Hallo, wie aus dem Betreff zu lesen ist, habe ich eine Anzeige mit dem oben genannten Vorwurf vom 14.04 um 3:20 erhalten. Erstmal was geschah :
Wir haben den Geburtstag eines Freundes gefeiert und eine Menge Alkohol getrunken, sind dann auf die nächste Party gefahren die dann aber schon von der Polizei beendet wurde. Als wir wegfahren wollten haben uns die Polizisten angehalten und kontrolliert. Der Freund dessen Geburtstag war, war sehr stark alkoholisiert und hat sich gar übergeben. Der Polizist zerrte an seiner Jacke während seine Personalien aufgenommen wurden. Der Freund hörte nicht auf zu reden und der Polizist zerrte umsomehr an seinem Kragen und meinte „halt jetzt mal dein Maul" dann hab ich auf dem Beifahrersitz gesagt er solle sich beruhigen (der Polizist). Er meinte dann zu mir ich solle ruhig sein da vorne und ich erwiderte seien Sie doch ruhig dahinten. Er kam zu mir nach vorne, reisste die Tür auf und hat 3 mal auf mich eingetreten und 4 mal nach mir geschlagen um mich ,,rauszuholen" ich war angeschnallt und habe gerufen das ich meine rechte kenne und das nicht akzeptabel sei. Dann kam die Polizistin und bat mich auszusteigen was ich tat. Ich verbrachte die Nacht in der Ausnüchterungszelle und hab dann heute diese Post erhalten. Am 14.11 ist die Vorladung, ich gehe morgen Akteneinsicht beantragen und verschiebe die Vorladung wahrscheinlich bis die Akte eingetroffen ist. Soll ich einen Rechtsanwalt kontaktieren ? Ich werde am 16.11. 21 Jahre alt, bin Student und habe momentan schon jeden Monat 100€ kosten an meine Anwältin wegen einem damaligen Verkehrsdelikt. Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht wie ich agieren soll, das Strafmaß für den genannten Vorwurf ist ebenfalls extrem hoch (drei Monate bis fünf Jahre Arrest)
Mit freundlichen Grüßen
Mordem Özer
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatEr kam zu mir nach vorne, reisste die Tür auf und hat 3 mal auf mich eingetreten und 4 mal nach mir geschlagen um mich ,,rauszuholen" ich war angeschnallt und habe gerufen das ich meine rechte kenne und das nicht akzeptabel sei. Dann kam die Polizistin und bat mich auszusteigen was ich tat. :
Die Geschichte klingt unvollständig. Wo Sollst du die Körperverletzung begangen haben?
Zitat:ZitatEr kam zu mir nach vorne, reisste die Tür auf und hat 3 mal auf mich eingetreten und 4 mal nach mir geschlagen um mich ,,rauszuholen" ich war angeschnallt und habe gerufen das ich meine rechte kenne und das nicht akzeptabel sei. Dann kam die Polizistin und bat mich auszusteigen was ich tat. :
Die Geschichte klingt unvollständig. Wo Sollst du die Körperverletzung begangen haben?[/
Eben. Ich hab keine Körperverletzung ausgeübt, das ist ja der Punkt. Der Polizist riss die Tür auf, hat auf mich eingetreten und versucht mich mit klatschern aus dem Auto zu ziehen. Nur war ich angeschnallt und HABE AUCH NICHT VERSUCHT IN IRGENDEINER ART UND WEISE WIDERSTAND ZU LEISTEN!!!
Der Vorwurf der Polizei ist völlig erlogen, aber wie Beweise ich meine Unschuld gegen mindestens 5 Polizisten, einem zeugen auf meiner Seite und einem ärztlichen Attest ? Soll ich weitere Zeugen suchen ? Einen Anwalt kontaktieren ?
Der nächste Schritt wäre erstmal die Vorladung zu verschieben und Akteneinsicht zu beantragen. Wenn es hilft würde ich die Akte auch hier drin veröffentlichen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich gehe stark davon aus, dass die Schilderung der nüchternen Polizisten deutlich anders ausfallen dürfte als die des offenbar stockbesoffenen TE.
Ansonsten:
Zitatich gehe morgen Akteneinsicht beantragen und verschiebe die Vorladung wahrscheinlich bis die Akte eingetroffen ist. Soll ich einen Rechtsanwalt kontaktieren ? :
Du verschiebst gar nichts, Du kannst höchstens einen Antrag auf Verschiebung stellen. Und Akteneinsicht kann, zumindest meiner bescheidenen Meinung nach, nur ein Anwalt beantragen, was Deine Frage auch gleich beantworten sollte.
ZitatSoll ich weitere Zeugen suchen ? :
Wie darf man das verstehen? Waren noch weitere Personen anwesend? Dann kann man die ja benennen, sofern man sich noch erinnern kann.
Andernfalls sollte man das, was ich vermute, lieber bleiben lassen ...
ZitatIch gehe stark davon aus, dass die Schilderung der nüchternen Polizisten deutlich anders ausfallen dürfte als die des offenbar stockbesoffenen TE. :
Natürlich fällt diese anders aus. Würde die Aussage der Polizei der Wahrheit entsprechen hätte ich keine Vorladung enthalten und ich halte es für eine Frechheit das in diesem Forum immer wieder die aussagen der Beitragverfasser angezweifelt werden. Ich habe eine recht gute Erinnerung an den Vorfall und bin mir trotz meiner Trunkenheit sicher das ich keineswegs rechtswidrig gehandelt habe. Gehen wir bitte davon aus, das der Polizist eine „Verschwörung" gegen mich plant und mich einfach einbuchten möchte.
Ansonsten:
Zitat:
Du verschiebst gar nichts, Du kannst höchstens einen Antrag auf Verschiebung stellen. Und Akteneinsicht kann, zumindest meiner bescheidenen Meinung nach, nur ein Anwalt beantragen, was Deine Frage auch gleich beantworten sollte.
Dann erscheine ich besser nicht zur Vorladung und beantrage trotzdessen Akteneinsicht, denn als Beschuldigter sollte ich jeden Anspruch drauf haben, außer die Staatsanwaltschaft lehnt diesen Vertrag ab.
Wie darf man das verstehen? Waren noch weitere Personen anwesend? Dann kann man die ja benennen, sofern man sich noch erinnern kann.
Andernfalls sollte man das, was ich vermute, lieber bleiben lassen ...
Naja es war eine Party wo bestimmt 50 Leute draußen verstreut standen. Wenn man etwas suchen würde würde man auch weiter fremde zeugen finden die etwas mitbekommen haben. Die Leute die mit im Auto waren, waren stark alkoholisiert oder wollen sich aus der Sache raushalten weil sie eine Falschaussage vermuten falls sich die LÜGE der Polizei durchsetzt. Wie ja denke ich mal die meisten wissen sind die Polizisten keineswegs Freund und Helfer wenn man als Beschuldigter dasteht und macht sich selber oft Privilegien die nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Eine gegenanzeige wegen Körperverletzung und der falschen, erlogenen Anzeige gegen mich wäre deshalb wohl auch nicht sinnvoll.
Zitat:Er kam zu mir nach vorne, reisste die Tür auf und hat 3 mal auf mich eingetreten und 4 mal nach mir geschlagen um mich ,,rauszuholen" ich war angeschnallt und habe gerufen das ich meine rechte kenne und das nicht akzeptabel sei. Dann kam die Polizistin und bat mich auszusteigen was ich tat.
Besoffen wollen sie sich noch dran erinnern, dass 3 x auf sie eingetreten wurde und 4 x nach ihnen geschlagen wurde.
Das klingt schlichtweg unglaubwürdig.
ZitatWie ja denke ich mal die meisten wissen sind die Polizisten keineswegs Freund und Helfer wenn man als Beschuldigter dasteht und macht sich selber oft Privilegien die nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. :
Nein, weiß ich nicht.
Schon dolle. Da ist jemand nach eigenen Angaben sternhagelvoll, kommt zu einer Party, die sich nicht nur inhouse abspielt, sondern auch draußen. Polizeieinsätze fallen nicht vom Himmel, die Polizei ist gerufen worden, und das wohl aus gutem Grund. Da ist deren Aufgabe, für Ordnung zu sorgen, auch nach Drogen/Waffen zu schauen, das gehört bei so Einsätzen mit dazu. WElche Lüge der Polizei sollte sich zu dem Zeitpunkt des Einsatzes bitteschön durchsetzen? Die richtige Reaktion wäre doch gewesen, den Sicherheitsgurt zu lösen, auszusteigen, sich durchsuchen zu lassen, und der Drops wäre gelutscht gewesen.
Tja, so was kommt von so wass
wirdwerden
ZitatDann gibt es hier etwas Lesestoff: :
Ich habe nicht behauptet, dass es nicht auch bei der Polizei schwarze Schafe gibt. Der TE deutet aber an, dass es dort nur Schläger gibt, die sich für nichts verantworten müssen (überspitzt ausgedrückt).
Nein, das hat der TE nicht angedeutet. Dass die Polizei Freund und Helfer derer ist, die polizeiliche Hilfe brauchen, und nicht Freund und Helfer von Tatverdächtigen liegt ja auf der Hand. Diese Bemerkung des TE war zwar überflüssig, aber nicht falsch.
Der TE behauptet, von der Polizei falsch und gewalttätig behandelt worden zu sein. Ob dieser Vorwurf zutreffend ist kann ich nicht beurteilen. Aber die Reaktionen hier im Forum tendieren in die Richtung, das es so etwas nicht gäbe. Und das ist leider falsch.
Vielmehr gehen Wissenschftler von einer sehr hohen Dunkelziffer aus.
Mich interessiert (nicht nur bei dieser Untersuchung, sondern auch in anderen Fachgebieten) eigentlich immer, was das für Wissenschaftler sind und wie Dunkelziffern statistisch sauber ermittelt werden. Da fehlt mir immer so ein Puzzlesteinchen, was ich auch beim Lesen von kompletten Abhandlungen nur selten finde. Wer sich ein bissele mit Statistik auskennt, der weiss genau, wie man durch Befragung von wie vielen Personen ein einigermaßen tragbares Ergebnis bekommt. Also, keine Zufasslbefragungen, sondern herausarbeiten der richtigen Bevölkerungsgruppen, bundesweit, da dann die richtigen Ansprechpartner bestimmen, die finden und dann fragen. An diesen Kriterien scheitern vom Erfolg her die meisten Veröffentlichungen, einerlei, ob sie ein Wissenschaftler verfaßt hat oder sonstwer. Lesen sich zwar nett, mögen zufälligerweise auch vom Ergebnis richtig sein, keine Ahnung. Man kann ja auch zufälligerweise 6 richtige im Lotto haben, oder?
Natürlich gibt es schwarze Schafe bei den Polizisten wie auch in jedem anderen Beruf. Was mich hier im Fall gestört hat, das ist, dass der Fragesteller schon von vornherein eine Abwehrhaltung eingenommen hat, weil ja alle Polizisten Lügner seien. Woher diese Erkenntnis kommt, das ist mir schleierhaft.
wirdwerden
Eine Dunkelziffwer ist immer eine Schätzung, die nicht statistisch sauber ermittelt werden kann. Andernfalls wäre es ja keine Dunkelziffer.ZitatMich interessiert (nicht nur bei dieser Untersuchung, sondern auch in anderen Fachgebieten) eigentlich immer, was das für Wissenschaftler sind und wie Dunkelziffern statistisch sauber ermittelt werden. :
Was mich stört, ist die Tatsache, dass in diesemZitatWas mich hier im Fall gestört hat, das ist, dass der Fragesteller schon von vornherein eine Abwehrhaltung eingenommen hat, weil ja alle Polizisten Lügner seien. :
Vollkommen ausser Acht lässt man hier die Tatsache, dass es prügelnde Polizisten gibt, die danach die Wahrheit verdrehen um sich selbst der Strafverfolgung zu entziehen. Es gibt dann auch Polizisten, die gemäß dem Motto "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, diese Vorgehensweise decken.
Beispielhaft habe ich drei Urteile wegen Polizeigewalt verlinkt. Tatsächlich gibt es noch sehr viel mehr derartige Fälle mit rechtskräftigen Urteilen. Das von mir verlinkte Urteil aus Augsburg weist dabei einige Paralellen zu der Fallbeschreibung des TE auf. Daher erschließt es sich mir nicht, wie man in einem Forum mit absoluter Sicherheit auszuschließen können glaubt, dass dem TE Polizeigewalt widerfahren ist.
Nun bin ich ja auch nicht dabei gewesen und weiß daher nicht wie sich die Sache tatsächlich abgespielt hat. Aber dem TE pauschal zu unterstellen, dass er uns hier einen Bären aufbinden will und es solche Sachen in Deutschland nicht gibt, halte ich hier eben nicht für zielführend.
Genau diese Einstellung ist ja auch eine Ursache für die von den Wissenschaftlern vermutete hohe Dunkelziffer.
ZitatVollkommen ausser Acht lässt man hier die Tatsache, dass es prügelnde Polizisten gibt, die danach die Wahrheit verdrehen um sich selbst der Strafverfolgung zu entziehen. Es gibt dann auch Polizisten, die gemäß dem Motto "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, diese Vorgehensweise decken. :
Also ich lasse das nicht außer Acht, da ich es (leider) schon (zu) oft erlebt habe. Einmal sogar am eigenen Leib.
Zum eigentlichen Thema des Fragestellers:
Zitat:Du verschiebst gar nichts, Du kannst höchstens einen Antrag auf Verschiebung stellen.
Doch, de facto "verschiebt er es". Selbst wenn die Polizei bei einer Terminabsage keinen neuen Termin für eine mündliche Aussage anbietet, kann er jederzeit seine Aussage schriftlich zur Akte reichen.
Zitat:Und Akteneinsicht kann, zumindest meiner bescheidenen Meinung nach, nur ein Anwalt beantragen, was Deine Frage auch gleich beantworten sollte.
Nein, auch der Beschuldigte hat ein Recht auf Akteneinsicht (das auch nicht mehr auf "Abschrifte und Auskünfte der wesentlichen Teile" beschränkt ist), vgl. § 147, Abs. 4, Satz 1 StPO.
ZitatIch gehe stark davon aus, dass die Schilderung der nüchternen Polizisten deutlich anders ausfallen dürfte als die des offenbar stockbesoffenen TE. :
Davon gehe ich allerdings auch definitiv aus. "Wie es wirklich war" werden wir hier nicht ergründen können. "Angriff auf Vollstreckungsbeamte" ist auch noch mal eine andere Hausnummer als "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Von daher ist in einem solchen Fall tatsächlich angeraten, sich einen Anwalt als Verteidiger zu mandatieren, und zwar einen der in der Vergangenheit bereits mal bewiesen hat, dass er auch bereit ist gegen "Polizeizeugen" aggressiv zu verteidigen. Mit einem sog. "Urteilsbegleiter" ist einem da nicht weitergeholfen. Immer vorausgesetzt, dass der Vorwurf tatsächlich gänzlich oder weitgehend unzutreffend ist.
OK, Dich hatte ich auch nicht gemeint. Schließlich hattest Du Dich in diesem Thread noch gar nicht zu Wort gemeldet.ZitatAlso ich lasse das nicht außer Acht, :
Aber ich räume ein, dass meine Formulierung unglücklich gewählt war, weswegen sich auch unbeteiligte Forenmitglieder wie Du angesprochen fühlen können. Das tut mir leid, denn so war es natürlich nicht gemeint.
Zum Thema gab's vom TE schon einen Thread :
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafrecht-__f552688.html
Demonio, dass eine Schätzung keine Zählung ist, das ist doch klar. Nur, auch eine Schätzung muss eine saubere statistische Basis haben, anders geht das nicht. Bauchgefühl alleine reicht da nicht aus, auch reicht nicht, wenn dem Befrager jeder 10. erzählt, ihm gegenüber sei was auch immer vorgefallen. Dann muss dargelegt sein, wie die Interviewpartner ausgewählt worden sind. Auch Schätzungen sollten, wenn sie belastbar sein sollen, Auswahlkriterien haben und die müssen dargelegt sein.
Ich habe nie bestritten, dass es Übergriffe seitens der Polizeibeamten gibt. Das ist zu verfolgen und zu ahnden, das steht doch gar nicht zur Diskussion. Nur, ich habe hier schon aufgrund der Schilderung des Fragestellers erhebliche Zweifel daran, dass wir so einen Fall haben.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
34 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
21 Antworten