um TOA sowieso keine Gedanken machen. Dann beträgt die Mindeststrafe mindestens für den 21jährigen 6 Monate Freiheitsstrafe.
Bei der Strafzumessung wird allerdings auch das Nachtatverhalten berücksichtigt. Es macht also einen guten Eindruck, wenn man sich darum bemüht hat, den Schaden wieder gut zu machen und dies wirkt sich in aller Regel deutlich im Strafmaß aus.
Es spricht also nix dagegen, sich über die Anwälte zu einige, weil ein echter TOA hier eh nicht möglich ist.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
guest-12311.09.2009 09:24:40
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

D. h., auch wenn ein TOA stattfindet, müssen sich die Täter auf jeden Fall vor Gericht verantworten und erhalten eine strafrechtliche Strafe? Mit dem TOA ist also "nur" die zivilrechtliche Seite abgegolten? Oder sind die Täter mit einem TOA fein raus und müssen sich nicht mehr in einem Strafprozess verantworten?

Was wäre denn an Schmerzensgeld/Schadenersatz finanziell "drin"?
- Brille ging zu Bruch bzw. wurde nach der Tat nicht wieder aufgefunden, Opfer erlitt mehrere Prellungen am Kopf, in den Knien, erlitt eine Kapselzerrung im Zeigefinger, welche nach fast fünf Monaten noch immer nicht endgültig abgeklungen ist, Opfer hatte nach der Tat mehrere Schürfwunden im Gesicht, zwei Wochen lang übelste Kopfschmerzen und ein heftiges blaues Auge (Opfer war nach der Tat in der Notaufnahme, Bilder vom Gesicht wurden gemacht und liegen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft vor). Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung ist erfüllt. Eine weitere Qualifizierung: das Opfer lag mit schützenden Händen, Armen vorm Gesicht, Kopf am Boden und die Täter traten noch auf das Opfer ein - auch gegen den Kopf.

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ein TOA soll dazu dienen, den Rechtsfrieden zwischen Täter und Opfer wiederherzustellen. Ist dieser Erfolgreich, soll das Verfahren danach eingestellt werden.
Was Ihre Ansprüche angeht, sollten Sie sich nicht zu viele Hoffnungen auf das große Geld machen. Neben Schadenersatz für Brille und Anwaltskosten würde ich mal auf nen Betrag von vielleicht 1000,-€ tippen. Ich kenne mich allerdings in diesem Bereich nicht sonderlich aus.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
guest-12311.09.2009 09:24:40
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Geschädigter erhält pro Beschuldigten 1000 € aus dem Opferfonds e. V., welche die Beschuldigten in zinslosen Raten abzahlen können oder abarbeiten können (pro Arbeitsstunde werden 7,50 € angerechnet).

Jetzt die Frage, ob der Geschädigte die Namen der Beschuldigten in irgendeiner Form preisgeben darf?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.09.2009 09:24:40
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Geschädigter erhält pro Beschuldigten 1000 € aus dem Opferfonds e. V., welche die Beschuldigten in zinslosen Raten abzahlen können oder abarbeiten können (pro Arbeitsstunde werden 7,50 € angerechnet).

Jetzt die Frage, ob der Geschädigte die Namen der Beschuldigten in irgendeiner Form preisgeben darf?

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