Tagessatz Student ohne Einkommen von Eltern finanziert.

10. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
li1793
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Tagessatz Student ohne Einkommen von Eltern finanziert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen einige unglücklichen Umständen, habe ich einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen a 40 € erhalten. Ich habe schon sehr viele recherche gemacht und dank ihr habe ich erfährt, dass ich beschränkt ein Einspruch nur gegen die Höhe der Tagessätze einlegen kann, sodass in "normalfall" nicht zur Hauptverhandlung kommt.

Anwalt kann ich in meiner Situation leider nicht leisten und wollte deshalb mir selber den Brief an dem Gericht schreiben. Das Problem ist, wie ich meinem Einkommen beweisen kann. Die anderen haben Bafög oder Bescheid von Jobcenter als Nachweis. Ich habe bis jetzt noch nie gearbeitet und auch keinen Bafög beantragt. Die Unterkünfte zahlt meine Eltern, die überweisen mir immer am Anfang des Monats 1000€. Ich habe dazu auch recherche gemacht, diese zählt irgendwie auch als Einkommen und nach der Onlinerechner = 30 € Tagessatz. Wie beweise ich es aber? Soll ich meine Kontoumsätze mit in dem Brief liegen?

Ich hoffe, dass ich meine Frage soweit verständlich geschildert habe und eine Antwort dafür bekommen kann.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von li1793):
diese zählt irgendwie auch als Einkommen

Nicht nur "irgendwie" sondenr "wie".




Zitat (von li1793):
Wie beweise ich es aber? Soll ich meine Kontoumsätze mit in dem Brief liegen?

Ja, eine Kopie der Auszüge der letzten 3 Monate könnte man beilegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
li1793
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort,


Habe dazu noch 2 Fragen.

1. wegen des Schreibens. Ist es in Ordnung, wenn die Formulierung so lautet? Bei der Ratenzahlung soll ich ein Betrag vorschlagen?:

Hiermit lege ich beschränkt gegen den Strafbefehl vom Einspruch ein.

Der Einspruch richtet sich nur gegen die Höhe der Tagessätze der Geldstrafe.

Da ich ein Student bin und keine zusätzliche Arbeit habe, finde ich der festgesetzte Betrag ist unangemessen. Das Einzige, was ich jeden Monat zu Verfügung gestellt bekomme, ist 1000 € von meinem Eltern. Als Beweis lege ich meine Kontoauszüge von 3 Monaten in den Brief bei.

Da ich darüber hinaus monatliche fixe Ausgaben in Höhe von ca. 500 € für Miete und Nebenkosten habe und über keine finanziellen Reserven verfüge, bitte ich auch, mir die Zahlung in angemessenen monatlichen nachzulassen.

Mit freundlichen Grüßen

2. Entsteht dadurch zusätzliche Kosten für mich, wenn ich dieser beschränkte Widerspruch einlege?

-- Editiert von li1793 am 10.11.2016 21:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Hiermit lege ich beschränkt gegen den Strafbefehl vom Einspruch ein.

Soll wohl heißen "Hiermit lege ich gegen den Strafbefehl vom tt.mm.jj, Aktenzeichen xxx, beschränkten Einspruch ein. Der Einspruch richtet sich nur ..."
Unbedingt den Satz einfügen "ich bitte um Entscheidung auf dem Beschluss-Weg" (oder so ähnlich).

Zitat:
2. Entsteht dadurch zusätzliche Kosten für mich, wenn ich dieser beschränkte Widerspruch einlege?

Wenn über dem Einspruch rein schriftlich entschieden wird (= Beschluss), dann nicht.
Wenn über den Einspruch in einer mündlichen Verhandlung entschieden wird (sehr unwahrscheinlich, wenn die Einkommensbelege aussagekräftig sind), dann erhöhen sich die Kosten um 70€.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Das monatlich anrechenbare Einkommen setzt sich aus der Geldüberweisung 1000 € und den Kosten für die Unterkunft 500 € zusammen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
li1793
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Soll wohl heißen "Hiermit lege ich gegen den Strafbefehl vom tt.mm.jj, Aktenzeichen xxx, beschränkten Einspruch ein. Der Einspruch richtet sich nur ..."
Unbedingt den Satz einfügen "ich bitte um Entscheidung auf dem Beschluss-Weg" (oder so ähnlich).


Vielen Dank, ich wollte es eig so schreiben:
Gericht:
Datum
Strafsache gegen ....
-(Aktenzeichen)-

Sehr geehrte Damen und Herren.........

Was meinen Sie mit "auf dem Beschlussweg" . Soll ich am Ende den Satz hinzufügen, "bitte um eine schriftliche Beschluss." ?

Zitat:
Das monatlich anrechenbare Einkommen setzt sich aus der Geldüberweisung 1000 € und den Kosten für die Unterkunft 500 € zusammen.

Berry


Die Unterkunft zahle ich mit der 1000€.

Danke für eure nette Beiträge.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Soll ich am Ende den Satz hinzufügen, "bitte um eine schriftliche Beschluss." ?
Ja

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
li1793
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,

letzte Frage, was mach ich mit der Ratenzahlung? Soll ich einen bestimmten Betrag vorschlagen? Wie viele würde plausible klingen? 50€? 100€?

Kann ich alles in einem Brief schreiben ?

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
li1793
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Bevor Du Dir ins eigene Knie schießt, überlege mal was Du tust:
Einkommen Netto 1000 plus 500 geldwerter Vorteil macht 1500 geteilt durch 30 Tage sind €50 Tagessatz.

Ich empfehle die Briefmarke für einen besseren Zweck einzusetzen ...

Du kannst auch anbieten, gemeinnützige Arbeit zu leisten - dann ist jeder Tag etwa einen Tagessatz wert.
Das wäre glaube ich die bessere Variante, um Geld zu sparen !!!


Warum Plus 500? Ich zahle noch aus diesem 1000 500 für den Unterhalt. Oder ist die Formulierung unklar?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Einkommen Netto 1000 plus 500 geldwerter Vorteil macht 1500 geteilt durch 30 Tage sind €50 Tagessatz.


Die 500,00 Miete zahlt er von den 1.000,00 der Eltern. Er bekommt sie nicht zusätzlich. War im ersten Beitrag nicht eindeutig ausgedrückt, aber hier dann klargestellt.

Zitat:
Die Unterkunft zahle ich mit der 1000€.


Die Mietzahlung wird sich dann ja insoweit auch aus den Kontoauszügen ergeben.


@LI1793


Folgenden Brief ans Gericht (nicht mehr, nicht weniger) :

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts [Stadt] vom [Datum des Strafbefehls], zugestellt am [Datum der Zustellung, das steht auf dem Briefumschlag in dem der Strafbefehl kam] Aktenzeichen ....Cs....Js........./16 lege ich hiermit

E I N S P R U C H

ein. Den Einspruch beschränke ich auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes und bitte um Entscheidung im Beschlusswege.

Mit freundlichen Grüßen

Li



Die Ratenzahlung kommt später, in einem anderen Brief. Für die Ratenzahlung ist näml. in diesem Fall nicht das Gericht zuständig, sondern die Staatsanwaltschaft. Damit die aber über einen Antrag auf Ratenzahlung entscheiden kann, muß es erstmal ein rechtskräftiges(!) Urteil geben. Du musst also erst mal abwarten, was das Gericht hinsichtlich Deines Einspruchs entscheidet.

Wenn diese Entscheidung dann da ist, meldest Du Dich einfach nochmal hier, dann helfen wir Dir mit dem Antrag auf Ratenzahlung. Über deren Höhe entscheidet dann die Staatsanwaltschaft. Mit 50,00 EUR monatlich wird es aber nicht unbedingt was werden, Du solltest Dich eher auf 75,00 bis 90,00 EUR einstellen.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.11.2016 00:22

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
li1793
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Die Ratenzahlung kommt später, in einem anderen Brief. Für die Ratenzahlung ist näml. nicht das Gericht zuständig, sondern die Staatsanwaltschaft. Damit die aber über einen Antrag auf Ratenzahlung entscheiden kann, muß es erstmal ein rechtskräftiges(!) Urteil geben. Du musst also erst mal abwarten, was das Gericht hinsichtlich Deines Einspruchs entscheidet.
Wenn diese Entscheidung dann da ist, meldest Du Dich einfach nochmal hier, dann helfen wir Dir mit dem Antrag auf Ratenzahlung. Über deren Höhe entscheidet dann die Staatsanwaltschaft. Mit 50,00 EUR monatlich wird es aber nicht unbedingt was werden, eher 70,00 bis 80,00 EUR.


Vielen Dank das werde ich dann machen. Aber aus meinem Kontoauszüge bemerke ich gerade, dass innerhalb diesen 3 Monaten 2 Mal 200 € überwiesen bekommt (nicht von der selbe Person, einmal am 1.9 und der andere am 12.10) und einmal 200 € am 12.10 Bar eingezahlt. Ich habe das Geld für die beiden vorher in Bar ausgelegt und die haben es mir dann überwiesen.

Würde das Gericht diese als Einkommen einschätzen? So es am Ende 1000+200=1200 sind

Ich hoffe, dass meine Formulierung klar ist. (Ist kein Taschengeld oder andere Einkommen auch nicht regelmäßig. Der Betrag ist zufällig gleich.)

Vielleicht ist es besser, wenn ich meine Überlegung genauer Schildern.

Wie gesagt, habe ich jeden Monat nur 1000€, welche davon noch 500 für Unterkunft abzieht. Letztendlich hoffe ich nur den besten Ergebnis daraus machen. Ich kann ich laut Onlinerechner 350 € (30*35=1050) oder (1000/30*35=1166) 234€ rausholen. Wenn aber dadurch, dass ich diesen beschränkten Einspruch einlege, mehr zahlen oder mehr Sorge machen muss, würde ich liebe lassen und den 1400€ dann per Raten zahlen. Ich sehe es auch an, für meine Verhalten Strafe zu zahlen.

Dank mehrmals für eure Hilfe.


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Würde das Gericht diese als Einkommen einschätzen?


Wahrscheinlich nicht. Und falls doch, müßte man die Personen halt darum bitten, entsprechende Erklärungen ggü. dem Gericht abzugeben. Aber vorerst kann man das lassen, da das Gericht es wie gesagt wahrscheinlich nicht als Einkommen ansieht.
Zitat:

Vielleicht ist es besser, wenn ich meine Überlegung genauer Schildern.

Wie gesagt, habe ich jeden Monat nur 1000€, welche davon noch 500 für Unterkunft abzieht.


Ja klar. Das habe ich oben natürl. völlig vergessen. Es soll ja im Beschlusswege entschieden werden, dann muss man die Einspruchsbegründung natürlich dazu schreiben ;) . Das Schreiben sollte also so lauten:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts [Stadt] vom [Datum des Strafbefehls], zugestellt am [Datum der Zustellung, das steht auf dem Briefumschlag in dem der Strafbefehl kam] Aktenzeichen ....Cs....Js........./16 lege ich hiermit

E I N S P R U C H

ein. Den Einspruch beschränke ich auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes und bitte um Entscheidung im Beschlusswege.

Begründung:
Mein Einkommen besteht ausschliesslich aus Barunterhalt, den ich von meinen Eltern bekomme, in Höhe von 1.000 EUR monatlich, wovon ich alle meine lfd. Kosten sowie meinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Weiteres Einkommen oder sonstigen "geldwerten Vorteile" habe ich nicht. Zum Nachweis der Unterhaltshöhe lege ich meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate bei.

Mit freundlichen Grüßen

Li


Das ist so völlig ausreichend. Die Miethöhe usw. spielt für die Tagessatzhöhe keine Rolle. Dort zählt nur das pure Einkommen, egal was man davon bezahlen muss.

Die Miete usw. kommt erst später, bei dem Antrag auf Ratenzahlung, ins Spiel. Wie gesagt: Einfach die entsprechenden Leerstellen oben in meinem Text ergänzen (Ort, Daten, Aktenzeichen) und dann genau so absenden. Und die Kontoauszüge beilegen, natürlich.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Würde das Gericht diese als Einkommen einschätzen?

Möglicherweise.
Möglicherweise nimmt das Gericht das auch zum Anlass, sich persönlich mit Ihnen unterhalten zu wollen und wählt den Weg der Hauptverhandlung statt des Beschlussweges. Der Beschlussweg setzt voraus, dass es keinen Klärungsbedarf gibt.

Zitat:
Wenn aber dadurch, dass ich diesen beschränkten Einspruch einlege, mehr zahlen oder mehr Sorge machen muss, würde ich liebe lassen

Eine Erhöhung der Tagessatzhöhe ist auf dem Beschlussweg nicht möglich.
Wenn das Gericht den Beschlussweg nicht will, sondern Ihnen die Ladung zu einer Gerichtsverhandlung schickt, dann können Sie den Einspruch immer noch zurücknehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
li1793
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich herzlich bei euch. Den Brief werde ich danke die Formulierung von !!Streetworker!! schreiben.

Hoffe es wird klappen.

Danke noch mal

0x Hilfreiche Antwort

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