Tagessätze selbstständiger nach starkem Einkommensrückgang

20. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
LorenzGüntherSLT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Tagessätze selbstständiger nach starkem Einkommensrückgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 7 Jahren selbstständig und habe vor 1 Woche einen großen Fehler gemacht und jemanden geschlagen (1 Tag Krankenhaus mit leichtem SHT). Ich erwarte nun eine Anzeige wegen Körperverletzung (muss nächste Woche zur Polizei). Ich weis, dass dies unglaublich falsch war und muss mich jetzt den Konsequenzen stellen. Hatte noch nie mit der Polizei zu tun.

Nun habe ich eine besondere Frage, die wohl nicht sehr gewöhnlich ist, weshalb ich hierzu bisher keine Informationen gefunden habe. Hoffe nun, dass hier ein paar Experten am Start sind, die sich eventuell mit der Lage auskennen.

Nun folgendes Problem, ich habe durch meine Selbstständigkeit 2018 sehr gut verdient (Jahresabschluss bereits gemacht) - 100.000 Euro Einkommen. Diese Einkommen ging 2019 start zurück (werden wahrscheinlich 40.000 Euro Einkommen wobei das meiste Anfang 2019 davon eingeommen wurde). Habe mitte des Jahres investiert und nun 200.000€ Schulden.
2020 rechne ich mit einem Einkommen von ca. 20.000€

Das heißt mein Einkommen ging sehr sehr stark zurück bzw. verdiene ich jetzt sehr wenig im Vergleich. Habe nun gelesen, dass bei selbstständigen das Jahreseinkommen des letzten Jahres herangenommen wird und dies für die Tagessätze zur Berechnung herangezogen wird.
Wenn dies passiert, bin ich absolut am Ende. Möchte nun frühzeitig die Optionen abwägen. Was kann ich tun?
Hab mir vom Firmenkonto im April das letzte Mal etwas auszahlen lassen (30.000) und seit dem nicht mehr.
Kann man das dem Staatsanwalt irgendwie erklären? oder hab ich da einfach Pech? Oder soll ich jetzt einfach anfangen jedes Monat 1.500 Euro auf mein Konto überweisen und dann dem Gericht sagen, dies ist mein Einkommen?

Studiere nun auch wieder nebenbei (Hälfte eines normalen Studenten).

Bitte um Hilfe, Grüße, Lorenz

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120110 Beiträge, 39830x hilfreich)

Dann sollte man zu sehen, das man den Abschluss 2019 ganz schnell hin bekommt.

Man verfügt über einen Steuerberater? Der könnte dann bei Bedarf eine aktuelle BWA anfertigen oder ein Testat.
Ob dem Gericht BWA bzw. testat genügen wird am bein Gericht erfragen können, wenn es aktuell ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Oder soll ich jetzt einfach anfangen jedes Monat 1.500 Euro auf mein Konto überweisen und dann dem Gericht sagen, dies ist mein Einkommen?


Was dann nicht der Wahrheit entspräche, denn 40.000/12= rd. 3.300

Als Grundlage für den Tagessatz wird jedoch erst mal das genommen, was der Angeklagte selbst angibt, solange es nicht komplett unglaubhaft ist. Einen Rückgang von rd. 8.300 mtl. (in 2018) auf 1.500 mtl. (in 2019) würde ich schon für relativ unglaubhaft halten. Deshalb würde ich zumindest halbwegs bei der Wahrheit bleiben und wahrscheinlich irgend etwas zwischen 2.700 und 3.000 angeben, wenn ich an Ihrer Stelle wäre.

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#3
 Von 
LorenzGüntherSLT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):


Als Grundlage für den Tagessatz wird jedoch erst mal das genommen, was der Angeklagte selbst angibt, solange es nicht komplett unglaubhaft ist. Einen Rückgang von rd. 8.300 mtl. (in 2018) auf 1.500 mtl. (in 2019) würde ich schon für relativ unglaubhaft halten.


Danke erstmal für die vielen hilfreichen Antworten.

Ist das so? Gibt man selbst an, wie viel man verdient ohne genaue Beweise (bspw. Lohnzettel) abgeben zu müssen?

Grundsätzlich gebe ich dir recht, hab allerdings das Einkommen von 2019 am Anfang verdient und dann wie bereits gesagt, investiert und so gut wie alles davon ausgegeben.
Jetzt ist das Einkommen pro Monat tatsächlich so gering (oder ca. 1.900€ p.M.)

Wie siehts aus, wenn ich denen einen Kontoauszug der letzten 6 Monate gebe und eine Studienbestätigung, ist dies glaubhaft? (reicht das als Beweis)

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ist das so? Gibt man selbst an, wie viel man verdient ohne genaue Beweise (bspw. Lohnzettel) abgeben zu müssen?


Ja, das ist so. Nur wenn es unglaubhaft ist, werden Nachweise gefordert.
Man darf das Einkommen auch ganz verschweigen und hoffen, dass dann zu niedrig geschätzt wird (bei Nichtangabe findet eine Schätzung anhand Beruf usw. statt)

Zitat:
Jetzt ist das Einkommen pro Monat tatsächlich so gering (oder ca. 1.900€ p.M.)


Bei Selbständigen wird schon das -aktuelle- Jahreseinkommen durch 12 genommen. Für 2019 wären das Deinen Angaben nach rd. 3.300. Da ein Urteil oder ein Strafbefehl garantiert nicht vor Dezember zu erwarten ist, hätte man ja auch alle 12 Monate von 2019 zusammen für die Berechnung.

Was Du tatsächlich angibst, also inwieweit Du pokern willst, musst Du selbst wissen.

Glaubt man Dir die 1.500 hast Du Glück gehabt. Gaubt man sie nicht und verlangt Nachweise, werden 3.300 die Grundlage werden (wobei man Dir 2.500 vielleicht ohne Nachweise geglaubt hätte). Ist wie gesagt ein Pokerspiel, dessen Ausgang nicht vorhersehbar ist, da -sozusagen- die Karten noch nicht mal verteilt sind.

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#5
 Von 
LorenzGüntherSLT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Streetworker danke, hast mir echt weitergeholfen!

hab noch eine letzte Frage, angenommen mein Anwalt einigt sich mit dem Staatsanwalt auf eine Diversion. Fragt dann die Staatsanwaltschaft was ich verdiene, oder wie funktioniert das? bzw. könnte es nicht dann doch möglich sein, dass ein Urteil schon vor Dezember gefällt wird? (da keine Hauptverhandlung - weil ich gerne die Anwaltskosten usw. vermeiden würde und alles zugestehen möchte)

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Diversion gibt es in der Form -in Deutschland- nur im Jugendstrafrecht.

Meinst Du Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB) ?

Oder eine Einstellung wegen geringer Schuld gegen Auflage (§ 153a StPO)?






-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.10.2019 20:25

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#7
 Von 
LorenzGüntherSLT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Diversion - in Österreich - gibt es das auch im Erwachsenenalter!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dass die ganze Sache in Österreich spielt hättest Du natürlich dazu sagen müssen. Dann gilt alles was ich bisher geschrieben habe nicht, da sich das alles auf deutsches Recht und deutsche Rechtsgepflogenheiten bezieht.

Da dies hier ein "deutsches Forum" (betrieben von deutschen Anwälten) ist, gehen wir hier - wenn nichts anderes dazu geschrieben wird- davon aus, dass die jeweiligen Fragen deutsches Recht betreffen.

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