[color=red]Kann mir jemand helfen???
Es geht um folgendes:
1,200 € Schulden
480 Arbeitsstunden bekommen[/color]
1.) Von welchem Tagessatz gingen sie aus?
Bin Arbeitlos seit kurzem.. Haben bestimmt Tagessatz von meinem letztem Lohn genommen!?
Kann es nicht glauben.. 480 Std. über 3 Mon...
Unterhaltszahlungen werden doch auch berücksichtigt?
Tagessatz bzw Arbeitsstunden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo....
Der Stundensatz liegt bei der Einkommensbemessung, in Ihrem Fall (arbeitslos) können Sie mit ca. fünf euro pro Std. rechnen.
Dann ist es auch Wichtig was Sie dem Gericht gegenüber als Einkommen benannt haben.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Dann werde ich also einfach da anrufen un nachhacken
Aber was ich nicht ganz verstehe ist wie ich dann zB bei 5 € die Std zahl raus bekomme?
-- Editiert am 20.05.2009 10:52
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Sie sagten 1,200 euro Schulden !?
Schulden sind ja keine entscheidungsrelvante Bemessung bei der Belegung der Arbeitsstunden...
Die fünf Euro beziehen sich ja auch nur auf die ungefähre Umrechnung von Arbeitsstunden in Geldbetrag. Um es deutlicher zu sagen, bei 480 Arbeitsstunden wäre ein gleichwertiger Bertrag von 2400,- euro zu zahlen.
Wenn man dann die 480 Std. durch ca. 60 Arbeitstage rechnet ,ergibt sich eine Nettoarbeitszeit von 8 Std. pro Tag.
Was sind das für Schulden ? Private oder eine zusätzliche Geldstrafe ? Bei einer Verurteilung müssen Sie auch noch die entstandenen Gerichtkosten in ihre Strafe einbeziehen.
Die Frage ist etwas unglücklich gestellt (bzw. fehlen Infos) ich versuche es aber trotzdem mal zu erklären:
1 Tagessatz entspr. in den meisten Bundesländern = 6 Arbeitsstunden
480 Stunden entsprechen also 80 Tagessätzen (80 X 6)
1200,00 € geteilt durch 80 Tagessätze enspricht einer Tagessatzhöhe von 15,00 € ( =1 Tagessatz ) 1200 € / 80 TS = 15 €
Bei 15,00 € Tagessatzhöhe ist man bei Ihnen von einem Monatsnettoeinkommen von 450,00 € ausgegangen. Der TS dürfte daher nicht zu hoch angesetzt sein.
Bei der Umwandlung der Stunden kommt es aber ohnehin nicht auf die Tagessatzhöhe (somit das Einkommen) an, sondern nur (!!!) auf die Tagessatzanzahl.
Jemand der zu 100 Tagessätzen zu je 10 € (also Einkommen 300,00 € mtl.) verurteilt wird, müßte 1.000 € zahlen (100 X 10) oder 600 Stunden arbeiten (100 X 6)
Jemand der zu 100 Tagessätzen zu je 50 € (also Einkommen 1.500,00 € mtl.)
verurteilt wird müßte 5.000,00 zahlen (100 X 50) aber auch "nur" 600 Stunden arbeiten (100 X 6)
Das liegt wie gesagt daran, dass die Anzahl der Tagessätze das "Maß der Schuld" ausdrücken und sich danch eben auch die Umwandlung in Stunden rechnet und nicht nach dem Einkommen/der Tagessatzhöhe.
darf man fragen wieso du so eine hohe strafe bekamst?
Hohe Strafe???
80 Tagessätze liegen im untersten Viertel der möglichen Geldstrafenbemessung (5 - 360 Tagessätze, § 40 StGB
)
Wenn man die Freiheitsstrafen noch dazu nimmt (bis 15 Jahre zeitige FS) noch seeeehr viel weiter unten.
80 TS sind -so betrachtet- also nicht "hoch".
Allenfalls wenn man wüßte was er angestellt hat, könnte man ggf.(!) sagen, dass die Strafe "hoch" ist, aber nicht ohne es zu wissen.
[color=red]Vielen Dank!!!
Hab es glaub verstanden [/color]
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