Tagessatz mindern

6. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Regensburger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tagessatz mindern

Habe einen Strafbefehl (wegen Unterschlagung) bekommen, der sich auf 90 Tagessätze a 40€ beläuft. Bin aber im moment arbeitslos und habe Frau und 3 Kinder. Bekomme bis Juli nicht mal Arbeitslosengeld, da ich fristlos gekündigt wurde.
Jetzt muss ich auch noch knapp 4000€ an die Firma zurück zahlen.
Hab mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen und hatte gehofft eventuell mit einer Verwarnung davon zu kommen, da ich mich auch sofort bereit erklärt hatte das Geld zurück zu zahlen.
Was habe ich denn jetzt für Möglichkeiten, nen Anwalt kann ich mir ja wohl kaum leisten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Sie können einen Einspruch gegen den Strafbefehl, insbesondere die Höhe der Tagessätze einlegen. Diese sollten ein Dreißigstel des monatlichen Einkommens nicht übersteigen. Wenn Sie den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränken (und Belege für Ihr Einkommen beilegen), kann das Gericht auf eine Hauptverhandlung verzichten und durch Beschluss entscheiden.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Sie können Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Dann kommt es zur Hauptverhandlung.
Eine Tagessatzhöhe von 40,00 € entspricht einem Monatsnettoeinkommen von 1.200,00 €.

90 Tagessätze sind für eine Unterschlagung von 4.000,00 € im Rahmen, wenngleich auch nicht unbedingt milde für einen von Anfang an geständigen Ersttäter. Da könnte man ggf. in der Hauptverhandlung noch was drücken (natürl. ohne Gewähr !!!).

Die Kosten für die Hauptverhandlung lägen auch im Rahmen (unter 100,00 €), wenn Sie den Einspruch lediglich auf das Strafmaß beschränken. Dann müssen näml. keine Zeugen gehört werden, die auch noch Kosten verursachen würden.

Mit einer 'Verwarnung' (nach § 59 StGB ) oder einer Verahrenseinstellung davonzukommen, ist bei dieser Summe utopisch.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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