Hi,
bitte um Expertise und Einschätzung zu folgender theoretischer Angelegenheit und Fragen:
Person A ist in der Schufa und kriegt deswegen keinen neuen Stromvertrag mehr.
Person A hat daher aus Not einfach eines ihrer/seiner Elternteile angegeben im Stromvertrag.
Das Elternteil wusste davon NICHTS.
Nach zu Stande kommen des Stromvertrags hat Person A sich nachträglich als Vertragspartner in den Stromvertrag eintragen lassen.
All das OHNE Kenntnis von dem Elternteil, das nach wie vor Hauptvertragspartner/in ist.
Nun kommt es bei besagtem Stromvertrag zu einer Nachzahlung zu Lasten des Hauptvertragspartners, dem besagten Elternteil.
Person A möchte die Sache nun grade rücken, d.h. konkret:
Der Stromanbieter und etwaige Inkasso Unternehmen sollen gesagt bekommen,
dass Person A betrogen hat, und der Hauptvertragspartner gar nichts von dem Vertrag weiß.
D.h. auch, dass Person A die Unterschrift gefälscht hat (als sie sich als Nebenvertragspartner in den Stromvertrag hat einschreiben lassen)
Das ganze ging aus einer Notlage heraus, da wie gesagt durch Schufa kein eigener Stromvertrag zustande gekommen wäre,
und Person A der Strom vom vorherigen Anbieter abgeschaltet worden ist.
Das Ganze wiederum mit dem Hintergrund einer aufgrund chronischer Krankheiten erschwerten Erwerbstätigkeit (nachweisbar durch Atteste).
Es war also keinerlei böse Absicht zum Schaden von Stromanbieter oder Elternteil.
Und deswegen will Person A auch nicht, dass nun das Elternteil Schwierigkeiten bekommt.
Sondern die Verantwortung soll bei Person A liegen, d.h. das Elternteil soll aus dem Vertrag RAUS.
Die offenen Forderungen sollen ausschließlich an Person A gerichtet werden.
Hierzu:
> Frage 1:
Ist es möglich das Elternteil nachträglich aus dem Stromvertrag und damit einhergehende offenen Restposten rauszunehmen? Wenn ja WIE? Selbstanzeige? Beim Stromanbieter/Inkasso Unternehmen die Situation erklären?
> Frage 2:
Mit welcher Strafe hat Person A zu rechnen? Wer wird Anzeige erstatten, der Stromanbieter, was passiert dann?
(Als Laie nochmal folgende Stichworte zusammengefasst:
Dokumentenfälschung, Vortäuschen einer Tatsache oder Ähnliches etc., keine böse Absicht, Versorgungsnotlage, verminderte Erwerbstätigkeit.)
PS: Person A ist derzeit nicht in der Lage die offenen Forderungen zu begleichen. Sehr kleine Raten mit einem Inkasso Unternehmen würden hingegen gegebenenfalls gehen.
-- Editiert von User am 16. Dezember 2022 06:08
-- Editiert von Moderator topic am 16. Dezember 2022 23:54
-- Thema wurde verschoben am 16. Dezember 2022 23:54
Täuschung bei Stromvertrag - wie kann es weiter gehen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDas ganze ging aus einer Notlage heraus, da wie gesagt durch Schufa kein eigener Stromvertrag zustande gekommen wäre, :
Ich sehe keine Notlage, die eine Urkundenfälschung und Betrug rechtfertigt.
ZitatDas ganze ging aus einer Notlage heraus, da wie gesagt durch Schufa kein eigener Stromvertrag zustande gekommen wäre, :
Das ist schlicht falsch.
Zitatwar also keinerlei böse Absicht zum Schaden von Stromanbieter :
U d das ist unglaubwürdig.
ZitatNach zu Stande kommen des Stromvertrags hat Person A sich nachträglich als Vertragspartner in den Stromvertrag eintragen lassen :
Wenn A Vertragspartner ist, wieso solte es dann zulasten der Eltern gehen mit der Nachzahlung?
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Der Grundversorger nimmt jeden, d.h. die Notlage bestand nicht.ZitatDas ganze ging aus einer Notlage heraus, da wie gesagt durch Schufa kein eigener Stromvertrag zustande gekommen wäre, :
Nach den bisherigen Schilderungen erscheint dies stimmig, da unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (dass sie Eltern Vertragspartner seien) das Vermögen eines anderen (entweder des Anbieters aufgrund von Nichtzahlung oder der Eltern) beschädigt wurde (vgl. 263 StGB). Inkassounternehmen werden nun einmal i.d.R. erst beauftragt, wenn die Zahlung ausbleibt, nicht wahr?ZitatDer Stromanbieter und etwaige Inkasso Unternehmen sollen gesagt bekommen, :
dass Person A betrogen hat, und der Hauptvertragspartner gar nichts von dem Vertrag weiß.
Das macht es nicht besser.ZitatD.h. auch, dass Person A die Unterschrift gefälscht hat :
Natürlich war es das. Der Vertragsschluss, der unter wahrheitsgemäßen Angaben nicht zustande gekommen wäre, wurde doch offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und Fälschung der Unterschrift forciert.ZitatEs war also keinerlei böse Absicht zum Schaden von Stromanbieter oder Elternteil. :
Bekommen sie nicht, das darf der A ganz alleine ausbaden.ZitatUnd deswegen will Person A auch nicht, dass nun das Elternteil Schwierigkeiten bekommt. :
Dieses Forum wird sich sicherlich keiner Strafvereitelung schuldig machen.ZitatIst es möglich das Elternteil nachträglich aus dem Stromvertrag und damit einhergehende offenen Restposten rauszunehmen? Wenn ja WIE? Selbstanzeige? Beim Stromanbieter/Inkasso Unternehmen die Situation erklären? :
Die Frage, die ich mir stelle: Weshalb wurden die Forderungen (die ja über den eigenen Zähler gegangen sind) nicht beglichen, gerade wenn der Strompreis geringer als bei dem alternativen Grundversorger ausgefallen sein dürfte? Denn ein externes Inkassoverfahren scheint ja bereits beauftragt worden zu sein. Und nein: das Inkassounternehmen interessieren die Umstände nicht. Eine Selbstanzeige wäre vielleicht ratsam. Die Einlassung ggü. dem Versorger würde wohl zu einer Abwicklung des Vertrages führen (zurecht).
Nach den bisherigen Schilderungen ist hier von einem "Betrugskomplex" auszugehen, d.h. man hat sich einen günstigen Stromvertrag (zulasten der Eltern) ertrogen, den man dann nicht einmal begleichen kann (zulasten des Versorgers: naheliegender "Eingehungsbetrug").
Abhängig vom Verhältnis zu den Eltern dürfte es hinsichtlich der Strafanzeige ein Wettrennen zwischen Stromanbieter und Eltern geben. Daraufhin wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Eintreibung seitens des Inkassounternehmens ist eine separate Geschichte. Im ungünstigsten Fall stehen eines Morgens 6 Polizeibeamte um 6:01 Uhr im Schlafzimmer und begrüßen einen mit dem Begehren, die zum Betrug genutzten Tatmittel sicherzustellen (bzw. zu beschlagnahmen, da man der Sicherstellung widersprechen würde). Einige Wochen oder Monate später würde man zur polizeilichen Vernehmung eingeladen. Davon ausgehend, dass man zum Tatzeitpunkt älter als 21 Jahre und bislang nicht straffällig war, würde wiederum einige Wochen später eine Einstellung gg. Auflagen (insbesondere Geldzahlung, die in Raten geleistet werden kann) oder ein Strafbefehl (der ebenfalls zu einer Geldzahlung - rund ein Monatseinkommen - führt) erlassen werden.ZitatMit welcher Strafe hat Person A zu rechnen? Wer wird Anzeige erstatten, der Stromanbieter, was passiert dann? :
Dadurch, dass Sie den Vertrag auf ein Elternteil abgeschlossen haben und die Rechnungen dann anscheinend ebenso nicht bezahlt haben, werden diese Zahlungsstörungen (bzw. eventuell irgendwann die Vertragskündigung?) auch in dessen Schufa eingetragen.
Allein deswegen könnte Ihr Elternteil nun ebenso bei einem Vertragsabschluss bei manchen Dingen Probleme bekommen. Somit war das reichlich naiv bzw. fahrlässig, was Sie da getan haben.
Vielleicht ist dies mit Nachweis einer (Selbst-)Anzeige und viel Kommunikation mit dem Stromanbieter/Inkassobüro möglich, diese Einträge wieder zu entfernen.
ZitatDas Ganze wiederum mit dem Hintergrund einer aufgrund chronischer Krankheiten erschwerten Erwerbstätigkeit (nachweisbar durch Atteste). :
Solche Probleme werden manchmal beim Strafmaß berücksichtigt, das heißt aber nicht, dass man einfach Straftaten begehen kann.
Das Management dieser Situation ist doch relativ einfach. Rückstände sofort zahlen, den Vertrag wie auch immer kündigen, zum Grundversorgungsanbieter wechseln. Und hoffen, dass so die ganze Sache nicht auffliegt.
wirdwerden
ZitatPerson A ist in der Schufa und kriegt deswegen keinen neuen Stromvertrag mehr. :
Richtig ist, Person A hat bereits min. 1 Gläubiger und will nun min 1 weiteren Gläubiger um sein Geld betrügen. Anstatt von Anfang an den Strom beim Grundversorger anzumelden.
ZitatDas Ganze wiederum mit dem Hintergrund einer aufgrund chronischer Krankheiten erschwerten Erwerbstätigkeit (nachweisbar durch Atteste). :
Das ist hoffentlich strafverschärftend, weil der Betrüger hier bereits wusste, dass er nicht zahlen will.
ZitatEs war also keinerlei böse Absicht zum Schaden von Stromanbieter oder Elternteil. :
Was war es denn sonst? Hat man gedacht, dem Stromanbieter tut es gut, wenn er sich mit uneinbringlichen Forderungen rumschlagen muss. Und dachte A die Eltern freuen sich über Schufaeinträge, ggf Pfändungen, ... während A das Geld lieber anderweitig ausgibt?
ZitatSondern die Verantwortung soll bei Person A liegen, d.h. das Elternteil soll aus dem Vertrag RAUS. :
Warum sollte der Gläubiger dies tun? Aus Sicht von diesem wird er kaum eine solvente Person gegen eine Verschuldete auszutauschen.
Bei manchen Leuten und ihren Ausreden kann man nur staunen. Hier gab es keine Notlage. Der Betrüger wollte einfach nur, was ihm so nicht zusteht.
Richtig müsste es heißen: Jeden Neukunden.ZitatDer Grundversorger nimmt jeden, d.h. die Notlage bestand nicht. :
In Anbetracht der Tatsache, dass
drängt sich doch der Verdacht auf, dass es eben gerade der Grundversorger gewesen ist, der dem Fragesteller den Strom abgedreht hat. Wenn da, wovon auszugehen ist, noch Forderungen offen sind, dann entpuppt sich der Hinweis als sinnbefreit.ZitatPerson A der Strom vom vorherigen Anbieter abgeschaltet worden ist. :
ZitatRichtig müsste es heißen: Jeden Neukunden. :
Nö.
Auch Bestandskunden müssen übernommen werden.
ZitatWenn da, wovon auszugehen ist, noch Forderungen offen sind, dann entpuppt sich der Hinweis als sinnbefreit. :
Absolut nicht.
Bei Interesse an Wissenserweiterung einfach mal mit dem Konstrukt "Kontrahierungszwang" beschäftigen...
Allerdings stellen sich bei solchen Fällen nahezu reflexartig die Nackenhaare bei den Grundversorgern auf und sie verfallen in eine Abwehrhaltung. Was zwar durchaus verständlich ist, jedoch nichts an den Pflichten der Grundversorger ändert.
ZitatDadurch, dass Sie den Vertrag auf ein Elternteil abgeschlossen haben und die Rechnungen dann anscheinend ebenso nicht bezahlt haben, werden diese Zahlungsstörungen (bzw. eventuell irgendwann die Vertragskündigung?) auch in dessen Schufa eingetragen. :
Da könnte dann noch Kreditverleumdung / Kreditgefährdung als weitere strafrechtlich relevante Komponente dazu kommen ...
Sehr guter Vorschlag. Das führt uns dann doch glatt zu § 17 EnWG, wo es u.a. heißt:ZitatBei Interesse an Wissenserweiterung einfach mal mit dem Konstrukt "Kontrahierungszwang" beschäftigen... :
Zitat:Betreiber von Energieversorgungsnetzen können einen Netzanschluss nach Absatz 1 Satz 1 verweigern, soweit sie nachweisen, dass ihnen die Gewährung des Netzanschlusses aus betriebsbedingten oder sonstigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen unter Berücksichtigung des Zwecks des § 1 nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Richtig, und da hat die Rechtsprechung die Hürden recht hochgelegt, unter anderem ist dann der Einbau eines Vorkassezählers für den Grundversorger durchaus zumutbar.
Was also bedeutet, dass der Grundversorger nicht immer zum Vertragsabschluss verpflichtet ist. Sag ich doch.ZitatRichtig, und da hat die Rechtsprechung die Hürden recht hochgelegt :
Für wen? Für den Grundversorger, der aufgrund der erheblichen Zahlungsausfälle die Lieferung eingestellt hat, oder für den Fragesteller, der weder seine gegenwärtige, noch seine frühere Stromrechnung zahlen kann?Zitatunter anderem ist dann der Einbau eines Vorkassezählers für den Grundversorger durchaus zumutbar. :
ZitatSag ich doch. :
Nö, man sagte so ziemlich anderes...
ZitatFür wen? :
Man geht da von einer Zumutbarkeit für beide Seiten aus.
Nun wissen wir, dass sich der fiktive A zumindest eines Tatbestandes strafbar gemacht haben dürfte, womit ich noch einmal höflich auf Beitrag #3 und den 258 StGB hinweisen möchte.ZitatRückstände sofort zahlen, den Vertrag wie auch immer kündigen, zum Grundversorgungsanbieter wechseln. Und hoffen, dass so die ganze Sache nicht auffliegt. :
Es ist qualvoll, einen der wenigen blockierten User sporadisch zu "entblockieren", um die Reaktionen auf dessen geäußerten Humbug zuordnen zu können. Der TE hat in seinem bislang (leider) einzigen Beitrag folgendes geäußert:ZitatFür den Grundversorger, der aufgrund der erheblichen Zahlungsausfälle die Lieferung eingestellt hat, :
Es entzieht sich gänzlich meiner Fantasie wie man also darauf kommen sollte, der A habe bereits den Grundversorger geprellt. In diesem Fall fänden wir doch einen völlig anderen Beitrag - im Übrigen - in einem anderen Unterforum vor, im Sinne von: "Es ist kalt und dunkel in der Wohnung, was kann ich tun?" Und selbst dann - was ich nach den bisherigen Schilderungen als unwahrscheinlich erachte - ändert dies doch rein gar nichts an der strafrechtlichen Bewertung.ZitatPerson A ist in der Schufa und kriegt deswegen keinen neuen Stromvertrag mehr. :
Ganz nebenbei hat der 17 EnWG hier nun gar nichts verloren. Wie @Harry van Sell trefflich ausführte, liegen für zahlungsunwillige Privatkunden entsprechende Werkzeuge vor. Insofern kann ich diesen Einwurf nur der üblichen Ablage zuordnen.
-- Editiert von User am 18. Dezember 2022 01:55
Dann solltest Du das noch einmal nachlesen.ZitatNö, man sagte so ziemlich anderes... :
Dafür braucht es keine Fantasie, weilZitatEs entzieht sich gänzlich meiner Fantasie wie man also darauf kommen sollte, der A habe bereits den Grundversorger geprellt. :
Lesen und verstehen reicht also vollkommen aus.ZitatPerson A der Strom vom vorherigen Anbieter abgeschaltet worden ist. :
Kann das nicht auch ein anderer als der Grundversorger gewesen sein?
wirdwerden
Natürlich kann das auch ein anderer Anbieter gewesen sein. Diese Möglichkeit hatte ich bei meiner Formulierung auch berücksichtigt.
ZitatLesen und verstehen reicht also vollkommen aus. :
Wäre man in der Kunst desselben bewandert ...
ZitatDiese Möglichkeit hatte ich bei meiner Formulierung auch berücksichtigt. :
Liest sich jetzt nicht so ...
ZitatFür den Grundversorger, der aufgrund der erheblichen Zahlungsausfälle die Lieferung eingestellt hat ... :
ZitatDann solltest Du das noch einmal nachlesen. :
Tja, was liest man dann da:
ZitatRichtig müsste es heißen: Jeden Neukunden. :
Ist halt nicht Jeder. Die diesbezügliche Info des Fragestellers war eindeutig. Man braucht keine Fantasie um das zu verstehen. Schade, wenn Jemand damit überfordert ist.ZitatWäre man in der Kunst desselben bewandert :
Dann versuch es nochmal. Kleiner Tipp: Kontextbezogen an anderer Stelle lesen könnte hilfreich sein.ZitatLiest sich jetzt nicht so ... :
Zugeben war diese Formulierung nicht optimal. Ändert aber nichts am Sachverhalt, dass auch der Grundversorger einen Vertrag und die Lieferung u.U. ablehnen kann und darf.ZitatTja, was liest man dann da :
Somit war der göttliche Sachvortrag nicht ganz korrekt. Was danach aus jener Feder folgte waren unsachliche persönliche Anfeindungen, die einem juristischen Forum nicht würdig, hier aber leider keine Seltenheit sind. Wenn das von der Forenleitung so gewünscht ist...
Unglaublich nervig, zwischendurch die ausgeblendete Kakophonie des blockierten Nutzers nicht lesen zu können, aber immer noch besser als ihn lesen zu müssen.
Harry van Sell hat ja nun wiederholt die - nach den bisherigen Schilderungen (weitere hat uns der TE ja bislang nicht zugestanden) möglichen - Schlussfolgerungen herausgearbeitet. Es wäre wünschenswert, dass der TE nun noch einmal nachliefert.
Ich freue mich über das leidenschaftliche Engagement hier.
Zur weiteren Einordnung des Sachverhaltes:
1) der vorherige Stromanbieter (Grundversorger) hatte den Vertrag gekündigt, aufgrund offener Posten die damals schon nicht beglichen werden konnten aus unterschiedlichen Gründen (Vertrag lief jedoch über Jahre problemlos)
2) Person A wusste beim Suchen nach der Möglichkeit wieder Strom zu haben nicht, dass es so etwas wie einen "Grundversorger" gibt. Der, obwohl sich die Geister hier teilweise scheiden, wohl einen erneuten Stromvertrag hätte zustimmen müssen.
Traurig, aber wahr.
Und aus heutiger Sicht wohl auch schwierig einem Gericht zu erklären, nehme ich an.
Nichtsdestotrotz: Person A dachte, wie sonst üblich, dass ein erneuter Vertrag bei dem bisherigen Stromanbieter nicht möglich sei. Es ging also nicht um günstigere Preise, sondern darum, wieder Strom zu haben.
3) Der Strom beim neuen Stromanbieter, mit dem nun das besagte Problem besteht, wurde gezahlt.
Nur die Nachzahlung, die aufgrund unterschiedlicher Faktoren (u.A. Energiekrise) in die Höhe schnellten, müssen beglichen werden, können es aber nicht.
-
Wenn ich die Beiträge zum Thema Strafe für Person A hier durchlese, gehe ich recht der Annahme, dass eine Gefängnisstrafe, oder auch nur eine Strafe auf Bewährung, ausgeschlossen sind?
- Person A nicht vorbestraft
- Eltern werden keine Anzeige erstatten
- Betrag bewegt sich im ganz unteren 4 stelligen Bereich
-- Editiert von User am 23. Dezember 2022 15:26
Zitatehe ich recht der Annahme, dass eine Gefängnisstrafe, oder auch nur eine Strafe auf Bewährung, ausgeschlossen sind? :
1% Restrisiko bleibt immer ...
Nichts anderes als diese Worte habe ich erwartet - hervorragend, dann kann es ja endlich weitergehenZitatIch freue mich über das leidenschaftliche Engagement hier. :
Eine hilfreiche, neue Information!Zitatder vorherige Stromanbieter (Grundversorger) hatte den Vertrag gekündigt :
Obwohl sich dieser vorstellte mit den Worten: "Hallo, ich bin Ihr Grundversorger, die anderen wollen Sie nicht mehr, deshalb bin ich jetzt dran."? Aber nun gut.ZitatPerson A wusste beim Suchen nach der Möglichkeit wieder Strom zu haben nicht, dass es so etwas wie einen "Grundversorger" gibt. :
Trefflich beschrieben, aber zumindest wir hier richten ja glücklicherweise über niemanden, sondern fordern höchstens weiteren Vortrag ein, wenn er denn zur Beantwortung erforderlich erscheint.ZitatUnd aus heutiger Sicht wohl auch schwierig einem Gericht zu erklären, nehme ich an. :
Die Nachzahlung richtet sich doch nach dem für das betreffende Abrechnungsjahr vereinbarten Tarif. Wann wurde dieser denn abgeschlossen? Entweder wurde doch der Abschlag falsch berechnet; ansonsten ist die Energiekrise doch kein Argument in dem vorliegenden Fall.ZitatNur die Nachzahlung, die aufgrund unterschiedlicher Faktoren (u.A. Energiekrise) in die Höhe schnellten :
Also zunächst einmal setzt auch eine Bewährungsstrafe eine Freiheitsstrafe voraus und ich kann immer nur wieder insistieren, das nicht falsch zu verstehen. Und wenn der 263 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vorsieht, wie könnte dann hier irgendjemand besten Gewissens eine Freiheitsstrafe ausschließen? Der Delinquent zeichnet sich doch bislang durch eine gewisse kriminelle Energie aus. Der Grundversorger (von dem man angeblich nichts wusste und dem man die Zahlung verweigerte (aus welchen Gründen auch immer)) war doch sicherlich nicht die erste Station. Zuvor wurde doch bereits ein anderer Anbieter geprellt - davon gehe ich jetzt einmal aus. Und nun wurde mittels verschiedener Werkzeuge ein Vertrag auf Dritte geschlossen, der ebenfalls nicht bedient werden soll. Warum man hier zu 100% ausschließen sollte, dass es nicht zu einer kurzen Freiheitsstrafe kommen könnte, erschließt sich mir nicht.ZitatWenn ich die Beiträge zum Thema Strafe für Person A hier durchlese, gehe ich recht der Annahme, dass eine Gefängnisstrafe, oder auch nur eine Strafe auf Bewährung, ausgeschlossen sind? :
Ich hatte hier neulich einen Ersttäter, der im Internet auf ein "Bildchen" geklickt hat und sich meldete, nachdem er 6 Monate auf 3 Jahre zur Strafaussetzung bekam. Ich schließe mittlerweile gar nichts mehr aus.
-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 00:26
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