Tagessatz eines Studenten ohne BaFög

30. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Grienberger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Tagessatz eines Studenten ohne BaFög

Hallo!

Hab hier einen Strafbefehl wg. Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Den Fehler hab ich begangen, alles ok. Aber in dem Strafbefehl stand, ich sei mit einem "mofa" unterwegs gewesen, sprich, ich fuhr "deutlich schneller als 25 km/h", obwohl ich mit einer 50er Vespa, wofür ich den Führerschein hab, in der Stadt mit 80 (minus zehn bis 15 Prozent, also ca. 65 km/h), also 15 km/h zu schnell, unterwegs war (B-Führerschein). So, und jetz das Strafmaß: Obwohl ich in der besagten Nacht angab, ich sei Student (was auch der Fall ist!), bekam ich ein Strafmaß von 25 Tagessätzen á 50 Euronen, gleich 1250 Euronen. Ferner ja noch ein Fahrverbot von 1 Monat, welches mir relativ wurscht ist.
Ich komm also mit diesen beiden Dingen nicht ganz zurecht:
Erstens, das vermeintliche Fahren eines Mofas und zweitens, die Höhe des Tagessatzes von 50 Euronen, obwohl ich Student bin, ferner KEIN BaFög erhalte, lediglich von meinen Eltern im Monat das Kindergeld von 150 EUR erhalte.
Was muss ich da jetz tun?
Wieviel macht das für einen Studenten denn im Regelfall aus ?(Einkommen hab ich nicht, nur das Kindergeld, Wertpapiere auch nicht, außer einen Bausparer, das iss auch schon alles.)
Falls es beim Strafmaß von 1250 EUR bleiben sollte, iss es möglich, das man das in Raten zurückzahlt. Wie lang wär dann die durchschnittliche Laufzeit? 1 Jahr? 2 Jahre? Nichtmal Jahre?`!?

Wär echt nett, wenn mir da eine kompetente Person helfen könnte, wirklich, und alle Fragen beantwortet.


Danke im Voraus



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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo,

also das Mofa ist keine Mofa sondern ein 50ccm Roller der auch als solcher zugelassen ist, und nicht etwa (gedrosselt) als Mofa!?

Der Tagessatz ist natürl. deutl. zu hoch angesetzt. Bei Dir wäre ein TS von 10,- € angemessen. (hast Du bei der Polizei keine Angaben zum Einkommen gemacht?)

Der eigentl. Weg wäre jetzt innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Dann würde es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, die aber widerum mit Kosten verbunden wäre. Du kannst versuchen vor dem Hintergrund dieser eklatanten Fehler Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen, und darum ersuchen, daß der Strafbefehl auf deren Antrag hin abgeändert wird. Evtl. lassen die sich darauf ein. Vorsicht: Immer die Rechtsmittelfrist von 14 Tagen im Auge behalten. Hast Du nach 11 Tagen keinen neuen, abgeänderten Strafbefehl, auf jeden Fall Einspruch einlegen. Dasselbe gilt wenn die StA sich weigert den Strafbefehl abändern zu lassen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Grienberger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke Bob, für die schnelle Auskunft!

Nein, das vermeintliche "Mofa", von dem die Staatsanwaltschaft hier schreibt, ist kein Mofa in dem Sinn, dass es höchstens 25 km/h fahren darf, sondern ein 50ccm Roller, der höchstens 45 km/h (50 km/h) fahren darf.

Ist denen nun da auch ein Fehler unterlaufen?
Die Polizisten sahen die Betriebserlaubnis des Rollers in der besagten Nacht!

Und ja schon, ich wurde (in der Nacht)nach meiner Tätigkeit gefragt, und ich gab an, Student zu sein, was auch der Wahrheit entspricht!

Bin ferner NICHT vorbestraft. Geblitzt wurde ich halt etwa 3 Mal in 6 Jahren, spielt denn das da auch ein?

Nochmals danke für die erste Auskunft, und der evtl. nächsten!



Anton

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hast Du denn nach der eigentl. Feststellung der Tat durch die Polizei in jener Nacht keine weitere Möglichkeit zur Äußerung erhalten? Ladung zur Vernehmung? Anhörungsbogen?

Falls nicht, mußt Du das auch unbedingt der Staatsanwaltschaft gegenüber angeben. Prinzipiell solltest Du so vorgehen, wie ich oben geschildert habe.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Grienberger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch hatte ich schon. das stimmt ja alles, was die Polizei dem Anwalt vorlegte, nur die haben das meines Erachtens völlig verdreht. Ich gab ein Geständniss bei der Polizei ab, um ein Gutachten, welches mich locker 800 Euro gekostet hätte, zu umgehen. Roller war getunt, Ende. Büßen muss ich dafür, auch gut. Aber die Sache muss richtig dargestellt werden.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Naja, mit dem "richtig darstellen" ist das immer so eine Sache. Wenn das Ding nun mal getunt war, und Du diesbezügl. mit den 25 TS einverstanden bist, würde ich es folgendermaßen machen:

Leg Einspruch gegen den Strafbefehl ein, und beschränke diesen auf die Höhe des Tagessatzes . Leg Deine Einkommensverhältnisse noch mal dar, und füge Belege (Kindergeld usw.) bei. Nur von den 150,- € Kindergeld wirst Du nicht leben??!

Bei uns im LG-Bezirk läuft es bei Studis mit geringem einkommen so, daß der Sozialhilfesatz zu Grunde gelegt wird. Das wäre ca. 10.-€ /TS



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Grienberger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn´s nur 10 EUR wären, mit 250 wär ich ja zufrieden. Aber 1250?! Da muss ich echt noch eins draufsetzen Bob. Ich leb davon, von den 150 Eur. Ich wohn zu Hause, Kost und Logie frei, Studienplatz 10km von mir weg, kann mit meinem Vater fahren, also für was brauch ich Geld? Haben tu ich alles, damals gekauft als ich noch in der Ausbildung war (Fernseher, PC usw.) Mei, und den Rest zahl ich eben vom Kindergeld!

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, dann mach es so. Einspruch gegen den SB mit Beschränkung auf das Strafmaß (Tagessatzhöhe) und gib an, daß Du 150,- € Einkommen bei freier Kost und Logis bei den Eltern hast. Bitte in dem Einspruchsschreiben darum, daß der TS auf max. 10,- € festgesetzt wird, und das bei entsprechender Entscheidung deines Erachtens kein Hauptverhandlungstermin nötig ist.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Grienberger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde dass das doch etwas dreist ist! Ich hab jetz schon so einen hauptverhandlungstermin, ich hab gegen den Tagessatz Einspruch erhoben. Mit dem Richter gesprochen, und der hat das so entschieden. War egtl. ganz nett der Mann. Der iss gleich hergegangen und hat mir nen Termin noch vor Semesterbeginn gemacht. Es kann jetz egtl nur noch weniger werden, rein theoretisch. Ich glaub, es ist jetz nicht klug, da nochmal anzurufen, und sagen, die sollen den einspruch dahingehend abändern, das ich mit 10 Euro zufrieden wäre. Die lachen mich ja aus!

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn Du schon einen Hauptverhandlungstermin hast (davon hast Du bisher nichts geschrieben gehabt!!), brauchst Du natürl. nichts mehr zu machen, und mußt den Termin abwarten.

Es kann jetz egtl nur noch weniger werden, rein theoretisch

In Deinem Fall wird es zwar so sein, aber "rein theoretisch" könnte es auch teurer werden.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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